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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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vielen Landesiheilen. sehreytftrnte Behörde, neben Besorgung der allgemeinen iimem und äußern Angelegenheiten die gehörige Aufsicht über 782 Pfarren, 338 Filialkirchen-, 965 confirmirte Prediger, 1274 confirmirte Schullehrer, nebst der nicht viel ge ringeren Anzahl von Ncbenschulen, ingleichen deren, und vieler Stiftungen Vermögen gehörig zu führen nicht im Stande sein kann. Wahrend in der ganzen,übrigen öffentlichen Verwal tung des Königreichs der wichtige Grundsatz durchgeführt wird, die Mittelbehörden dem Volke räumlich naher zu bringen, würde gerade in evangelischen Kirchen - und Schulsachen das Gegcnthcil geschehen, gewiß nicht zum Vorthcil der Sache. 4) In Bezug auf geistliche Angelegenheiten würde aber auch die Garantie für die güte Führung und Besorgung derselben mangeln, da nach dem Vorschläge der Mehrzahl der Deputation, dem verantwort lichen Cultminister das Aufsichtsrecht über das Consistorium nicht zugetheklt, sondern ihm nur eine, in ihrem Umfange nicht aus gedrückte und daher ganz unbekannt und ungewiß bleibende bloße Mitwirkung, ganz dem Sinne der Verfaffungsur- kunde entgegen, belassen werden soll. 5) Das vorgeschlagene Consistorium würde aber auch endlich keineswegs zu einer ge wünschten Ersparniß, sondern zu einem Mehraufwand aus den Staatskassen führen, indem geeignete Männer, ohne weitere Anstellung, für 1300 Thlr. Gehalt schwerlich zu erlangen und Ersparniß beim Cultministerio kaum zu hoffen sein dürfte. Dahin gegen empfiehlt der von der Regierung vorgelegte Plan sich im Nachstehenden: I) Er steht mit der Verfassungsurkunde voll kommen im Einklang, denn er entzieht dem Cultministerio die hauptsächlichste Besorgung und Aufsicht der kirchlichen Angele genheiten nicht. 2) Zweckmäßig erfolgt dadurch eine Trennung der innern kirchlichen Angelegenheiten von den äußeren dergestalt, daß erstere von weltlichen Gegenständen abgesondert, mit der er forderlichen Sorgfalt, Behutsamkeit und Zartheit, unter Bei rath eines ar's geeigneten Mannern bestehenden Collegii, rolle- gialisch berathen und behandelt werden können. 3) Die jammt- lichen kirchlichen Angelegenheiten fließen in einem, mit denen zu strenger Durchführung geeigneter Maßregeln erforderlichen Mit teln gehörig ausgestatteten Eentralpunct, nämlich im Cultmi nisterio zusammen, und werden daher kräftiger als zeither besorgt werden. 4) Die Einrichtung hietet hinreichende Garantie für angemessene Behandlung der geistlichen Angelegenheiten, auch der innern dar, denn was letztere anlangt, so kann, nach dem vorgelegten Plan, der Cultminister in allen wichtigen rein geist lichen-andesangekgenheiten, Entschließung, ohne das Gutach ten des darnach zu bestellenden, aus kenmnißreichen Mannern hauptsächlich geistlichen Standes bestehenden Cvnsistyrii, nicht fassen, und derselbe bleibt überdem nach -er Verfassungsurkunde denen Ständen für seine Handlungen verantwortlich. 5) Durch Annahme des von der Regierung vorgeschlagcnen Plans wird endlich Kostenersparnkß herbekgeführt. Hierbei ist zu bemerken, daß in der in dem Vorbxricht der Mehrheit der Deputation ausgestellten Berechnung des durch ge dachten Plan entstehenden Kostenaufwandes 3000 Lhlr. als Be soldung für drei Kirchen- und Schulräthe, nachdem bereits 4800 Lhlr. für vier dergleichen Rache weiter oben in Ansatz gekommen, offenbar zu viel angrsetzt worden sind, wodurch sich derGesammt- aufwand, auch wenn die nachträglich von der Regierung noch, vorgeschlagcnen drei Kreisräthe wirklich angestellt würden, doch nur auf 10,600 Thlr. und nicht auf 13,600 Lhlr. berechnet. — Die Mehrzahl der Deputation scheint von derü ihrer Ansicht nach einzüsührcnden Central - Consiston'o viel gute Wirkung zu erwar ten, welche fedoch erst von der Erfahrung abzuwarten, aus der Vergangenheit aber nicht abzunehmcn sein dürfte, dahingegen ihr' gegen das nach dem Plane der Negierung beabsichtigte Landes- Confistorium Bedenken bekgehen wollen, für welche zum Lheil eine tiefe Begründung zu wünschen gewesen wäre. Zu letzteren gehört z. B: die Besorgniß: daß das Landes-Consistorium keine begründeten Gutachten abzugeben km Stande sein würde, indem zwar die Wissenschaft, nicht aber die Kenntniß der Bedürfnisse des Landes zur Seite stehen würden. — Allein, abgesehen da von, daß dieses Collegium durch die übertragenen Prüfungen, durch Berichte und Acren hinreichende Kenntniß der Verhältnisse und Bedürfnisse erlangen, und diese Kenntniß durch die Bcrüy- rungen mit allen Candivaten, Geistlichen und geistlichen Behör den vermehrt wird, so würde auch obige Ansicht: daß nur eigene -Oberleitung eines Verwaltungszwciges in den Stand setze, Be dürfnisse des Landes kennen zu lernen, zu weit führen, denn selbst- der Werth der von den ständischen Kammern über Landesangele- genheiten zu gebenden Gutachten würde sich sehr problematisch darstellen. — Jn.Hinficht auf die unter 4. von der Mehrheit der Deputation für gut befundene Beibehaltung der bisherigen Ein richtung für die Oberlausitz glauben aber auch die Unterzeichneten ihre verehelichen Mitstände darauf noch aufmerksam machen zu müssen: „daß durch selbige, in Vergleichung mit den unter 1. und 2. vorgeschlagenen Modifikationen, die bisherige Verschie denheit der Kirchenverfassung in den Kreislandcn und der Ober lausitz vereinigt werden würde, — was doch nicht wünschens wert!) erscheint, dahingegen nach -em von der Staatsregkerung beabsichtigten Plane das Nützliche der Einrichtung in der Ober lausitz auf die Erblande übergetragen und dasjenige, was dem-' selben am wahren kirchlichen Element noch fehlt, durch das zü' gründende allgemeine Landes-Consistorium noch ergänzt, hierdurch aber die so sehr zu wünschende Conformität in der Ver fassung beider Landestheile, ohne Verletzung der Particularinter- essen, auch in evangelischen Kirchensachen herbeigesührt werden würde. Christian Friedrich Wehner. Ernst Wilhelm Bernhards. Referent^ Prinz Johann bemerkt noch: Es ständen sich in der vorliegenden Angelegenheit 2 Principe, das kirchliche u. das administrative, gegenüber, und finde die Majorität der Deputa tion das erstere durch den Plan der Regierung bcnachtheiligt, zu mal da gegen die in diesem Plane gemachten Vorschläge sowohl die mangelnde Erfahrung auf der einen, als die warnende Er fahrung auf der andern Sekte spreche. Nachdem hierauf der Referent noch mehrere Stellen aus Zimmermanns Schrift über die Verfassung der Kirchen und Volksschulen im Großherzog- thum Hessen-Darmstadt mitgetheilt hat, um dadurch die An sicht der Majorität zu unterstützen, verwendet er sich zu einigen der Im Separatvoto gemachten Einwürfe. Es sei, bemerkt er zu diesem Ende, die Wichtigkeit der administrativen Rücksicht nicht zu verkennen, allein er glaube, daß solche durch zweck mäßige Organisation der Unterbehördcn und Befreiung der Con- sistorien von ihnen fremdartigen Geschäften vollkommen gewahrt werde. Ein Theil der Bemerkungen des Scpäratvoti sei nur durch einen Zrrthum entstanden, indem da, wo es heiße: „als Mittelbehörde unter dem Cultministerio" wegen Undeutlichkeit der Handschrift gelesen worden sei: „unter Mitwirkung des Cultministerii". Endlich könne er nicht einraumen, daß die Majorität bei der angestellten Kostenberechnung dir Einrichtung der Regierung um 3000 Thlr. zu hoch angeschlagen habe, da es wohl nicht zu bezweifeln stehe, daß bei Annahme des Plans der Regierung in jeder Kreisdirection mindestens zwei geistliche Räche anzustellen sein würden. Die Discussion über den vorliegenden Gegenstand noch zu eröffnen, gestattet die Zeit nicht, der Präsident bricht daher hier
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