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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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m dm Städten. Dreß hauptsächlich gegen den ersten Lheil des Antrags. Was den zweiten Lheil desselben anlangt, st) geht er auf ein Mehreres als jetzt besteht, und in so fern muß ich mich noch ausdrücklich gegen solchen-erklären, weil durch dcnsclben so- gar der Wunsch gegen die hohe Staatsrcgierung von der Kam mer ausgesprochen werden soll, die ganze Berechtigung, welche jetzt den Städten zugestanden ist, auf das Land überzutragen, einen Wunsch, den ich nimmer theile, und dessen traurigen Fol gen für das Land herauszuheben ich niemals unterlassen werde. " Abg. a. d. Winkelr Ich möchteauf Abstimmung antra gen, indem wir in einem Schwanken uns befinden, und auf keinem festen Böden sind. , . Der Präsident: Dieses Abstimmen wird in der Bezie hung stattfinden, daß, sobald die Kammer die allgemeine Bera tung geschloffen haben will, die Frage gestellt wird , ob die Kammer über.den p. Thielauschen Antrag nach dem Schluß der allgemeinen Berathung abstimmen will, oder erst, nach dem die §tz. fpeciell durchgegangen worden sind. Abg. a. d. Wi nkel: Jch habe nach der Landtagsordnung gehen wollen , wo eS heißt, daß einer,' der noch nicht gesprochen hat, auf Abstimmung antragen kann. Abg. Adler: Ich unterstütze diesen Antrag, indem ich glaube^, daß nur dadurch Zeit gewönnen wird. Hierauf wird der Antrag hinreichend unterstützt; dagegen äußert aber Abg. Haußner: Der Gegenstand ist gewiß sehr wichtig, und es hat fast noch kein städtischer Deputirter darüber gespro chen, so daß ich wohl glaube, er sei noch in größere Consi'deration zu ziehen, und ich begreife nicht , wie man jetzt auf Abstimmung antragen will. - Im ähnlichen Sinne sprechen sich noch mehrere Abgeord nete quS, und da eS bereits in der 3. Nachmittagsstunde war, so fetzt . ' . . . - . . Has >t ä.sid iu m. die allgemeine Berathung für heute aus , um sie' für die nächste Sitzung noch offen zu lassen , und Meßt sonach die heutige Sitzung... . Zweihundert und fünf und neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 25. Septbr. 1834. (Beschluß.) Vortrag des Berichtscherl. Deputation, das Decret und den Plan der Or- ' ganisation der evangelisch-lutherischen kirchlichen Mittelbehörden betr. Man schreitet zum dritten Gegenstände der heutigen Tages ordnung, zum Berichte der 1. Deputation über den Plan wegen Organisation der evangelisch - lutherischen kirchlichen Mittelbe- Hörden, wobei - . ./ , ' .Se^^njgss,HohUPsiV As tza n.n'.-qSÄtferal überyW« men hat. 'Ge^gcdenÜ., WÜärde^i^, wie cs bielleicht, auffüllen könne, daß gerade er es sei, welcher das Referat in dieser wich tigen Angelegenheit besorge. Indessen werde sich die Kammer erinnern, durch welche Perkettung von Umständen er bereits früher in eben diestr Angelegenheit habe referiren müssen, und hierin allein liege der Grund, daß die Consistorialsache auch jetzt picht wohl einem andern Referenten habe zufallen können. Prinz Johann trägt hierauf das königl. Decret vom 26. April dieser 2ahres, ftdatüi deu EüigaNg des Berichte-, hierauf die allgemeinen und die zu §.1. gehörigen Motiven, dem nächst den übrigen Thril deS Berichtes bis zu der Schlußbenm» kung, und zuletzt idaö.vvn den Hrn. Bürgermeistern Wehner u. Bernhards abgegebene Separatvotum vor. (Des allgemeinen Interesse, und der darauf folgenden Debatte wegen theilen wir den Bericht und das Separatvotum hier mit, wie folgt: Mittelst allerhöchsten Dexrets.vom. 26, April 1834 ist em Plan über Organisation der. evangelisch-lutherisch kirchlichen Mittrlhehör« dell an die Standeverfämmlung und zwar zunächst an die 2. Kammer gelangt, von letzterer aber nach"bereits erfolgter Bera thung' und Zustimmung (s. Nr. 441. d. Bll S. 4711. flg.) an diel. Kammer Mittelst Protocollextrattsübgegebew worden. — Die 1, Deputation, der 1. Kammer > welcher der Auftrag warb, diesen Plan zu begutachten, hat sich der Prüfung desselben unter vorschrifts mäßiger Zuziehung des königl. Commissars unterzogen; sie ist jedoch bei dieser Prüfung auf so wesentliche Bedenken gestoßen, daß die Mehrheit derselben sich bewogen sieht, der verehrten 1. Kammer die Annahme des Plans zu widerrathen. Da nun, Falls diese Ansicht den Beifall der Kammer findet, die specielle Berathung sowohl iu der Deputation, als in der Kammer nutzlosen Zeitaufwand verursachen würde, so haben sich die Unterzeichneten für verpflichtet gehalten, vor allen Dingen einen Vorbericht über jene allgemeine Frage zu erstatten, deren Beantwortung dann entweder die sofortige Zufertigung an die 2, Kammer oder die Rückgabe an die Deputation zum Behuf der spe- ciellcn Begutachtung zur Folge haben würde, — Vorerst ist eS dank bar, anzuerkennen, daß Eine hohe Staatsrcgierung dem in der 1. Kammer beschlossenen Antrag durch Vorlegung gegenwärtigen Plans zuvorgekommen ist, und sie dadurch in den Stand gesetzt hat, jenen Hochwichtigen Gegenstand allseitig zu prüfen und eine wohlbegründcke Ansicht über denselben auszusprechen — ein Resultat, das selbst bei Verschiedenheit.der Ansichten durch klare Darstellung der gegenseitigen Meinungen nur von wohlthätiger Wirkung sein kann.. — Rach dem Plan, wie er gegenwärtig vorliegt, 'sollen die kirchlichen Mittelbehor den bestehen: 1) in den Kreisdirectionen, durch die in ihrer Mitte brsindlichen Kirchen - und Schuldeputationen, 2) in demLandescon- sistorium. Erstere verwalten fämnrtliche bisherige Cvnsistorialge- schäste, so weit nickt eine ausdrückliche Ausnahme zu Gunsten des neu zu errichtenden LandeSconsistorii gemacht wird (siehe §. 2.). Die Kirchen-und Schul-Deputation, welche aus dem Kreisdirector, einem weltlichen Kreisrathe und Einem geistlichen Kirchen - und Schulraty besteht, hat zwar zunächst die Kirchen- und Schulgeschäfte zu betreiben , soll jedoch alle Verfügungen im Namen der Kreisdirectionen erlassen, Mch bleibt es besonderer Verordnung Vorbehalten/welche Angelegenheiten bureaukratisch, welche in der Deputation abgethan und welche zum Plenum der Kreisdirection ge bracht werden sollen (§. 3.). — Die Zusammensetzung des Landes- consistorii ist in der Hauptsache die früher vorgeschlagene aus einem weltlichen (anderweitangestellten) Direckor, dem Kreis-, Kirchm und Schulrath zu Dresden, drei von den i» ovsngolicis beauftragten Staatsministern zu ernennenden Mitgliedern aus. dem Dresdner Hos- und Stadtministerio und einem Mitglied der Leipziger theologischen Facultät, das zu besonders wichtigen Berathungen einznberufen oder schriftlich zu hören ist, wozu noch als ein neues Element neben dem zuletzt erwähnten Mitglieöe und in gleicher Stellung mit ihm ein Geistlicher aus einem andern Theile des Landes kommt. -Diesem so zusammengesetzten Consistorio soll ein doppelter Wirkungskreis ange wiesen werden: 1) Einselbstständigentscheidender; 2) ein berathm- der. Der Wirkungskreis ersterer Art erstreckt sich lediglich aus die Prüfung der zu Geistlichen und Schulämtern Bestimmten und einige damit in Zusammenhang stehende Gegenstände. Er umfaßt demge mäß: n) die Prüfung pro csuckickaturn, 6) die Aufsicht über die
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