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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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rität der Deputation nur Manner angcstellt wissen, die vorher geistliche Aemter verwaltet hali°n, dir also die Erfahrung schon mitbringen. Daß aber die Mitglieder des Consistorii im Lande zuweilen herumreisen sollen, habe ich wenigstens aus dem im Etat enthaltenen Ansätze von 200 LHlr. nicht entnehmen können, da diese Post den Worten nach mehr zu Bestreitung der Reiseko sten der auswärtigen Mitglieder des Consistorii bestimmt zu sein scheint, wenn sie zu Beratungen von größerer Wichtigkeit nach Dresden einberufen würden. Auch erwarte ich von dem Unter nehmen solcher Keisen einzelner Mitglieder deö Consistorii keine großen Resultate , wenigstens haben sich die in ähnlicher Weise in Preußen eingeführten Revisionsreisen der Generalsuperinten- denten nicht als vorteilhaft bewahrt, weil ihnen die Kenntniß von den Verfügungen der Negierungsabtheilungen abgeht und sie oft Anordnungen getroffen haben, die mit diesen nicht har- monirterr. Auch klagt man darüber, daß diese Generalsupcr-j intendenten eben wegen ihrer Reisen häufig ihre,geistlichen Aem-' ter zurückfttzen müßten, und ein Gleiches wird bei den Mitglie dern des vorgeschlagenen Consistorii, wenn sie reisen sollen, nicht ausbleiben. Was die Fähigkeit des Consistorii. zur^Ertheilung zuverlässiger Gutachten anlangt, so giebt cs dreierlei Arten von Gutachten-, je nachdem sie über Verwaltungsangelegenheiten, über technische Gegenstände oder von unten ertheilt werden , d. h. die Ansicht derBftheiligten darstellen sollen, wie,dieß z^B. bei den Gutachten der Stände der Fall ist. Gutachten letzterer, Art vermag das Consistorium nicht zu gehen,, da es sich nur an eurem Orte aüfhalt, nur diesen kennt; Gutachten über Verwal- tungsgegerstände ist in der Regel nur die verwaltende Behörde mit Erfolg zu geben im Stande, und so bleibt sür das Const- storiun<vnU,die , Classe. d.er technischen Gutachten, z. B. über ReligrsuLfthrbücher, Gesangbücher undchgft mehr übrig,,die wohl nm selten vyrkoHmen dürften. ^7 Mr Herr Staatsmi- nißer-V, MWer .Hat aber nicht bloß den Plancher Regierung yerthrWgt- soWern auch dencher Majorität mit Gründen bestritten, und es '-st babei zuerst angeführt worden, daß man eine Be hörde nicht mit unglerchgrtigcn, Gegenständen. heschweren dürfe, für^welHe nicht-M Mitglieder gleich geeignet sind. - Das be weist abMM »ich sonst würden eigne Ministerien für hie Forst-, Berg-, -Straßen? und -ähnliche Angelegenheiten errichtet, wer- -mmüssem Es ist-ferner auf. die Mängel der zeither durch die ConMorien geführten. Verwaltung hingewiesen worden. Ich leugne sie nicht, allein, die seitherige Erfahrung kann nicht ent scheiden, da man die Behörde ja auch Seilen der Majorität zweSmäßigK orgamsmn und sie von der Ucberhäufung mit Ju- riSdictionaliM, welche Lis jetzt vorzüglich gehindert hat, be freien wich Sachsen ist keineswegs zu groß, als daß nicht eine einzige m Behörde dis VKwMung des . Kir.chenwefens führen könnte, rmtz iWnche Her gemachten Vorwürfe kann ich auch nicht für wichtig erkennen. Go hat man die Ungleichheit in, litur gischer Hinsicht getadelt; nun, ich gehöre gewiß selbst einer Kirche an , welche auf Einheit einen großen Werth legt, und gleich wohl duldet sie große Abweichungen des Mus. Ließ ist noch weit mehr in der pwtcstavtisch.m Kirchs der Fall, wo man sich hier und da ja sogar mit den Reformirten vereinigt hat. Ich glaube übrigens, daß hierbei auch die neue Behörde schwerlich viel andern wird, und halte daß für kein Uebel. Wichtiger scheint mir, die Behauptung, daß eine einzige kirchliche Be hörde den Gemeinden, wie den inspicirenden Kirchen-und Schuldienern zu fern stehe. Allein ich lebe der Ueberztugung, daß hier mehr die Üeberhäufung mit Geschäften als die räumliche Entfernung nachtheilig werden wird. Endlich glaubt man noch durch den Plan der Regierung größere Gleichheit mit den Ver hältnissen der Oberlausitz zu erlangen. Auch ich wünsche solche, allein wenn auch der Plan der Regierung nicht erst die Geneh migung der Provinzialstände erheischen sollte, so kann solche doch für den Plan der Majorität verlangt werden. — Den Wunsch, daß eß jetzt in der Sache zu einer definitiven Entschei dung kommen möge, therlr auch ich, allein cs kann 'mich duß nicht zum Aufgeben eines Planes bestimmen, von dessen Vor züglichkeit ich einmal überzeugt bin. Daß aber der Verzug dir Lage der Consistorialralhe verschlimmern sollte, kann ich nicht glauben, da die Auflösung brr Consistorien, wenn und wie sie auch erfolge, immer die Bildung oder Verstärkung anderer Be hörden zur Folge haben wird. , ' v. Carlowitz: Ach glaube, meine Herren , wir müssen in dieser hochwichtigen Angelegenheit wohl ganz vorzüglichen Wuth austdüS'Urtheil der Männer'vom Fache, der Geistlichen" selbst legen, und deshalb ist allerdings die gestrige Rede des Hrn. Döerhofpredigers v. Ammon fast dazu geeignet gewesen, die Ansichten der Mitglieder der Majorität schwankend zu ma chen, obwohl ich selbst auch dieser Rede einige schwache Seiten abgelaüscht M haben glaube,' welche z. W. darin bestehen, daß im CultniiNisterio'ein kollegiales Verhaltniß obwalten soll, wäh rend doch daselbst höchstens ein Berathung statt findet, aber keine Abstimmung, sondern die unbeschränkte Entscheidung deS Ministers; ferner darin, daß daß von der Regierung vorge schlagene Consistorium schon um der zu haltenden Prüfungen willen eine verwaltende Behörde genannt wird, und dergleichen mehr. Doch erkenne ich den großen Werth der Ammonschm Rede willig an. Welchen Entschluß soll man aber fassen^ wenn man hört, daß gerade zwei der -ersten Geistlichen deß Landes sich in der Kammer im entgegengesetzten Sinne aus sprechen? Es muß ein solcher Widerstreit der Ansichten unter Sachverständigen mindestens dahin führen, daß man sich nm mit der größten Vorsicht und nicht übereilt von dem Bestehen den entfernt. Da jedoch hierzu der Plan der Deputation ge- ! eignetet erscheint, als der der Regierung, so wird mindestens ! Jeder, welcher-sich in der Sache nicht volle Einsicht zutraut, besser thun, sich der Ansicht der Majorität der Deputation an zuschließen. - Geheimer Kirchenrath v. H ah n e l: Die Stimmen, welche sich bis jetzig eg cy den von der Staatsregierung vorgelegtenOrga- nisationsplan cher kirchlichen Behörden erhoben haben, sind ! theils auf die Fortdauer des Bestehenden, thejls auf eine andere Reform in anderer Weift gerichtet. So viel, nun das Erstere betrifft, so hin ich ^anz Einverstanden, und eß ist dieß Grund-
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