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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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M 467. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 5. September 18S4. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und dritte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 30. August 1834. (Fortsetzung.) Fortsetzung der allgemeine Beratbung des Entwurfes eines Gesetzes über die Volksschulen. (Fortsetzung der Rede des Präsidenten:) Ich spreche hier nur von dem Inneren des Schulplans, und da scheint mir derselbe, der, welcher in den Volksschulen existirt, und der in den kleinen Städten wenig von dem auf dem Lande abweichend ist, im Allgemeinen ausreichend zu sein, da nicht so wohl das Vielwissen, als vielmehr das Rechtwissen hierbei vor züglich zu berücksichtigen ist. Gelehrsamkeit unter den Landleu ten verbreiten zu wollen, dürfte praktisch nicht bewährt befunden werden. Der Bauer oder Landmann muß ein aufgeklärter Mann sein, ein Mann, der religiös-sittlichen Sinn im Herzen trägt, den das Pflichtgefühl und die Anhänglichkeit an Vater land , an Fürst und an seine Verhältnisse ketten, er muß seine Wirksamkeit gehörig überschauen, beurtheilen und regeln können, nicht aber sich bloß von Gewohnheit und Schlendrian leiten las sen, kurz er muß ein Mann sein, der auf eine würdige Weise seine Stelle im Staate ausfüllt; denn das physische Wohl des Staates in den wichtigsten Momenten hängt größtentheils von seiner Intelligenz, von seinem Fleiße ab, und so gering auch seine Stellung Manchen erscheinen mag, so wird man sich doch, wenn man das Ganze überschaut, bald überzeugen, welche hohe Aufgabe er zu lösen hat. Aus diesem Gesichtspuncte nun muß auch der Schulunterricht, die Erziehung des Knaben betrachtet werden, welcher dem Stande des Landmanns gewidmet sein soll. Diesen Gesichtspunkt muß der Lehrer zu würdigen müssen; ich möchte selbst sagen, daß der Unterricht auf dem Lande gegen den in kleinen Städten schon viele Abänderungen erleiden müsse. Wahrend in diesen der größere Thn'l der Knaben zu Handwer kern und andern derartigen Beschäftigungen erzogen wird, also darauf der Unterricht gerichtet sein muß, wird hier die Natur- Geschickte und bas, was dem Landmanne am nächsten liegt, die Einwirkung der klimatischen Erscheinungen, Culturgegenstanhe rc. die vorzügliche Aufmerksamkeit bei dem Unterricht der Kinder in Anspruch nehmen, und es muß daher der Schullehrer den Beruf, welchem seine Schüler einstens zu folgen haben, gar sehr zu be rücksichtigen wissen. Ferner ist meines Erachtens nothwendig, daß eine genaueVatexlandskunde demKnaben beigebracht werde; jemehr dieser das Vaterland mit allen seinen Vorzügen, mit al lem, was es leistet, in feinem ganzen Zusammenhänge, mit sei ner Verfassung kennt, desto mehr wird das Vaterland, die Liebe für dasselbe mit dem Wesen des Knaben verwebt. Er wird inni ger mit und für das Vaterland, für dessen Wohl und Gedeihen fühlen und handeln;, es wird sich ein regerer Gemeingeist verbrei ten, ein Gefühl, das ich erhöht zu sehn wünsche und das schon dem Knaben so lebhaft vorschweben muß, daß es ihm durch das ganze Leben bleibt. Und hier ist vorzüglich darauf Rücksicht zu nehmen, daß man sich bei der Vaterlandskunde nicht auf enge Grenzen beschränkt, nicht auf das, was nur einen Amtsbezirk oder Kreis betrifft. Der wahrhafte, mit dem Interesse des Gan zen verschmolzene Patriotismus umfaßt alle Theile des Landes. Ich habe viele Schulen besucht, weil es seit längerer Zeit eine mir liebe Beschäftigung war, dem Fortschreiten der Bildung des Menschen nachzugehen; ich habe mich auch in den verschie denen Graden als Ofsicier mit der Bildung der Unterofsiciere und gemeinen Mannschaft viel beschäftigt und gesehen, wie schwer es ist, jungen Leuten, die zum Militair kommen, eine richtige, ih nen faßliche Anschauung ihres Berufes und ihrer Pflichten zu ge ben, was die Folge des mangelhaften Schulunterrichts ist. Sie lernen viel nachsprechen, viel Gedächtnißwerk, lernen aber dabei nicht denken, und das ist doch die Hauptsache; die Schärfung des sogenannten gesunden Menschenverstandes, welcher jedem beiwohnen muß, um sein Geschäft mit Erfolg zu betreiben, wird vernachlässigt. Ich habe genug Gelegenheit gehabt, diese Er fahrung zu machen, indem ich mir zum östern die Sprüche wie derholen ließ, welche die Kinder gelernt hatten, abLr selten fand ich eins, welches den Sinn derselben mir zu erklären wußte. Wenn aber nicht darauf hingewirkt wird, daß das, was der junge Mensch gelernt, auch von ihm verstanden wird, so gewahrt das Erlernte nur eine kalte Anschauung und das Ganze lauft auf Formeln hinaus. Um auf den Unterricht zurück zu kommen, so glaube ich, daß Religionsunterricht, Moral, Lesen, Schreiben, Rechnen und einige gemeinnützige Gegenstände hinlänglich seien. Ich würde zu letztem die vaterländische Geographie, Geschichte und Statistik rechnen; es ist mir aber auch öfter der Fall vorge kommen, daß bei der Geographie von Portugal angefangen und auf Spanien und Frankreich übergegangen ist, was ich ganz überflüssig finde; denn nach Jahre langem Unterricht kam das Kind durch alle diese Staaten erst nach Sachsen, und wußte so viel als nichts davon. Dann möchte ich noch etwas ungern vermissen, was mir in einem konstitutionellen Lande nothwendig erscheint, nämlich die Kenntniß der Verfassung, wenigstens die Umrisse derselben, wo durch zugleich eine gewisse Kenntniß der Landesgesetze erlangt werden könnte. Deßhalb wurde auch schon bei den vorigen Ständen von 2 Cunen darauf angetragen, daß ein kurzer. Kate chismus über die Gesetzgebung für die Landschulen gefertigt werde- Es dürften darin nur, wie sich wohl von selbst versteht,
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