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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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die allgemeinen Grundsätze über Recht, Unrecht und Gesetzlichkeit aus einander gesetzt werden und ohne deßhalb Juristen zu bilden würde man doch manche unnöthige Processe vermeiden und die Folge haben, daß die Knaben die Kraft des Gesetzes und bei dessen Nichtbefolgung die zu erwartende Bestrafung kennen lernten. Von dieser Art des Unterrichts ließe sich wohl sehr viel Gutes hof fen und ich glaube, daß wir dann ungleich weniger Verbrecher haben würden, denn leider haben wir bemerken müssen, daß seit den letzten äO Jahren und besonders in der neuesten Zeit die Zahl derselben sehr zugenommen hat. Durch diese Zusammenstellung der Erziehung wird gewiß viel Gutes gewirkt und es liegt nur noch daran, daß die Seminaristen so gebildet werden, wie ihre Stellung es erheischt und die Geistlichen so in das Ganze, in die Oberleitung des Unterrichts eingreifen, wozu sie schon auf der Universität sich vorbereitet haben müssen, daß die Resultate sich so stellen, daß sie das Wohl des Ganzen und das Wohl derjeni gen, welche den Unterricht genießen, möglichst fördern und erhö hen. Wird aber die Sache bloß maschinenmäßig betrieben, so wird dieses schöne Ziel nicht erreicht werden. Dann braucht nur das Kind 8 Jahre in die Schule zu gehen; es wird aber darnach nicht gefragt, ob es davon wahren Nutzen gehabt, ob sich die Na tion zu dem Grade der Civilisation erhoben habe, wie es wohl zu wünschen ist, da ich davon ausgehe, daß nicht die Volkszahl, sondern der reelle Werth den Stempel der Vorzüglichkeit der Na tion aufdrückt. Nur dieser stellt sie hoch, ob aber in einem Staate 30 bis 40 Millionen oder nur 1^ Million Menschen sind, hierauf kommt es, um ihren Werth, ihre Stellung in moralischer Hinsicht zu bestimmen, nicht an. Sind unter dieser 1^ Million so treff liche, tüchtige Staatsbürger, sind die Einrichtungen des Staates so vorzüglich, daß sie denen in andern, wenn auch größer« Staa ten, vorstehen, so wird auch diese kleine Nation sich über die an dern erheben. Die altere und neuere Geschichte gkebt Beweise davon. Ich gehe nicht auf das Nähere des Lehrplans ein, da eine weise Staatsregierung und die würdigen Manner, welche bei der neuen Organisation der Sache vorflehen, diesem Gegenstände gewiß ihre besondere Beachtung widmen werden. Sie werden nicht ermangeln, darauf zu sehen, daß die Heiligkeit der Religion, das Pflichtgefühl des Menschen überhaupt und die Heiligkeit des Eides in ihrem ganzen Umfange dem jugendlichen Gemüth einge- prägt werde; daß der Mensch nicht Handlungen begehe, welche ihn der Achtung feiner Mitbürger verlustig machen und das größte Unglück für sie selbst herbeiführm. Ich gehe noch auf das über, was Referent geäußert hat und ich bitte um Entschuldigung, wenn ich nicht die logische Form befolgt habe; denn es erwärmt mich der Gegenstand zu sehr, als daß ich mich in einer gelehrten Rede darüber aussprechen könnte. Uebrigens werden sich große Schwierigkeiten bei diesem Gegenstands Herausstellen und es muß daher unser hauptsächlichstes Augenmerk auf Beseitigung dersel ben gerichtet sein. Ich habe selbst in meiner Nähe zwei Schulen, von denen die eine 150, die andere nur 22 Kinder zählt; aber die ses Verhältmß so in's Reine zu bringen und eine solcheKrennung Zu bewerkstelligen, wie die Deputation vorgeschlagen Hat, ist sehr schwierig und alles so verzweigt, namentlich was die Stellung der Geistlichen- dis Verhältnisse der Schullehrer Md die Lage der Bürger selbst betrifft, daß ich schwer begreifen kann, wie dieß alles in's Reine kommen soll. Ueber das Schulgeld lassen sich verschiedene Ansichten gewinnen, xro und contra; meinen Ge fühlen nach wäre ich dafür, daß das Schulgeld im Ganzen getra gen würde. Es würde eine große Erleichterung dadurch entste hen, besonders wenn die Beihilfen der Gemeinden stattfanden, in dem doch jedes Dorf mehr oder weniger eine Communeinnahme hat. In Bezug auf die Schulversäumnisse würde ich allerdings der Ansicht bcitreten müssen, welche bereits ausgesprochen wurde. Ich komme nun zum letzten Thcil meines Vortrags, welcher sich auf den Antrag des Abg. Axt in Betreff der gymnastischen Ue- bung bezieht. Es, hat mich gefreut, daß diese Idee von einem Stande, der zu den Geistlichen gehört, ausgcgangen ist. Ich gebe ihr aus vollkommener Ucberzeugung Basal! und glaube, daß nichts wohlthatiger einwirken könnte, als wenn diese Einrichtung auch auf den Dörfern befolgt würde. Gymnastische Uebungen haben nicht bloß auf die künftige Stellung als Soldat Einfluß, sondern noch auf ganz andere Weise. Ein körperlich gut ausge bildeter junger Mann fühlt sich stärker und kraftvoller; es giebt einen freudigen Anblick, wenn man sieht, daß ein Mensch seinen Körper mit Festigkeit und recht zu tragen weiß; deßhalb hat uns ja Gott diese Stellung gegeben. Man möge in den meisten Schu len sehen, wie krumm und gebückt die Kinder zusammensitzen; wird aber die Gymnastik eingeführt, so erhalten sie dann auch Selbstvertrauen, sie werden mit freier Stirn und Blick zu ant worten wissen, was sich mit der nöthigm Bescheidenheit recht gut vereinigen läßt. Die körperliche Ausbildung ist eben so, wie die geistige, zu berücksichtigen und wir müssen darauf schm, daß bei der Heranwachsenden Generation kräftige Naturen hervorgehen, welchen Arbeit und Beschäftigung eine nothwendige Bedingung wird. Ich selbst glaube, daß ich so manche Mühseligkeiten und Strapatzen in den Kriegsjahren nicht ausgehalten hatte, wenn ich nicht in allen diesen Dingen von meinem 8. Jahre an wäre geübt und abgehärtet worden und also glaube ich, daß dieß ein Gegen stand sei, der nicht zu übersehen ist. Er könnte doch bei dem Schulplan berücksichtigt und sobald als möglich in's Leben geru fen werden, wie es denn auch bei den Gymnasien und höhem Schulen sehr nützlich wäre, wenn dasselbe geschähe. Ich habe geglaubt, diese Ideen in der allgemeinen Berathung aussprechen zu müssen, da es wohl die Pflicht eines Jeden unter uns sein dürfte, von seinem Standpunkte aus bas, was er für das Beste halt, mitzutheilen. Abg. Häntzschel (aus Königstein) r Auch ich bin mit dm Ansichten ganz einverstanden, welche die Deputation in dem Vorliegenden Berichte (s° Nr. 466. d.Bl. S.5034. u.flg.) ausge sprochen hat, ich muß aber zugleich bekennen, daß ich die Mei nung vertheidige, es bedürfe eines neuen Schulgesetzes nicht so dringend, es könne den eingetretenen Mängeln im Schulwesen, durch Verordnungen und administrative Maßregeln, und durch Bewilligung einzelner Unterstützungen aus Staatskassen, abge holfen werden, allein mit dem aufgestellten Grunde, daß, weil dieses Gesetz die Verbindlichkeiten der Schullehrer enthalte, solches zur Annahme zu empfehlen sei, kann ich mich nicht einverstandener- klären. Ich setze voraus, daß nur solcheSubjecte alsVolksschullehrer
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