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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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angestellt werden können, welche mit der Religion strenge Mora lität verbinden, und Lehrer dieser Art müssen ihre Pflichten ken nen , ohne daß sie erst durch Gesetze darauf hingewiesen werden; Lehrer, die sich weigern einen Hilfslehrer anzunehmen, wenn sie der Masse der ihrem Unterricht anvertraueten Schuljugend sol chen gehörig zu ertheilen nicht vermögen, und die hierzu erst durch Gesetze angehalten werden müssen; Lehrer, die sich weigern ih ren Hilfsarbeitern den nothdürftigsten Unterhalt zu gewahren, und die hierzu erst durch Gesetze angehalten werden müssen, von Lehrern dieser Art kann ich mir eine bessere Bildung der Jugend kaum versprechen. Allein ich glaube auch behaupten zu dürfen, daß selbst dann, wenn die besten Lehrer den mit den vorzüglich sten Schulgesetzen ausgestatteten Lehranstalten vorgesetzt werden, auch diese nicht im Stande sein würden, auf die Schuljugend und deren Bildung so einzuwirken, wie man cs gegenwärtig zu erwarten scheint. — Die Religion, besonders die Moralität, ist in Familien und häuslichen Leben, vorzüglich der unteren Volks- classcn so tief gesunken, daß man von Schulgesetzen allein, und von einer besseren Schuleinrichtung unmöglich den Ersolg ver sprechen kann, den man in unserer Zeit zu erwarten scheint; und die Geschichte unserer Tage hat uns hierüber auf eine traurige Weise belehret. Knaben, Jünglinge, kaum der Schule entwach sen, haben sich Verbrechen mit einer Zügellosigkeit hingegeben, die man zu nennen sich schämen muß; man würde ungerecht ge gen die Zeitgenossen, ungerecht gegen die Vorfahren handeln, wollte man die Schuld hiervon in den bestehenden Schulgesetzen, in den bestehenden Schuleinrichtungen suchen; unsere Schulen sind keinesweges von einer so schlechten Beschaffenheit, als viele glaubend machen wollen. In der Demoralisation des Familien lebens ist die Schuld aufzusuchen, dnrch Schulgesetze allein dürfte aber solcher mit Erfolg nicht vorgebeugt werden können, sie wird, statt die Bildung der Jugend zu bessern, hemmend entgegen treten. Ich suche den Grund dieser Demoralisation besonders in den ehelichen Verhältnissen, die Ehen waren unseren Vorältern heilig, diese Heiligkeit der Ehen wird jetzt mit Füßen .getreten, sie werden eben so leichtsinnig geschlossen, als leichtsinnig aufge hoben. Gehen sie in die Familien, in vielen werden sie die Gat ten der Form nach vereiniget, in der Lhat aber so gut als ge trennt finden; gehen sie in die Cvnsistorien, sie werden in sol chen Scheidung auf Scheidung aussprechen hören, sie werden finden, daß Ehegatten, die sich vor wenig Monaten ewige Treue gelobet, das ihnen lästig gewordene Band der Ehe getrennt wün schen, sie werden finden, daß die gewissenlosesten Eide mir einer Frechheit geleistet werden, welche man beklagen muß, und daß dann dergleichen Subjecte die Hallen der Gerichtshöfe verlassen, um auf die leichtsinnigste Art andere Ehen zu schließen. Können sie wohl erwarten, daß Kinder aus solchen. Ehen, Kinder, die mit dergleichen Personen in stetem Umgänge leben, zu guten Menschen herangebildet werden sollen? Um diesem Verfall des Volks entgegen zu arbeiten, sind auch die besten Schulgesetze nicht ausreichend, Ehegesetze wären eben so nöthig, welche die Einge hung leichtsinniger Ehen, eben so als die Trennung bestehen der Ehen beschränkten und erschwerten. Das vorliegende Ge setz, so zweckmäßig es auch ist, scheint mir aber die Kräfte der Communen zu sehr in Anspruch zü nehmen; ich übergehe mit Stillschweigen, daß die Erbauung von Schulhäusern nach dem in Gesetz angeordneten Maßstabe, für arme und volkreiche Städte ein Werk der Unmöglichkeit sein dürfte. Ich bin vollkommen überzeugt, daß gute Schullehrer für Nahrungssorgen geschützt werden müssen, für einen großen Theil der Communen unseres Vaterlandes dürfte es aber ein Werk der Unmöglichkeit sein, ih ren Schullehrern ein sicheres Einkommen, nach der im Gesetz vorgeschriebencn Höhe zu gewähren. Abg. Runde: Die allgemeine ÄZerathung hat den Zweck, der Kammer einen Ueberblick aller Seiten zu gewähren, die ein Gesetzentwurf darbietet. Der Totaleindruck, den das Ganze macht, soll uns bei der speciellen Betrachtung der einzelnen Theile zu Hilfe kommen, um zugleich jede einzelne Bestimmung im Zu sammenhänge mit allen übrigen zu beurtheilen. Bei einem Ge genstand, der so tief in das Volksleben eingreift, ist jeder beru fen, feine Beobachtungen, Erfahrungen und Ansichten abzuge ben. Auch ich halte dieß für Pflicht und bin, nach alle dem, was schon gesagt worden, dabei der Mühe überhoben, mich erst be sonders über die -Wichtigkeit eines guten Elementarunterrichtes zu verbreiten. Niemand kann tiefer von der Ueberzeugung durch drungen sein, daß die Saat, die wir hier aussäen, nur dann gedeihen kann, wenn sie einen gehörig cultivirten Boden findet, daß dieser durch gute Volksschulen wesentlich befördert wird, Und daß es zur unerläßlichen Pflicht der Stände gehört, die Staatsregierung in ihren auf Verbesserung des Volksschulwesens gerichteten Bestrebungen auf das kräftigste zu unterstützen. So gewiß diese Ansicht auch als die herrschende in,der constitutionel- len 2. sächsischen Kammer angenommen werden darf; so wenig diese gerade hierin hinter den glorreichen Beispielen in anderen Ländern zurückbleiben wird, so bereitwillig würde auch ich im Sinne aller derer, die ich hier vertrete, für die uns jetzt Vorgeleg en Anforderungen mich ohne weiteres erklären, wenn ich in den vorgeschlagenen Mitteln wirklich die sichere Erreichung des schö nen Zweckes zu erkennen, wenn ich sie zureichend und befriedi gend zu nennen vermöchte. Der Gesetzentwurf sucht die beab- ' sichtigte Reform durch Errichtung von Nebenschulen und Be schränkung der Schulbezirke, durch Herstellung angemessener Schullocale, durch Anschaffung der nöthigen Lehrmittel, durch Verhütung der Schulversäumnisse, durch Uebertragung des Schulgeldes für die Armen, durch Unterstützung unbemittelter Gemeinden aus Staatsmitteln und durch eine größere Sorgfalt für die Prüfung,Stellung und denUnterhalt der anzustcllenden Leh rer zu bewirken. Ich suche dagegen, nach meiner Meinung, die erste und unerläßliche Bedingung zu einem guten Schulwesen in der Heranziehung und Anstellung eines tüchtigen Leksterpersonals und finde in den obigen Anordnungen allerdings diese und andere wesentliche Beförderungsmittel eines erfolgreichen Schulunter richtes ; indeß auch in den hierzu eingeschlagenen Verfahren und Vorschlägen so viel Lästiges, Unausführbares, Unzureichendes und Hemmendes, daß ich.mich der Besorgniß nicht entschlagen kann, ob trotz aller Opfer, die dm Gemeinden dabei angesonnen werden, dieser Weg mit Sicherheit zum Ziele führen dürfte» Ich wünsche nichts mehr, als meine Bedenken genügend widerlegt
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