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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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M SV2. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, Pen 16. Oktober 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und fünf u. zwanzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 3. October 1834. (Beschluß.) Berathung des Berichts der I. Deputation, dm Gesetzentwurf, einige Be stimmungen über das Gcwerbswcscn betreffend. Vicepräsident: Ich will mir einige Worte, theils we gen des Formellen, theils wegen der Materiellen erlauben. Was daS Formelle betrifft, so habe ich folgendes Bedenken. Nach mei nem Dafürhalten können wir die Berathung des Gesetzentwurfs nicht abweisen, da beide Kammern in der ständischen Schrift ge sagt haben: daß wir aus dem Gesetzentwurf, die Gewerbeord nung betreffend, die darinnen enthaltenen Bestimmungen über die auf dem Lande zu duldenden Handwerke und Gewerbe, über Vereinigung mehrerer verwandter Innungen und über die freien Gewerbe durchgehen und berathen wollen, (S. 590. d. Landtagsacten, Abth. I. Bd. 3.) und S. 600. das. die allerhöchste Zustimmung dazu gegeben worden ist. Mir scheint eine Vereini gung zwischen der Regierung und den Standen hierin obzuwal ten, und ich weiß nicht, ob wir die Berathung über einen Gesetz entwurf aussetzcn können, welcher in Folge unseres Antrags uns vorgelegt worden ist. Ferner bemerke ich, daß nach §. 80. der Derfaffungsurkunde ein Gegenstand, welcher von der Staatsre gierung vorgelegt wird, vor allen übrigen in Berathung ge zogen werden muß; wenn wir aber die Berathung dieses Gesetzentwurfes jetzt verweigern, so scheint das der Verfassungs urkunde, welche die Vorlagen der Regierung zu berathen gebietet, und zwar vor allem Andern zu berathen, gerade zu entgegen. Eben so sagt §. 93. der Verfassungsurkunde, daß die ständische Erklärung, wodurch entweder ein Gesetzvorschlag ganz abgelehnt wird, oder Veränderungen dabei beantragt werden, die Angabe der Beweggründe zu dieser Ablehnung enthalten muß. Nun habe ich solche Motiven, welche diese Ablehnung hier begründen möch ten, noch nicht gehört, und weiß auch nicht, wer sie angeben soll. Bis jetzt haben zwar einzelne Mitglieder sich gegen das Gesetz geäußert, aber die Mehrzahl der Sprecher hat sich für dasselbe er klärt. Ferner heißt eö Z. 92. der Verfassungsurkunde, daß zur Abwerfung eines Gesetzentwurfs wenigstens H der anwesenden Mitglieder einer Kammer erforderlich sind. Jetzt will man die Majorität der Kammer an die Stelle der H setzen. Ebenso sind die §Z. 70. und 90. der Landtagsordnung ganz gegen ein solches Verfahren. Doch ich gehe jetzt von den formellen Bedenken hin weg, und wende mich zu den materiellen. Mir scheibt hier nichts anderes vorzuliegen, als ein Kampf zwischen dem platten Land und den Städten. Das Land glaubt, wenn es die Gewerbe erhiel te, so würde cs kn große Vortheile kommen. Ich lasse das für jetzt dahingestellt sein, ob dem wirklich also sein würde; allein so viel ist gewiß, daß der Unterschied zwischen dem platten Lande und den Städten nur darin besteht, daß die Gewerbe in die Städte und der Ackerbau auf das Land verwiesen sind; denn ich möchte wissen, welcher Unterschied noch sonst besteht, nachdem die Gene- ral-Accise aufgehoben ist. Wenn alle Gewerbe auf das Land.kom- men, so würden die Nahrungsqüellen in den Städten bald versie gen, und Vas würde auch auf das Land ryie-er nachtheilig rüch- wkrken; es würden sich dann unmöglich die Preisender landwirth- schastlichen Produkte auf einer angemessenen Höhe erhalten kön nen. Ferner folgt daraus, daß, wenn die Städte ihre gewerbliche Nahrungsquelle verlieren, auch die Abgaben von ihnen nicht mehr in der Höhe geleistet werden können,'wie es jetzt geschieht, und daß sie also auf das platte Land übertragen werden müssen. Auch muß ich weiter des Nachthcils gedenken, der dann noch in so fern für das platte Land eintrikt, und nicht aüßenbleiben kann, daß dasselbe mit solchen Leuten überfüllt, und daß diese Ueberfüllung wieder unter den Gewerbtrcibenden daselbst Verarmung herbei führen wird, was auf das noch nicht geordnete Armenwesen in den Dörfern nothwendkg eine bedeutende Rückwirkung äußern würde. Wenn man aber sagt, die Freiheit der Gewerbe würde auch für das Publicum besser sein, so bin ich vielmehr der entge gengesetzten Meinung, nämlich der, daß, wenn kein Meister mehr vorhanden sein soll, und sich jeder nur so unterrichtet, wie er eS eben kann, und wie cS ihm beliebt, es sehr schlecht mit den Ge werben aussehen wird. Eben so glaube ich auch nicht, daß in dem fraglichen Gesetzentwurf eine Beschränkung der persönlichen Frei heit vorliege; denn es kann ja heut zu Tage jeder ein Handwerk ergreifen, welches er will, und wenn man sagt, es würden dann die Preise bei den Handwerkern immer, geringer werden, so ent gegne ich, daß das Wohlfeilste nie das Beste ist, und daß man in der Regel schlecht verwahrt wird, wenn man nach dem Wohlfeil sten greift. Man darf nur seinen Blick auf den Preuß. Staat werfen, da hat sich die Gewerbsfreihcit nicht so günstig bewährt, als man rühmen möchte. Das Eine gebe ich zwar zu als rich tig, was ein geehrter Abg. geäußert, daß selbst das zünftige Publicum, zum Lheil, nämlich das jüngere, die Gewerbsfrei- heit wünsche, allein wer ist dieß jüngere Publicum? Nieman anders als die Gesellen, um der Erlangung des Meisterrechts übcrhoben zu sein, allein nian wird sie gewiß, sobald sie Meister sind, ganz anders reden hören. Eines sei mir noch gestattet hier zu erwähnen. Es ist noch auf die Beiaccise Bezüg genommen worden; da bemerke ich doch aber, daß Liefe von deä Städ ten selbst getragen wird; denn die Ausgabe, die der Landmänn in diesem Bezug zu machen hat, muß der EonsmneNt, der Städ ter tragen, der Beweis davon ist dieser, däß der Preis der land- wirthschastlichen Producte nuf dem Lande sich geringer stellt/ als
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