Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Erhaltung des Christenthums in ihren Landen und nament lich für dessen Lehre in den Schulen so Vieles thaten; würde sich em solcher Vorwurf leicht widerlegen lassen, oder würde zum Lhekl auf diejenigen zurückfallen, welche das Beispiel der Vor fahren verkannten und unbefolgt ließen. Mit dankbarem Rück blick auf die Vergangenheit und auf die Werke, welche sie uns hinterlassen, muß daher die Deputation die Ueberzeugung aus sprechen, daß in unserm Vaterlande eine gänzliche Umgestaltung des Vorhandenen nur schädlich sein würde, daß cs hier nur des Fortschreitens auf dem Wege bedarf, welchen unsre Vorfahren mit so rühmlichem Eifer betreten und uns vorgezeichnet haben, nur einer weitern Annäherung zu dem Ziele, welches unsre Für sten und Wiederhersteller des wahren evangelischen Glaubens schon vor drei hundertJahren vor Augen hatten. Daß auch der jetzt lebenden Generation der Unterricht der Jugend nicht gleich- giltig sei, beweisen der Eifer, welchen Behörden, Geistliche und ganze Gemeinden für die Schulen so unverkennbar an den Tag legen, und die Sorgfalt, mit welcher man die für selbige nöti gen Lehrer in den Seminarien zu Dresden, Plauen, Freiberg und Budissin und in verschiedenen Privatunterrichtsansialten zu bilden bemüht ist. Wo im Schulwesen dennoch Mängel statt- st'nden, da betreffen sie mehr den äußern Zustand desselben, und bestehen meistens nur in der Unvollkommenheit der Unter- richtslocalien, in deren Entlegenheit oder in Geringfügigkeit der Besoldungen, für welche cs nicht allemal möglich ist, einen ge schickten Lehrer zu erhalten, und wenn es überall möglich wäre, diese äußern Hindernisse zu beseitigen, da würde auch eine Ver besserung des innern Zustandes der Schulen, d. h. des eigentlichen Unterrichts durch Benutzung der Hilfsmittel, an welchen Sachsen vorzugsweise so reich ist, von selbst nachfolgen, oder leicht zu ermöglichen sein. Die Deputation halt es aber für Pflicht, obgleich der Kammer diese Bemerkung selbst nicht entgangen fein wird, daran zu erinnern, daß jene äußern Hin dernisse eines allgemeiner verbreiteten guten Unterrichts, wo sie sich finden, mehr dem wirklichen Mangel an Mitteln, als einem Mangel an gutem Willen Seiten der Gemeinden zuzuschreibcn sind, obwohl zugegeben werden muß, daß es hin und wieder auch an gehöriger Anwendung der gegen das Versäumen des Schulbesuchs gegebenen gesetzlichen Bestimmungen, oder an der nöthigen Strenge gegen Arbeitsscheu und Bettelwcsen Sei ten mancher Obrigkeiten fehlen mag. Denn wenn die Gemein den es vermögen, so bringen sic auch ohne gesetzlichen Zwang gern ein Opfer für ihre Kirchen und Schulen, und es bedarf in den meisten Fällen nur zweckmäßiger Vorstellungen und Einlei tungen Seiten der Behörden und einigen Vertrauens in den künftigen Erfolg des gebrachten Opfers, um die Gemeinden zu Bewilligungen zu vermögen, welche durch Zwang nie zu erlan gen sein werden. Wo aber die Kräfte fehlen, da ist auch Nach sicht um so nöthiger, als die Bedürfnisse dieses Lebens der Nah rung des Geistes vorangehcn, und ein Fortschreitcn in der Bil dung des Volkes nur da erwartet werden kann, wo selbiges zu einigem Wohlstände gelangt ist; wo ein wirklicher Mangel an Mitteln entgcgcnstcht, da wird man in Erwartung der Zukunft sich auch mit dem weniger Vollkommenen begnügen, und sich in Acht nehmen müssen, daß das Beste nicht der Feind 'des Guten werde. Selbst die Uebertragung des Fehlenden l aus den Kassen des Staats möchte die Deputation nicht so un-! bedingt und nicht für alle Falle anempfehlen, da, man bringe nun das Wedürfniß durch eine Schulsteuer oder auf sonstige Weise auf, ein'vermehrter Staatsaufwand immer dem Ganzen zur Last fallen wird, und leicht die Folge haben könnte, den Eifer derjenigen Gemeinden zu lähmen, welche für ihre Schulen schon Vieles aufgewendet haben, und noch beitragen.— Bei der Erwägung aller dieser Umstände konnte die Deputation selbst! nicht unterlassen, sich die Frage zu stellen, „ob es denn eines neuen Schulgesetzes überhaupt bedürfe, und ob nicht die Staats regierung vermöge, den einzelnen Mängeln im Schulwesen durch Verordnungen und administrative Maßregeln, so wie durch Bewilligung einzelner Unterstützungen aus Staatskassen abzuhelfen?" eine Meinung, welche von Vielen gehegt und ver- theidigr wird. So wenig aber auch die Gründe zu verkennen sind, welche für diese Ansicht sprechen, so vermag die Deputa tion solche doch schon darum nicht zu theklen, weil bas neue Ge setz namentlich im vierten Abschnitte Bestimmungen über die An stellung, Rechte und Verbindlichkeiten des Schullehrers enthält, welche in der früheren Gesetzgebung fehlen, und deren Nützlich keit jedenfalls nicht zu bezweifeln sein dürfte. — Die Deputation tragt daher kein Bedenken, das Gesetz im Allgemeinen der Karn- mer zur Annahme zu empfehlen; sie ist aber bei den verschiedent- lichen Abänderungen, welche sie nn Nachstehenden Vorschlägen wird, von der Ansicht ausgegangen, daß es für den Zweck der Volksschulen, dessen Erreichung niemanden mehr als den Ge meinden und den Aeltern selbst am Herzen liegen kann, am vor- theilhastesten sein werde, die Verbesserung und Unterhaltung der Schulen größtentheils und hauptsächlich in die Hände der Ge meinden zu legen, mithin die Schulangelegenheiten als Gemein- dcsachen und als auf dem wahren eigenen Interesse der Gemein den beruhend zu betrachten, und sich Seiten der Staatsregie- rung darauf zu beschranken, dem Eifer der Gemeinden eine zweckmäßige Richtung zu geben, mit gemessenen Vorschriften aber nur da einzugreifen, und Gelduntcrstützungen nur da zu bewilligen, wo zu beiden eine dringende Nvthwendigkeit vorhan den ist. Nach diesem Grundsätze sind die Anträge der Deputa tion zu beurtheilen, welche sie der Erwägung der Kammer bei denjenigen Stellen des Gesetzes anheim giebt, durch welche die Kräfte der Gemeinden zu sehr in Anspruch genommen, oder die selben in ihrer Freiheit mehr als nöthig beschränkt zu werben schienen. — Schwieriger wurde es der Deputation, zu einer be stimmten Ansicht zu gelangen, wo es sich um gewrsse Vorschrif ten über die Einrichtung der Schulen selbst und des Unterrichts, namentlich um die Fragen handelte: ob die Katechetenschulm gänzlich und unbedingt in Weg fallzubringen seien? ob es besser sei, die Ausnahme der Kinder einmal oder zweimal , im Jahre stattfinden zu lassen, und eben so' die Consirmation der austrctcndm ein- oder zweimal im Jahre vorzunehmen? Bei einem Gegenstände von so allgemeinem Interesse, wie der vorliegende, konnte es nicht fehlen, daß der Deputation eine große Zahl von Petitionen zuging, welche über die obigen Fra gen , so wie über andere Lheile des Gesetzes Vorschläge enthalten. Die Deputation hat solche sammtlich genau geprüft, und manche der mitgetheilten Bemerkungen benutzt, ist aber durch die in jenen Schriften ausgesprochenen verschiedenen, zum Theil sich gänz lich widersprechenden, aber mit trifftkgen Gründen unterstützten Urtheile über obige Fragen zu der Ueberzeugung gekommen, daß auch hierin allgemeine Bestimmungen nrcht allemal für jeden ein zelnen Fall anwendbar sind, daß eine Einrichtung für einen Ort gut, für den andern sehr nachtheilig sein,und eineAnordnung, welche in dec Allgemeinheit aus überwiegenden Gründen vielleicht nöthig scheint, unter besonder» Verhältnissen alles Gedeihen einer An stalt vernichten kann. Es wird also auch in dieser Hinsicht noth- wendig sein, den Gemeinden die Freiheit zu lassen, unter Ver mittelung und .Genehmigung der Behörden nach Befinden Ein richtungen zu treffen, welche von der allgemeinen Bestimmung abweichcn. — Die der Deputation theils von der Kammer zur Berücksichtigung zugefertigten, theils sonst zugekommenen Schriften sind folgende: 1) Schreiben des Abgeordneten Hm.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder