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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 294. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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gen zu treffen, damit namentlich sogleich bei der Eröffnung des selben da möglich sämmtlrche Gesetzentwürfe und andere Mit- theilungrn der Regierung vorgelegt, auch nach erfolgter Wah der Deputationsmitglieder denselben ein angemessener Zeitraum zu ungestörter Vollendung ihrer DeputationSarbeiten gewährt, wahrend dieser Zeit aber die übrigen Mitglieder der Kam- mern einstweilen wieder entlassen werden können." — Be reits im Juni des Jahres 1833 habe ich mir einen ähnlichen Vorschlag erlaubt, denselben auch mehrmals bei Gelegenheit wiederholt, obgleich ohne Erfolg. Ich lasse Mich dadurch »ich abhaltrn, ihn aufs Neue zur Sprache zu bringen, Und hoffe, die nunmehr gemachte Erfahrung wird ihn unterstützen. Daß die an die Kammern zu bringenden Vorlagen nicht sogleich be i der Eröffnung veS Landtags sammtlich mitgethcilt werden konn ten, lag dicßmal in der Natur der Sache, und es ist darüber der Regierung nicht der entfernteste gerechte Vorwurf zu machen. Allein zu wünschen ist, daß sich auch dieß künftig anders ge stalte, und es wird dann leichter eine Üebersicht über die Auf gabe, die der Ständeversammlung vorliegt, zu erlangen sein, es wird sich ein Plan entwerfen lassen, daß die Arbeiten beider Kammern in einander greifen, keine auf die andere zu warten braucht. Allein dieß genügt noch nicht. Es ist nothwendig und für die gehörige Bearbeitung der Deputationsgegenstände sogar erforderlich, daß die Deputationsmitglieder nicht zugleich mit Abwartung der Kammersitzungen beschäftigt sind. Entwe der es leidet darunter zuweilen die allseitige Beleuchtung der De putationsgegenstände, oder ein mit Berathung mehrerer Depu- tationsgegenstände, vielleicht such mit Ausarbeitung eines oder mehrerer Berichte wichtigen GehaltS gleichzeitig brfchäftigterRe- ferent sieht sich abgehalten, der Prüfung der Kammerverhand lungen die Zeit schenken zu können, welch« gleichwohl nach sei ner gewissenhaften Ueberzeugung zu Feststellung seines Unheils vöthig sein würde, muß es sich versagen, sich mit der er'nfchla- genden Verfassung anderer Staaten vertraut zü machen, und der Literatur die gehörige Zeit zu widmen,. aus den Quellen zu schöpfen. Aber auch die übrigen Kammermitglieder, welche einstweilen wiederum zu entlassen sind, werden mehr Muße als jetzt haben, sich unterdessen mit den Gegenständen bekannt zu machen, deren Berathung ihnen bei ihrer Wiedereinberufung vorliegen wird, statt daß oft der wichtigste Gegenstand bisher in kurzer Zeit auch schon zur Berathung gelangte, und die dann sämmtlich aUSgearbritet bereit liegenden Dcputationsberichte werden nicht mehr nur öfters einen Zeitraum von 3 Tagen zur Beurtheilung der Kammern bis zur Abstimmung darüber ge währen. Ich muß daran erinnern, wie häufig der Fall ein trat, daß die eine Kammer eine Pause machen mußte, während die andere mit Arbeiten überhäuft war, und daß die Kammern ihre Bcrathungen aussctzen mußten, weil «s den Deputationen, denen man gewiß das Zeugniß der angestrengtesten Lhätigkeit nicht versagen wird, nicht möglich war, mit den Kammerver- handlungen gleichen Schritt zu halten. Hätten die Deputa tionen ungestört arbeiten und die Kammersitzungen unbehindert ähren Fortgang nehmen können/ so glaube ich nicht zu viel zü behaupten, daß um 3 Monate der dießmalige Landtag kürzer gewesen sein würde. Freilich wird man sich auch künftig mehr auf die Grundzüge der Gesetze zu beschränken haben, und oft überflüssigen Redactionsbemerkungen entsagen. Nicht zu er läutern brauche ich dabei, wie nicht allein der Zeitaufwand, sondern auch der Kostenaufwand sich bei einer solchen von mir vorgeschlagenen Maßregel vermindern würde , und wie hoch eS noch in Anschlag zu bringen seim wird, dass der größte Theil der Kammermitglieder bis zu ihrer Wiedereinberufung ihrem ei gentlichen amtlichen Berufe und ihren häuslichen Geschäften er halten werden würden. Sollte mein Vorschlag Genehmigung finden, so hoffe ich, der nächste Landtag werde bei einem so be schleunigten Geschäftsgänge sehr abgekürzt werden können. Der Antrag des Sprechers findet hierauf hinreichende Un terstützung. - Staatsminister v. Zeschau: Wenn das Ministerium über den vorliegenden Gegenstand bisher geschwiegen hat, so geschah es hauptsächlich darum, weil der Antrag des Hrn. V. Großmann an eine Deputation verwiesen worden war, und weil die Kam mer darüber als über ihr Eige'nthum zu entscheiden hat. Die Ansicht der Regierung über diese Angelegenheit liegt klar vor in dem allerhöchsten Decret, womit das Budjet an die Stände ge langte, und es geht namentlich aus ihm hervor, daß die Bewil ligung nicht, wie der Hr. v. Großmann anzunehmen scheint- auch auf das Jahr 1833, sondern nur auf das Jahr 1834—1836 zu erstrecken gewesen ist, da das Jahr 1833 noch der frühcrn Be willigung angehört, deren Fortdauer im Landtagsabschiede vom 4. Sept. 1831 ausdrücklich Vorbehalten worden ist. Ich ver kenne übrigens die wohlmeinende Absicht des Hrn.v. Großmann keineswegs, und Seiten der Regierung wird man die Frage: wie sich eine Verlängerung der Eröffnung des nächsten Landtags vennöglichcn lasse? gewiß in reifliche Erwägung ziehen, und hierbei die Ansichten der Stände sehr gern vernehmen. Muß' übrigens auch die Zusammenberufung in der Regel so zeitig er folgen, daß die neue Bewilligung noch vor Ablauf der alten ge schehen kann, so steht doch dahin, ob es möglich sein werde, eine' hiervon zu machende Ausnahme das nächstemal zu vermeiden. Referent v. Carlowitz: Ich mag mich zwar nicht gegen den Reiche-Eisenstuckschen Antrag erklären, erwarte jedoch ge- , rade für den nächsten Landtäg keinen wesentlichen Nutzen d'äpon., Es soll nämlich nach dem berÄs'gefaßten Beschlüsse eine in im ', Zwischenzeit zusammentretende Deputation den vorzulegenden Entwurf des Criminalgesetzbuchs begutachten. Ihre Arbeit, wird sofort bei Eröffnung des Landtags voWegen, und so scheint, wenn anders die so eben geschilderte Maßregel die Genehmigung, der Regierung findet, der Reiche-Eisenstucksche Antrag entbehr-- lich. Unter solchen Umständen nun finde ich es bedenklich, die- en Antrag sofort anzunehmen; eben so bedenklich aber erscheint es mir auch, solchen zu verwerfen, da er alsdann nicht wieder ausgenommen werden kann, wenn auch die Regierung den An-
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