Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
satz der Staatsregicmng, daß keine bestehende Einrichtung ohne ausreichende Gründe wieder , zu vernichten sei. Die goldenen Worte des großen Römers: In mbus nvvis consliluonclis ev!- 6eus esse utittiss llvdot, ui x6c6äatur ab un, c^uoll äiu seguum VI8UM 68i, werden immer im öffentlichen Leben ihren .Werth behalten. Allein eben so wenig förderlich kann es der guten Sache sein, auf-er andern Seite zu weit zu gehen, und den p essenden Zcitpunet vorbei zu lassen, wo eine Aenderung entweder nützlich, oder durch die Umstände geboten erscheint. Dieß ist aber der Fall, wenn I) einebcstehendeMnrichtung durch länge Gewohnheit einen Theil ihrer wirkenden Kraft verloren hat. Es ist dieses nicht den Menschen, sondern den Formen und dem vergänglichen Loose zuzuschrciben, welchem der Gang aller menschlichen Dinge unterworfen ist. Ich habe selbst eine Anzahl von Jahren in beiden Consistoricn, zu Leipzig und Dresden, nach einander gearbeitet, und kann einigermaßen auS Erfahrung sprechen. Es waren mir glückliche Jahre und ich werde den ausgezeichneten Mannern, mit welchen ich dort arbeitete , und welche zum Theil schon zu einem hohem Dasein eingegangen sind, immer ein ehrendes und dankbares Anden ken bewahren. Grund genug für mein Gefühl, um eher eine Vorliebe für Beibehaltung der alten Consistorialverfassung zu hegen, als das Gegentheil. Allein nichts destoweniger muß ich demjenigen, was über die Mangel der Wirksamkeit der Consi- storien von zwei verehrten geistlichen Mitgliedern dieser Kammer gestern geäußert worden ist, ganz beipflichten, und die volle Ueberzeugung aussprechen, daß ich den Plan der Staatsregie rung für gut, zweckmäßig, wohlüberdacht, und sowohl für die Temporalien der Kirche, als für ihre höchsten und heiligsten Interessen ersprießlich halte. Eine Neuerung rechtfertigt sich ferner alsdann: 2) wenn die bestehende Einrichtung in den ver änderten Organismus des Staates nicht mehr paßt. Ich sage hier: des Staates. Denn wenn gleich Kirche und Staat ver schieden sind, so ist doch dieser Herr des Hauses, in welchem die Kirche wohnt, und es kann nur dann gut gehen, wenn Letztere in ihren äußeren Einrichtungen in einem gewissen Einklang mit der Hausordnung steht. Nun sollen für die politische Verwal tung im Königreich Sachsen Provinzialrcgierungen errichtet werden, bei welchen alle Angelegenheiten der Administration untersucht, besorgt, entschieden werden. Wollte man nun da von Llos die Kirchen- und Schulsachen ausnehmen, wollte man z.B. die Bewohner des Voigtlandes und des westlichen Erz gebirges, statt daß sie in Allem Uebrigen unter die Kreis- direction zu Zwickau gehören, mit den Kirchen- und Schul sachen nach Leipzig oder Dresden verweisen, so weiß ich nicht, ob dieß dazu beitragen könnte, die Consistorial-Verfassung angenehmer zu machen: Nicht selten hat sich wohl bei den Betheiligten im Volke die Vermuthung geregt, daß eine Con- sistorial-Verordnung vielleicht anders ausgefallen wäre, wenn die Urheber derselben nicht in den fernen Hauptstädten sich befunden, und durch Locaikenntniß tiefere Blicke in die Sache zu thun vermocht halten. Ich gebe zu, daß dieß in weltlichen Dingen eben so gewesen sei. Allein eben darum, um diesem abzuhelfcn, sollen die Kreisbirectionen errichtet werden. Soll nun der Nutzen dieser Einrichtung nur den Kirchen und Schulen nicht zu Gute gehen? — Auf die Inspektionsreisen der Mitglie der einer Centralbehörde ist nicht sehr zu rechnen. Denn etwas ganz Anderes ist cs, in einer Gegend zu leben, wo man durch tausend zufällige Berührungen mit den nahen Orten, Personen und Sachen stets in genauer Bekanntschaft erhalten wird, etwas Anderes, durch eine Reise mit einem Zeitaufwande von 2, 3 auch 4Tagen erst in die Gegend sich hinbegeben zu müssen, wo man sich orientirm soll. Doch gilt diese Bemerkung hauptsächlich nur von Verwaltungsbehörden; weniger aber würde sie ange wendet werden können auf das Landesconsistorium, bei welchem überhaupt dergleichen Reisen nicht so oft nöchig sein werden. Daß das kirchliche und politische Princip, Kirchen- und Staats behörden nicht vermengt werden, ist allerdings xathsam. Allein dafür ist gesorgt durch die zu errichtenden Kirchen- und Schulde putationen, welche immer einen engem Kreis bilden werden, in welchem dergleichen Sachen mit besonderer Sachkenntniß und Sorgfalt bearbeitet werden. Dadurch hingegen, daß diese Deputationen zugleich einen integrirenden Theil der Kreisdircc- tion bilden, erhalten sie eine festere Grundlage; der Verdacht, als ob bei einem blos geistlichen Collegia der geistliche Stand und jegliches geistliche Interesse eine besondere Begünstigung erfahre, wird abgewendet, und dadurch mehr Vertrauen begründet. Ich glaube nicht, daß in der Oberlausitz, wo diese Einrichtung be steht, man die Einführung von Consistoricn herbei wünschen weide. — Trete ich nun dem Vorberichte der Mehrheit der De putation etwas näher, so ist ihm die unparteiische und dankbare Anerkennung nicht zu versagen, daß derselbe gerade in den Hauptpunkten der Ansicht der Staatsregierung Gerechtigkeit widerfahren läßt. Denn es sind darin die gegen die Statthaf- tigk.it einer neuen Organisation aus dem G-sichlspuncte des Rechts erregten Zweifel bündig zurück gewieftn; es heißt darin ferner: „Eine Rückkehr zu der frühem Idee einer kollegialen Organisation des Cultminjsteni für die innern Angelegenheiten glaubt die Deputation wegen der mannichfachen dagegen erho benen zum Theil vielleicht nicht ungegründeten Bedenken ihrer verehrten Kammer nicht anrathm zu können." Ferner wird gesagt: „Was nun zunächst dm Grund unter 2. — daß näm lich eine Trennung der innern und äußern Angelegenheiten nicht zweckmäßig erscheine — betrifft, so ist unbedingt einzuräumen, daß in diefemBezug ein wesentliches Bedenken nicht entgegen steht, da eigentlich sammtliche innere und äußere Äirchenangele- genheiten, in der Mittelinstanz, dm Kreisvirectionen und den bei ihnen befindlichen Kirchen- und Schuldeputationen in die Hand gelegt sind." Endlich ist darin offen zugegeben: „Die Deputation konnte sich allerdings andrerseits nicht verschweigen, daß die Verbindung der Kirchen- und Schulbehörden mit den Kreisbircctionen in administrativer Hinsicht niannichfache durch andre Einrichtungen nicht leicht zu ersetzende Vortheile verspricht." Solche Prämissen, sollte man glauben, müßten ganz ge wiß zu denselben Resultaten und zu derselben Ueberzeugung süh- 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder