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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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MS03. Außerordentliche Beklage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 17. Octoher 1834. Nachrichten vom Landtage. " .' ' ' . .... - Zweihundert u. sechs u. neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 26. Sept. 1634. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der I. Deputation, bas Dccrct und den Plan .der Organisation der evangelisch? lutherischen kirchlichen Mittclbe- ., .Hörden betreffend.. ,,, ch Staatsminister v. Müller: Ich glaube, es ist nun an der Zeit, daß auch ich um die. Waubbiß bitte, der geehrten Kgm- mer über den vorliegenden Gegenstand einige Bemerkungen mit- theilen zu dürfen.. Ob es schon vielleicht den protestantischen Glaubensgenossen befremdlich gewesen sein könnte, daß ein hoch gestelltes Mitglich., welches einer, andern Coufession angehört, Referent in gegenwärtiger Sache in dieser Kammer ist, so wer den sie, abgesehen davon, daß im Zusammenhänge mit dem Plane zur, Organisation der Kreisbehördcn, und also nicht als ein Gegenstand für sich,düse Angelegenheit auf ihn. übergegan gen ist, sich doch wohl völlig beruhigt finden, wenn sie die Warme bemerken, mit welcher er. sich in den Verhandlungen über diesen Gegenstand stets für die Sicherstellung der protestantischen Kirche gegen Zerwürfnisse in ihrem Innern ausgesprochen hat. Za, wir sind, davon bin ich überzeugt, gewiß Alle in dieser An gelegenheit von einem und demselben Streben beseelt, von dem Bestreben, die Selbstständigkeit, der protestantischen Kirche zu sichern, und nur hinsichtlich der Mittel dazu sind die Ansichten getheilt. Wende ich mich nun > zuvörderst, um den vvrgelcgten Plan zu rechtfertigen, ein Geschäft, dessen ich mich mit desto grö ßerer Freudigkeit, mit desto vollerem Muthe unterziehe, je be stimmter und offener sich der erste protestantische Geistliche -es Landes für denselben ausgesprochen hat, rur Durchgehung der im Berichte der geehrten Deputation Seiten der Majorität da gegen ausgestellten Gründe, gegen welche mir die Minorität sehr gründliche und sachgemäße Ergegnungen g.-.nacht zu haben scheint, so sind es deren hauptsächlich zwei, welche gegen den Plan der Regierung geltend gemacht worden sind. I) Die Selbstständig keit der protestantischen Kirche werde gefährdet, und 2) die Con- sistorialverfaffung werde in ihren Grundzügcn erschüttert, Die zuerst ausgesprochene Befürchtung sucht man anschei nend durch die Annahme zu begründen ,., als ob sämmtliche innere und. äußere Angelegenheiten der evangelischen Kirche den.Kmski- rectionen unbeschränkt übertrugen werden sollten. Hier bei hat man aber die Z. 2. des Planes vorkommende Bestim mung, nach welcher die Kreisdirectioneu, jede in ihrem Bezirke, an die Stelle des zeithengen Cvusistorii tritt und alle Kirchen- und Schulsachen zu besorgen hat, aber, wie ausdrücklich verord net ist, „innerhalb der zeitherigcn Competenz der Confistonen," was nothwendlg zur Beleuchtung der Frage führt: Was eigent ¬ lich der Zweck der Consistorien und ihre daraus hervorgehenbe Competenz' bisher gewesen sei? Nach der KirchenordmiNg won 1580 — die Mittheilung der Urkunden über die Gründung der Consistorien aus den Archiven ist künftig noch zu erwarten — darf man annehmen, daß die Consistorien ») zur Aufrechthaltüng der b e stehe n d e n Kirchenverfassung und zur Handhabung der Kirchendisciplin, so wie b) zur Ausübung der geistlichen Ge richtsbarkeit errichtet worden seien. Hieraus ergiebt sich, dass, weil sie nur das Bestehende auf-- recht erhalten sollten, den Consistorien in Sachsen keine gesetzge bende Gewalt zustcht, sie haben daher nicht das Befugniß, neue Anordnungen in Kirchensachen zu machen , öder Modisicatienen und nähere Bestimmungen der bestehenden Gesetze zu trcffenöder Ausnahmen davon zu gestatten (zu dispensiren). Ihre Compc- tenz ist daher sehr beschränkt; sie können z. B. die Einrichtung eines ,besondern Gottesdienstes, die Aufhebung einer bestehenden Kirche, Veränderungen von Parochiecn, Veränderungen in kirch lichen Gebrauchen, die Einführung neuer Gesangbücher, Veräu ßerungen von Kirchengütern oder eines Bestandtheils -cs Ver mögens einer geistlichen Stiftung u. s. w. kcinesweges allein ge nehmigen, auch keinen Geistlichen ohne höhere Genehmigung remo- vircn. Mit so beschrankter Gewalt wird es daher gewiß unbedenk lich fallen, düse kirchlichen Geschäfte den Kreisdirectionen zu überlassen. Was nun die bisherige Zusammen setz»ng be trifft, so bestanden die beiden Consistorien allhier und zu Leip zig aus 1 weltlichen Dirigenten, 2 geistlichen und 2 weltlichen Beisitzern, .welche letztere, wie die angezogene Kirchenordnung ausdrücklich erwähnt, nur wegen der in den Consistorien vor- kommcsiden „weltlichen. Händel" mit verordnet waren. Endlich werden dü Mitglieder, der Consistorien als Staatsdiener bezeichnet,, und , her Zweck der Consistorien war hiernach gar nicht ausschließlich, auf die Förderung kirchlicher Interessen ge richtet, so -aß, wenn .sich die Consistorien um das Kirchenwe sen verdient.gemacht haben,.wü^dieß nicht zu verkennen ist, düst dem eignen Bestreben der achtbaren «Nanner, die in.dieftnVer- haltniffcn. wirkten, zu v,erdanken.jst., , . .. . . Kommt man. nun auf.die Frage,! wie sich künftig die Be sorgung ch^evaygelisch en Kirchensachen Lestalten werde, so wird zuvörderst die Kreisdirection, oder vielmehr eine Deputation cher- selben, in Unterordnung unter dem Ministerin des Cultus die selben Geschäfte zu besorgen haben, welche stüher die Consisto rien auf sich hatten, nur mit Ausnahme der tz. 5. des Plans er wähnten, zu denen die Krcisdireetion nicht ausreichend organi- sirt ist und welche daher zweckmäßiger dem Landesconsistorio zu überweisen gewesen sind, wie namentlich die Prüfungen xro conZillatura und xw munaro. Der Hauptunterschied besteht
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