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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 294. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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trag wegen Vorausbearbeitung der Gesetzbücher ablehnen sollte. .Daher würde ich mir vielmehr folgenden Vorschlag erlauben: „Man möge den Beschluß über den Reiche - Eisenstuckschen An trag so lange aussetzen, bis die Erklärung der Regierung über .das zum Behuf der Begutachtung des Cnminalgesetzbuchs vor- ,geschlagene Verfahren eingelangt fein werde." Dreß wird ausreichend unterstützt. Bürgermeister Reiche-Eifenstuck: Ich glaube, daß mein Vorschlag der Idee stehender Deputationen zu gewissen Zwecken nicht entgegenläuft; im Gegentheil läßt sich ein Zweck zugleich mit dem andern erreichen. Ich muß daher meinem Anträge inhäriren, obwohl ich mir die Abstimmung darüber zu gleich in Verein mit der Bestimmung über die zu Begutachtung der neuen Gesetzbücher niederzusetzende Deputation gefallen las sen kann. Präsident: Ich ehre gewiß die dem Anträge des geehrten Hm. v. Großmann unterliegende Absicht; sein Zweck ist der meinige; allein ich kann aus den von der geehrten Deputation angeführten Momenten nicht für denselben stimmen. Eben so ehre ich den Reichischen Antrag, ja ich habe sogar im Jahre 1817 einen ähnlichen gestellt, allein auch diesem kann ich nicht beitreten, indem man einmal ein Criminalgesetzbuch erbeten, und in der Ueberzeugung, daß dessen Berathung auf die gewöhnliche Weise unmöglich ist, deshalb besondere Vorschläge eröffnet hat. Auf der andern Sekte wird es aber bei der enormen Menge der zur Sprache gebrachten Gegenstände Leim nächsten Landtage eben so unmöglich, alle Gesetzentwürfe sogleich anfangs vorzulegen , als dieß, der fast übermäßigen Anstrengung der Hm. Minister und Behörden ungeachtet, beim Anfänge des jetzigen Landtags zu be-, wirken gestanden hat. Daß es ganz unmöglich fallt, ganze Ge setzbücher in der Maße zu behandeln, wie solches mit einzelnen Gesetzen theils in den Deputationen theils in den Kammern bis jetzt geschehen, liegt wohl klar am Lage, und so wie die Sache jetzt steht, scheint es mir am wichtigsten, daß sich dir Regierung baldigst erkläre, den Entwurf eines Enminalgesrtzbuchs einer oder auch zweien Zwischendeputationen vorzulegen, und daß sie, sich dabei darüber auslaßt, welchen Geschäftsgang sowohl diese Deputation bei der Begutachtung, als die Kammern bei der Be rathung jenes Gesetzbuchs zu nehmen haben werden, Hierüber wird man sich dann noch im Laufe des jetzigen Landtages zu be- rathen und zu fassen haben, und die auf solchem Wege zu sam melnden Erfahrungen werden für die künftige Behandlung des Civilgesetzbuchs und der Gerichtsordnung von dem größten Nuz- zen fein. Nur auf solchem Wege halte ich einen festen Geschäfts gang und eine Abkürzung des nächsten Landtags ohne Benach- Heiligung der Gründlichkeit für möglich, und bürsten außerdem die nächsten Landtage wohl noch länger als der dermalkge dauern. Stgatsmilusterv.Zefchaü erklärt, daß ein königl. Decret wegen Vorlegung eines Crimknalgefetzbuches und dessen Begut achtung in der Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage, an die Stände: gelangen werde. Der Präsident hält nach dieser Erklärung einen Antrag in seinem Sinne nicht mehr für nöthig. v. CrusiusrJch bin mit den Motiven, welche den geehr ten Hm. 0. Großmann zu seinem Anträge veranlaßt haben, voll kommen einverstanden; bedaure aber sehr schmerzlich, letzterem aus den .von der geehrt. Deputation angegebenen Gründen nicht beitre ten zu können. Der Zweck des Reicheschen Antrags ist Beschleu nigung und Vereinfachung der Landtagsverhandlungen und ich stimme diesem Anträge nicht nur aus vollester Ueberzeugung bei, sondern bringe auch noch einen Zusatz zu demselben in Antrag, theils um der Abkürzung der Verhandlungen willen, theils um der Nedactihn der, Gesetze mehr Einheit und Vollkommenheit zu verschaffen. Ich wünscht nämlich dem Reiche-Eisenstuckschm Anträge den Zusatz beigefügt zu sehen: „Die Staatsregierung zu ersuchen, künftig in Gesetzgebungsangelegenheiten der Stän deversammlung bald möglichst nach ihrem Zusammentritte, nicht sowohl vollständig ausgearbeitete Gesetzentwürfe, als vielmehr der Letztem hauptsächliche Stützpunkte und wesentliche Bestim mungen vorzulegen; zunächst deren Entschließung über selbige zu erfordern, hierauf die Redaction der Gesetze bewirken zu las sen, und diese nur zum Behuf« der Prüfung, ob die Redaktion den gefaßten Beschlüssen entsprechend sei, und zu ihrer Geneh migung den Ständen wiederholt vorzulegen, wobei sich jedoch letztere aller Anträge, welche auf unwesentliche Rcdactionöver- änderungen hm auslaufen, zu enthalten haben würden." — Ich stelle diesen Antrag nur eventuell, dafern jetzt über den Reiche- Eisenstuckschen Antrag entschieden werden sollte. Nur insofern, als matt glaubt, daß der Letztere mit dem wegen Begutachtung des Criminalgesetzbuches collidirt, muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß ich annehme, jener Antrag ^beziehe sich auf an dere Vorlagen als das Criminalgesetzbuch. Der Antrag des Sprechers erhalt aber keine hinreichende Unterstützung. Dem Gutachten der Deputation, den Großmannschen An trag abzulehnen,. tritt die Kammer demnächst mit 30 gegen 1 Stimme bei. Bürgermeister Reiche-Eifenstuck schließt sich in Folge der vom Staatsmknister v. Ze sch au abgegebenen Erklärung nunmehr -em Carlowitzischen Anträge an, worauf letzterer ein stimmig genehmigt wird, und sonach in der Sache vor der Hand weiter nichts zu beschließen ist. (Fortsetzung folgt.) Druck und Pap!« von B. G. Trubn, r in Dresden. Verantwortliche Redaktion, v. Gretschrk.
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