Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 294. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Zweckmäßigkeit meines Antrags aufgeführten Gründe schei nen mir nicht beweisend zu sein. Sie bezieht sich hauptsächlich auf den Inhalt des §. 115. der Verfaffungsurkunde, hier handelt es aber um die Bestimmung des terwmns s gno und sä guew. Wenn man die alte und neue Zeit als ein fortlaufendes Ganzes betrachtet, so hat die Deputation allerdings Recht; sieht man aber die Verfassungsurkunde als ein Epoche machendes Ereigniß an, in Folge dessen die goldne Inschrift unseres Saals einen Hauptabschnitt in der Geschichte Sachsens bezeichnet, so wird die Rechnung eine ganz andere. Und diese dünkt mich die allein rich tige. Denn mit der Verfassungsurkunde und der darin ausge sprochenen Aufhebung des Feudalsystems ist ein neuer Geist, und eine neue Form und neue Grundsätze des Staatslebens einge- führt, und das alte Sprichwort wahr geworden: „Das Alte ist vergangen, es ist Alles neu worden." — Die alte Zeitrech nung hat mit 1830 aufgehört, die neue mit 1831 angcfan- gen. In dieser Beziehung schließt die erste dreijährige Pe riode der neuen Zeit mit dem Jahre 1834. Dieses würde das Jahr sein, in welchem der Landtag zu halten gewesen wäre. Allein er ward wohl darum auf 1833 einberufen, um dem Lande die Wohlthaten der Verfassung nicht vorzüenthalten. Und insofern stimmte man vollkommen mit Z. 115. der Verfassungs urkunde überein, wo es heißt: „längstens". Meine Berechnung scheint daher nicht unrichtig, und um so richtiger zu sein, als der jetzige Landtag erst mit dem Jahre 1834 zu Ende geht, ohnehin aber seiner Dauer nach für 3 Landtage gelten kann. In sofern stimme mein Antrag mit den konstitutionellen Grundsätzen wohl überein. Der von der Deputation angeführte Hauptgrund also dürfte kaum für trifftig gelten; alle übrigen Gründe aber sind nur subsidiarischer Natur. Denn wenn man in der Schrift von der Vorlage neuer Gesetzbücher auf den Landtagen 1836 und 1839 gesprochen hat, so findet Ließ seinen Grund darin, weil jene Schrift im Jahre 1833 erging, und von diesem Jahre an ge rechnet wurde. — Daß ferner mein Antrag dem Z. 98. der Ver fassung surkunde zuwider sei, glaube ich nicht, denn dann würde die Verfaffungsurkunde schon jetzt überschritten sein. — Endlich hält man die Ausführung meines Antrags vielen Schwierigkeiten unterworfen, indem man erst Erfahrungen über den Erfolg der neuen Einrichtungen gesammelt haben müsse. Was will man aber bis zum Jahre 1836 für große Erfahrungen in dieser Art ma chen? — Der Antrag des Hrn- Bürgermeister Reiche-Eisenstuck setzt ebenfalls einen Nuhepunct voraus. Unter diesen Umständen sehe ich meinen Antrag noch nicht widerlegt, bin vielmehr darin bestärkt worden, und nehme ibn nicht eher zurück, als biß die Regierung Bedenken dagegen erhebt. N-ferent v. Carlowitz: Der geehrte Herr Antragsteller wird gewiß zugeben, daß sein Antrag eigentlich weiter nichts als eine Petition ist, und es versteht sich von selbst, daß solche nur bei erfolgender Zustimmung der Regierung von Erfolg sein kann. So weit ist man indessen noch gar nicht; cö handelt sich darum, ob man. einen Antrag stellen will, und ob solcher zulässig erscheint. In letzterer Hinsicht gebe ich nun freilich dem ß. 115. eine ganz andere Deutung als der Herr 0. Groß mann , .muß auch dessen Zeitrechnung falsch finden, da Verfas sungsurkunde und Landtag zwei sehr verschiedene Dinge sind. Die Deputation hat nicht unterlassen, in den altern Landtags acten nachzuforschen, und.dabei gefunden, daß ein großer Theil der Stande von 1831 eine dreijährige Bewilligungsperiode zu lang gefunden hat, und nur durch Aufnahme des Wortes: „längstens" in den §.115. von dem Verlangen, die Bewilli» gung auf zwei Jahre zu beschränken, abzubringen gewesen ist. Um das von der Schrift wegen Beschleunigung des Erscheinens von Gesetzbüchern hergenommene Argument zu entkräften, hat Herr v. Großmann geäußert, wie hier bloö der Umstand ent schieden habe, daß man sich bei Abfassung der Schrift im Jahre 1833 befunden habe. Dieß ist aber unrichtig, denn dir Schrift ist erst in der Mitte deS jetzt laufenden Jahres abgegangen, und die 2. Kammer dürfte, wie der Gang der Verhandlungen be wahrt, kaum die Verschiebung der Vorlegung des Civilgesetzbu- ches bis zum dritten konstitutionellen Landtage genehmigt haben, wenn sie dabei nicht an daö Jahr 1839, sondern das Jahr 1840 hätte denken müssen. Daß man Erfahrungen vor der Bewilli gung auf 1837 sammele, ist durchaus nothwcndig, allein eS handelt sich um neue Einrichtungen, bei denen sich schon kn der Einrichtung selbst in der Regel zeigt, was sie kosten; muß nun aber hierbei etwa über die Bewilligung hinausgegangen werden, so ist es doppelt bedenklich, die neue Zusammenkunft der Stände zu lange zu verschieben. 0. Großmann: Wenn ich davon gesprochen habe, daß bloß die Abneigung der Negierung gegen meinen Antrag daS entscheidende Wort sein werde, so will ich damit keineswegs der Abstimmung vorgreifen, sondern beziehe diese Aeußerung lediglich auf die dadurch bedingte Zurücknahme des Antrags von meiner Seite. Sehr zu wünschen bleibt cs aber gewiß, die Staatskasse, nachdem der jetzige Landtag Hunderttausende an Kosten verur- sacht, nicht sobald wieder in Contribution zu setzen. Bürgermeister Reiche - Eiscnstuck hat beim Prasivio ei nen Antrag eingereicht, in Betreff dessen er. sich also vernehm men läßt: Ich muß es wahrhaft bedauern, dem Groß« mannijchen Antrags nicht beitreten zu können , indem ich in solchem keine Verminderung der Landtagskosten, keine Abkürzung der Landtagsverhandlungen und Beschleu« nigung des Geschäftsganges selbst, sondern nur eine Ver schiebung der Landtagsgeschäfte von dem Lahre 1836 äuf daS Jahr 1837 erblicken kann. Denn was einmal zur Berathung der Stände gelangen muß, ist im Erfolg einerlei; ob es 1836 oder 1837 die nöthige Zeit in Anspruch nimmt. Ich finde die Erreichung der Absicht, die meinem verehrten Freunde Vorgele gen hat, in einem ganz anderen Anträge verfolgt, nämlich in der Abkürzung drt Landtagsverhandlungen überhaupt. Ich' habe mir daher erlaubt, den Antrag zu stellen: „Die hohe Staatsrcgierung zu ersuchen, im Voraus zu Beschleunigung des Geschäftsganges bei nächstem Landtage behufige EiNleitun»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder