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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Cultusmmistmi erfolgte , hatteder Herr Bischof Mauermann Aeußerungen gemacht, die gewiß Ihnen wie mir eben so be fremdlich als schmerzlich gewesen sind. Nach der Erwiederung, zu welcher ich mich verpflichtet fühlte, bezog sich der Herr Bi schof auf ein vor der Üebergabe der Verfassungsurkunde auf seine Vorstellung erhaltenes höchstes Rescript, in welchem, daß der §. 57. der Vcrfaffungsmkunde nach katholischen Grund sätzen ausgelegt werden solle, enthalten fei; ich glaubte , diese Behauptung, da ich den Inhalt jenes Rescripts nicht kannte, unbeantwortet lassen zu können, weil jeden Falls ich mit Recht hoffen konnte, es werde , daß das angezogene Rescript eine also, lautende. Erklärung enthalte, auch bei Ahnen keinen Eingang finden.. .Meine Erwartung hat sich jedoch hierin nicht ganz bestätigt, denn es ist gestern wieder von einem geehrten Mit- gliede desjenigen Rescripts Erwähnung geschehen, welches an den apostolischen Vicar vor seiner Eidesleistung auf die Verfas sungsurkunde erlassen worden , begleitet mit der Aeußerung: es sei jenes Anführen, nicht widerlegt worden; ich kann das hier durch gegen unsere Regierung angedcutele Mißtrauen nicht auf derselben lasten lassen, und. daher finde ich mich verpflichtet, auch dieses unterm 21. August 1831 erlassene Rescript durch dessen wörtliches Vorleftn.der hohen Kammer mitzutheilen. — (Der Herr Staatsminister verliest hierauf, gedachtes .Rescript.) Sir werden aus dessen Inhalte unh, besonders,.aus dessen Schluffe, in. welchem dem apostolischen Vicar, zu ernennen ge geben wird: „daß jenes Obcraufsichtsrecht (des Eustministerii) sich nicht über das indem jure «ircn enthaltene jussupeo- rnas inspoelicwi'g hinaus erstrecke" entnehmen, dqß dieses Re- script ganz in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen des Kir chenstaatsrechts lei und keineswegs eine den katholisch-geistlichen Behörden zugestandene Ausnahme von der Oberaufsicht der Staatsbehörde enthafte. Referent Prinz Johann: Es sind zur Widerlegung der Deputation so viele und so wichtige Gründe vorgebracht worden, daß man allerdings fast in seiner Ucberzeugung hatte wankend werden können. Jndeß sind diese Gründe schon bei der Deputation in Berathung gezogen worden, und sie hat sie bereits vor Abgabe ihres Gutachtens erwogen, so daß mir eigenlkch weiter nichts übrig bleibt, als die Gründe der Deputation nochmals kürz zu wieder holen, einiges auf die Gegmgründe zu erwiedern und sodann die Sache ihrem Schicksale zu überlassen. Sehr erfreulich war es mir insonderheit, meine Gesinnungen in Betreff der protestanti schen Kirche von dem Herrn Cultminister anerkannt zu sehen und hoffe ich überhaupt, meine Bemühungen für die Selbstständigkeit der protestantischen Kirche nicht verkannt zu sehen, und versichere, daß Mir das Streben nach Kirchlichkeit stets wichtig sein wird, wo ich es auch immer finde. — Ich verwende mich nun zu den gestrigen Aeußerungen des Herrn Oberhofpredigers v. Ammon, der die Sache mehr von der theoretischen Seite angriff, wahrend sie vom Herrn Staatsminister 0. Müller praktisch beleuchtet würde. Der geehrte Herr Oberhofprediger hat die von der De putation angeführten Gründe sehr richtig in minder wichtige und für entscheidend gehaltene getheilt, und wenn er von der letztem Art vier aufgeführt hak, so lassen sich solche füglich unter einen Gesichtspunkt bringen, da man eine kollegiale Behörde und die Beibehaltung der Consistorialversnssung doch zunächst deswegen verlangt, weil man glaubt, daß eben dadurch die Selbstständig keit der protestantischen Kirche gewahrt werde. Herr von Am mon distingui'rt eine innere und äußere Selbstständigkeit, allein da erstere , mehr dem Begriffe der Freiheit entspricht, so verdient nur letztere den Namen der Selbstständigkeit. Sie aber ist für die Kirche, als Gesellschaft, nothwendig, sonst hört sie auf, eine Kirche- zu sein, und wird am Ende zum unsichtbaren Wesen. Der Herr v. v. Ammon hat ferner behauptet, daß der Plan der Regierung keine Veränderung in den wesentlichen Merkmalen der Consistorialverfassung vornehme, und hat sich deshalb auf eine Schrift Luthers bezogen. Ich fühle mich nicht gelehrt genug, um d.ieß zu widerlegen, allein es scheint mir doch wenigstens so viel gewiß, daß, wenn die jura llsterminota der Consistorien blos in dem beständen, was dort angegeben ist, so würden sie freilich in Nichts zusammen fallen, denn der Kirchenbann hat schon längst äüfgehört, und das Strafen unrechter Lehre steht dem beabsichtigten Consistorio nicht zu, da es nur zu begutach test hak". .AurWeWMung des Begriffs der Consistorien muß man die Gcschichte zü Hilft nehmen. Sie sind in die bischöfli chen Rechte eingetreten und haben deshalb Gerichtsbarkeit und Aufsichtsführung gehabt. Erstere hat ma'n ihnen bereits genom- men, allein ich kenne kein Consistorium in der Welt, welchem nicht zugleich die Verwaltunsschbliegt, und so muß die geschicht liche Entwickelung wohl mehr gelten, als die Schriften der Refor matoren. Ich wende mich nun zu den Aeußerungen des Herrn Cultministcrs, welcher den Plan der Negierung zuerst in Be ziehung auf die Kreisdirectionen vertheidigt hat.- ' Er bemühte sich dabei, den Wirkungskreis der Consistorien und somit künftig der Kreisdirectionen als nicht so gar einflußreich darzustcllen. Er ist indessen von hoher Wichtigkeit, denn er umfaßt die ganze Aus führung, und wie diese allenthalben den Gesetzen erst ihren Werth und ihre Wirksamkeit giebt, so ist sie bei kirchlichen Angelegen heiten doppelt wichtig, da sich hier so wenig allgemeine Anord nungen geben lassen, und sich in den einzelnen Parochien, wie nicht zu vermeiden steht, Vieles verschieden gestaltet. Zur Vcr- theidigung der innem Organisation'hat man angeführt, daß auch die Kreisdirectionen und die in ihnen für die kirchlichen Angelegeü- heiten bestimmten Sektionen collegial seien. Dies; läßt sich Nun zwar nicht ableugnen, allein es sind in diesen Sectioneu nur 3 Personen, man steht also an der äußersten Grenze der Collegia- lität, und sie hört auf, sobald ein Mitglied krank oder an der Fortsetzung seiner Geschäfte verhindert ist. Auch muß ich cs für einen großen Mangel erkennen , dass nur ein Geistlicher in derBehöcde Sitz und Stimme haben soll. Zur Rechtfertigung der Maßregel, das vorgeschlagene Consistö- rium von aller Verwaltung auszuschließen, bezieht man sich üuf das Beispiel des vormaligen Geheimenraths; allein ich muß be kennen/ daß mir die Stellung dieser Behörde niemals als sehr zweckmäßig erschienen ist. Man hat es für einen Vortheil aus gegeben, daß das Consistorium aus anderweit angestellten Geist lichen zusammengesetzt werden soll, welchen ihre Amtserfahruttg zur Seite stehe, allein auch ich will nach dem Plane der Majo-
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