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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Zweihundert uitb sieben und neunzigste öffentlich« Sitzung der ersten Kämmer, am 27. Sept. 1834. Fortsetzung der Bcrathung des Berichts der 1. Deputation, bas Decket und den Plan der Organisation der evangelisch-lutherischen kirchlichen Mittelbe hörden betreffend. - Die Sitzung nimmt halb 11 Uhr ihren Anfang. Es wird zuvörderst das über die letzte Session aufgrnommene Protocoll verlesen, von der Kammer genehmiget und durch die Bürger meister Bernhard! und Hübler mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist neu eingegangen: 1) Protocollextract der 2. Kammer vom 18. Sept., daß Gesuch des Amtsstcuereinnehmers Mylius bett.; an die 4. De putation. 2) Protocollextract der 2. Kammer vom 17. Sept., den Gesetzentwurf die Organisation der nirdcrn Medicinalbchör- den betr.; an die 1. Deputation. 3) Beschwerde des Müllers Johann Gottlieb Pilz zu Ebersdorf wegen übermäßiger Bela stung seiner Mühle mit Realabgaben; an die 2. Deputation. Man geht nun zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über den Plan zur Organisation der evangelisch-lutherischen kirchlichen Mittelbehörden befindet. Prinz Iohannist Referent in der Sache. Staatsminister O. Müller: Ehe die Discussion über den vorliegenden Gegenstand beginnt, fei es mir erlaubt, zu meinen gestrigen Äußerungen noch Folgendes hinzuzufügen: Es ist nämlich verschiedentlich, auch in den Kammern, die Bc- sorgniß ausgesprochen worden, daß die Errichtung des Cultmi- nisterii die Selbstständigkeit der protestantischen Kirche gefährde. Ich habe gesucht, hierüber Beruhigung zu gewahren, unter an dern dadurch, daß ich mich auf das Regulativ bezog, welches die Nessorwerhältnisse zwischen dem Cultministerio und den m LV-mWilcis beauftragten Staatsministern feststellt, Man scheint sich aber hiermit nicht zufrieden gestellt zu finden , und da Vertrauen die.erste Bedingung der Wirksamkeit einer öffent lichen-Behörde ist, wenn sie Erfolg hüben soll, so säume ich- -Nicht, jenes Regulativ, so viel den hier einschlagenden Punct ÄNlangt, zur-Kenntniß der geehrten Kammer zu bringen, mit ter Bi-te, den Auszug, welchem ich hier überreiche, als Bei lage des Protocolls aufzunehmen, damit der Inhalt zur allgi- mrrnen Wissenschaft gelange, und bemerke nur noch, daß skl- Ziges die Müchöchße und.höchste Genehmigung ^erlangt.hak -- Der Redner thM hierauf die tztz. 1. und 3. aus dem Regu- iative.übex die Keffortverhaltniffe. zwischen dem Ministmo des Lullus und öffrnttzchsn Unterrichts , und den von Sr. königl. Majestät und des Prinzen Mitregenten königliche Hoheit in chvöMsUW beauftragten-Staatsministem, in nachstehender Maße mit? , . .. -.. - §. 1. Auf den Grund des in der Nebenmstruction ches «hemyligen gcheim-n Rathscollcgii vom 21. December 1697 zuerst geschehenen und gegenwärtig auf fammtliche dermalige Mitglieder des Gssammtministerii. übergegangcnen Auftrags io ev-lmMicis, sollen von den an das Ministerium des Eultus und öffentlichen Unterrichts gelangenden. Angelegenheiten fol gende Falle zur Beschlußnahme der io svoogelivis beauftragten StaatSminister bei denselben bur<H bas Euliministeri'uM zum Vortrag gebracht werden : 1) die Anordnung besonderer kirchli cher Feste, Bußtage, Dank- und Trauerftierlichkeiten und die Aufhebung und Verlegung kirchlicher Festtage; 2) die Abwei chung.von Kirchengesetzen in einzelnen Fällen; 3) Verwilligung allgemeiner Kirchencollecten im ganzen Lande; 4) generelle Kirchen-und Schulvisttationen; 5) die Verwilligung des Pa tronatrechts, in wie fern damit eine Uebertragung eines schon bestehenden königl. Patronatrechts an Privaten verbunden ist; 6) re.; 7) die Besetzung der Stellen der Superintendenten in bisheriger Maße ; 8) die Besetzung der Stellen des Oberhof- Predigers und der beiden Hofdiakonen bei hiesigem evangelischen Hofgottesdienste; 9)rc.; 10) rc.; 11) die wichtigeren Veränderun gen in der Verfassung und den Einrichtungen der kirchlichen Landescollegien; 12) die Erlassung der Gesetze in Kirchen- und Schulsachen, oder Abänderung bestehender auf alle NeligionS- parteien hiesiger Lande Bezug habender, oder zugleich civil- rechrliche oder policeiliche Gegenstände umfassender Gesetze; 13) dir Anstellung und Entlassung der Mitglieder des Oberconsisto- rii und deS Consistorii zu Leipzig; 14) die Anzeige und Bera thung der in Kirchen- und Schulsachen bei jedem Landtage an die Stande zu bringenden Anträge; 15) rc.; 16) Necurs- und Beschwcrdesachen gegen die Verfügungen des Ministerii selbst; 17) rc.; 18) Appellationen gegen Verfügungen des Ministerii des Eultus. tz. 3. Uebrigens wird es auch in andern als den vorge nannten Fallen dem Mrnrsterio des Cpltus und öffentlichen Un terrichts unbenommen bleiben, bei den io evaoZvIicis beauf tragten Staatsministern anzufragen , oder denselben. Mitthei lungen zu machen , und gegenseitig den letzteren freistehen, den Cultminister um Auskunft zu ersuchen, und mit demselben über vorgekommene Bedenken und dergleichen zu commum'ciren. — Die im §. 1. ausgelassenen Nummern betreffen die Univer sität, Stiftungen und andere, zu dem Geschäftökreis dcsCultus- ministerii, aber hierher nicht gehörige Gegenstände. Alle wichtige Angelegenheiten der evangelischen Kirche werden nach diesem Regulative zur Cognition der evangelischen Minister ge bracht, wobei künftig zugleich das Gutachten des LandcsM- sistorii in den ß.7. des Plans bezeichneten Angelegenheiten, was nicht übergangen-werden darf, mit vorzulegen sein würde, das mit den Bemerkungen des' Cultministerii , in welchem Geistliche auch an der Bcrathung Theil nehmen, begleitet wäre. Hier durch erlangt die evangelische Kirche in Sachsen, wie ich über zeugtbin, eine hinreichende Bürgschaft für ihre Selbstständig keit, die hssi Mannern von dieser Stellung wohl die-sorgfältigste Erwägung dieser wichtigen Angelegenheiten, und keinesweges eine Beschlußnahme, welche sicherer Unterlagen und ausreichen der Begründung entbehrt, vorauszusetzen ist. . Ich, habe nun noch einen 2. Gegenstand zu berühren, der zwar mit dem vorliegenden in keiner Verbindung steht, aber bei Gelegenheit der gegenwärtigen Verhandlungen in Anregung gekommen ist. Nämlich unlängst in einer Sitzung der hohen 1. Kammer, in welcher die Berathung über das Budjer des
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