Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
501. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 15. October 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und fünf u. zwanzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 3. Oct. 1834. Bcrathung des Berichts der 1. Dcput., den Gesetzentwurf, einige Bestim mungen über das Gcwcrbswesen betr. Die Sitzung beginnt nach 10 Uhr mit Verlesung des über die letzte Sitzung aufgmommcnen Protokolls, welches sofort ge nehmiget und von den Abgg. Wach und v.Beulwitz mit un terzeichnet wird. Auf der Negistrande befindet sich r 1) Das hohe Gesammtministerium benachrichtigt das Prä sidium der 2. Kammer davon, daß der geheime Regicrungsrath V.Merbach beauftragt worden sei, bei dem Gesetzentwürfe we gen Abtretung von Grrmdeigcnthum zur Anlegung von Eisenbah nen die nach Befinden erforderliche Auskunft zu erkheilen; wird diebetreffendeDeput. davon in Kenntniß gesetzt werden. L) Fort setzung des anderweiten Berichts der 2. Deputation der 2. Kammer vom 1. Octbr. 1834, das Ausgabebudjet (die Etats 6. und I.) betr.; zum Druck und auf die Tagesordnung. 3) Be richt der 3. Deputation der 2. Kammer vom 1. Octbr. 1834 über mehrere Petitionen, die städtischen Lyceen, deren Verbesserung und Unterstützung aus Staatskassen betr.; aufdieTagesordnung zum Verlesen. 4)Abg. Damman bittet um Urlaub vom 6. bis 8. Octbr.; bewilligt. Die Tagesordnung enthalt die Berathung des Berichtes der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, einige Bestimmun gen über das Gewerbswesen enthaltend. Als Redner über diesen Gegenstand hatte sich Der Abg. Richter (auS Zwickau) gemeldet, welcher so nach die Rednerbühne besteigt, und nachstehenden Vortrag hält: Erlauben Sie, hochgeehrte Herren, daß ich in Betreff des vor liegenden Gesetzentwurfs, dessen Wichtigkeit ich wohl tief und innig fühle, einige Bemerkungen im Allgemeinen vortrage. Wich tig ist dieser Gesetzentwurf; denn er betrifft unfern Privaterwerb, er betrifft die Quellen, woraus der einzelne Bewohner des Staats seine Privatexistenz schöpft, er betrifft die Quellen, woraus Alles das fließen soll, was zur Erhaltung des Hofs und seines Glan zes, zur Erhaltung der Staatsdkener in ihrer großen Anzahl, zu Unterhaltung der Gesandten und des stehenden Heeres dienen soll; es begreift mithin der Gesetzentwurf Privatinteressen in sich, die jedem einzelnen Einwohner des Staates die nächsten und wich tigsten sind. Es ist zunächst meine Pflicht, daß ich das aner kenne, was im Gesetzentwurf Lob verdienen dürfte. Dieß spende ich zunächst dem Umstande, -aß durch diesen Entwurf unsere Staatsregierung anerkennt, daß die bisherigen gesetzlichen Be stimmungen in Betreff des Gewerbswesens nicht mehr ausrei- chm. Sir sagt das offen und unumwunden in ihren Ausdrük- j ken: sie erkenne die gesammte Gesetzgebung in Betreff dieses Gegenstandes für unsicher, unzulässig und unzureichend. Allein es thut mir leid, mein Lob bloß auf diese Anerkennung beschran ken zu müssen; denn alles andere, die Form, in welcher der Ge setzentwurf vorliegt, das Princip, auf welchem er beruht, die Be stimmung, welche er hat, die Tendenz, die in ihm liegt, das alles, — es ist freilich anmaßend, daß ich so sage,—genügt mir nicht.— Ich erlaube mir zuerst die Kritik auf die Form auszudehnen, und bitte die verehrte Kammer, diese Ausstellung geneigt anzuhören. Das Gesetz ist zunächst kein ganzes; es ist offenbar, wie es auch angekündigt wird, nur ein Auszug aus einem Gesetze, das noch kommen soll, das unsere verehrte Dcput. in sehr höflichen Aus drücken, wie sie überhaupt in solchen ihren ganzen Bericht ab gefaßt hat, ein Provisorium nennt. Das vorliegende Gesetz ist also ein provisorischer Extract aus einem Gesetze, welches noch einge- hen sott; es ist also eine Zugabe zu den vielen Provisorien, welche wir bereits erhalten haben, also abermals ein neues provisorisches Grundstück zu dem neuen Staatsgebaude, daß der erste konsti tutionelle Landtag zu errichten bestimmt ist. Ich Habs mir schon früher erlaubt, über die Geneigtheit unserer Staatsregierung, mit Provisorien ihre Aufgabe zu beginnen, mich auszusprechen; ich glaube, kein Mensch kann sich damit einverstanden erklären. Ich habe gesagt, daß in unserer -Welt, besonders in unserer politischen Gegenwart alles, was den provisorischen Charakter an sich tragt, trübe Gedanken in jedem Vaterlandsfrcunde erregen muß, und den provisorischen Charakter der Gegenwart durch eins proviso rische Gesetzgebung noch mehr provisorisch zu machen, wohin soll das führen? Eine andere Ausstellung, die ich gegen den Entwurf zu ma chen habe, ist die, daß er bloß theilweife gestellt ist, daß es ein Gesetz ist, welches sich bloß auf einen Theil des Landes, auf die Erb- oder Kreislande, beschränken soll. Es ist nicht auf das ganze Königreich berechnet, die Oberlausitz ist darin nicht berührt. Wenn auch allerdings in den Motiven zu diesem Gesetze gesagt wird, daß in der Okerlausitz bereits Bestimmungen vorhanden sind, welche dem Zwecke des Gesetzes selbst im Allgemeinen ge nügen, wenn gesagt ist, daß die Gewerbe in der Oberlausitz im Allgemeinen in günstigem Verhältnissen sich befinden, als dieß in den Erblanden der Fall ist, wenn demnach die Absicht des Ge setzgebers in diesem Gesetze dahin gegangen zu sein scheint, unsere Lage in den Erblanden, welche in vieler Rücksicht der in der Ober lausitz zurücksteht, auch in gewerblicher Hinsicht bis zu der Höhe, auf welcher sich die Dberlausitz befindet, Zu dringen, so glaube ich, dürfte dieses durch ein allgeAemes Gesetz geschehen; es dürf ten nur die Zssondern VsrzügZ der Nberlausitz, von denen man spricht, mit ausgenommen Werden, es dürsten dis Segnungen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder