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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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schöpfend«« Beleuchtung, welche in gestrige« Sitzung sowohl die Vorzüge des Planes der Regierung, als die von der Majo rität der Deputation dagegen erhobenen Bedenken und die zu ihrer Beseitigung von der Deputation anderweit gemachten Vor schläge, von Seiten des Hrn. Cultministers und heute von Sei ten des Hrn. Negierungscommiffars erhalten haben, halte ich es in Erinnerung an das Dekret vom 5. Sept. d. I. fürPflicht, in das Detail jener Vorzüge, Bedenken und Vorschläge nicht nochmals einzugehen, um so mehr, da Alles das, was ich heute als Erwiederung gehört habe, nicht geeignet ist, meine schon früher für den Ptan der Regierung ausgesprochene Ansicht ' eine Veränderung, sondern eine völlige Aufhebung derConsisto- ! rialvcrfassung herbei. Auch das muß ich leugnen. Zum Be weise ihrer Behauptung dehnt die Deputation den Begriff „Con- sistorialvcrfassung" dahin aus: „daß die Consistorial-Behörde eig en s für diese Zwecke bestimmt, collegialisch organisirt und mit einerwirklichenVerwaltung beauftragt sein müsse." Collegialitat fehlt auch den Kreisdirectionen nicht, da bekannt lich nach dem alten Sprüchworte drei ein Collegium bilden. Eben so findet ja in dcmLandcsconsistorio, eben so bei den im Evange lischen beauftragten Ministern kollegiale Bcrathung statt. Ob die Behörde eigens für sich oder ob sie als Consistorialfection in zu verändern. Im Gegentheil hätte mir früher irgend ein Zweifel noch über diesen Plan beigcwohnt, so würden die Re sultate der gestrigen Sitzung ihn vollständig entfernt haben. Nur in Beziehung auf die beiden Hauptvorwürfe, welche die Majorität der Deputation dem Plane der Regierung gemacht hat und die, wenn sie gegründet wären, auch mich nöthigen würden, zur Majorität der Deputation überzugehen, gestatte ich mir einige Worte. Die Deputation behauptet: 1) Daß es die Selbstständigkeit der Kirche gefährde, und keine Garantie gegen die Gewalt des Cultministers darbiete. Beides muß auch ich auf das Bestimmteste leugnen. Das noch Ungewohnte des eonstiiutionellen Lebens scheint mir den hauptsächlichsten An ¬ der Kreisdirection bestehe, ist meiner Meinung nach für die Sache völlig gleichgiuig, und wird nie ein Kriterion der Consistorial- Verfassung abgeben. Es wird nur darauf ankommen, ob das Triumvirat aus tüchtigen Mannern besteht, dann werden sich in ihren Händen die Angelegenheiten der Kirche mindestens eben t so gut und besser befinden, als in den Händen der Consistorien, s deren Geschäfte fast in ihrem ganzen Umfange auf die Kreisdi- i recsionen übergehen. Wie aber Verwaltung ein Kriterion der s kirchlichen Behörde sein soll, das begreife ich in der Thal nicht, ».Man hat hier offenbar verwechselt den Begriff des Wesentlichen mit dem, was factisch zeilher in Sachsen und in andern Staa ten nicht immer zweckmäßig, ja mitunter zum großen Nach ¬ theil an diesem grundlosen Vorwurfe zu Haben. Allerdings ver kenne auch ich nicht die Größe jener ministeriellen Gewalt. Aber sie besteht nun einmal. Die Constitution hat sie dem Minister anvertraut, aber auch zugleich als schweres Gegengewicht die Verantwortlichkeit daran geknüpft. Neutralisircn also laßt sie sich nicht. Welche Einrichtungen wir auch ersinnen mögen, sol len sie nicht, gleich der vorgeschlagenen Organisation der Majo rität unserer Deputation, gegen die Verfassung streiten, können und werden diese Gewalt nicht aufheben. Dem weltlichen Mi nister des Cultus eine Art geistlichen an die Seite setzen wollen, ist unvereinbar mit dem 41. tz. unserer Vcrsaffungsurkunde. So weit aber die letztere schützende Maßregeln gegen die ministerielle Gewalt gestattet, scheint mir durch den Plan der Negierung und vorzugsweise durch die im 4. §. dem Landesconsistorium an-^ gewiesene Stellung, die äußere und innere Selbstständigkeit der protestantischen Kirche vollkommen geschützt, ja mehr geschützt, als dieß nach der bisherigen Verfassung der Fall war. Ich trete in dieser Hinsicht aus voller Überzeugung den geistreichen Be merkungen des Vertreters unserer Kirche, des Herrn Oberhof predigers v. v. Ammon bei, und freue mich, feine gewichtige Stimme in dieser Sache für die Minorität der Deputation aus gesprochen zu sehen. Eine wichtige, nicht zu übersehende Ga rantie für die Selbstständigkeit unserer Kirche dürfte aber noch i besonders in dem den sumiuus 6pi8o»xus reprasentirenden Ver- i «in der im Evangelischen beauftragten Minister liegen, an wel- t che der Cultmimster regulativmaßigbei allen die Kirche betreffen-! Len wichtigem Angelegenheiten zu recurriren hat; eine Garan- 8 lie, die um so größer ist, als in diesem Minisieevereine esl-! legiale Bsrathung stattfindet. Die Majorität der Deputa-8 tion behauptet ferner: 2) Der Plan der Regierung führe nicht! theile der Kirche bestanden. Eben diese Tmnrung der Verwal tung von den inner« Angelegenheiten der Kirche scheint mir einer der größten Vorzüge des von der Regierung beabsichtigten Lan- desconsistoriums. Und bei den Kreisdirectionen, nun da be steht ja ohnehin diese Verwaltung. Vermag ich nach diesen Vor aussetzungen den Glauben an die Gespenster, die man gegen den Plan der Regierung heraufbefchworen, nicht zu theilen, muß ich mich gegen jedes der Kirche zu vindicirende Uebergewicht über den Staat, als dem Geiste des Protestantismus und dem Sinne der Verfassung völlig fremd und zuwider erklären, lind laßt sich die laute Stimme, welche schleunige Abhilfe der schrei enden Mängel unserer gegenwärtigen Consistorialverfassung for dert, nicht länger abweiscn, so kann ich nur für den Plan der Negierung stimmen, der in einer dem Interesse des Staates und der Kirche gleich entsprechenden Weise alle jene Mangel zu be seitigen strebt. Ich trete daher dem Gutachten der Minorität unserer Deputation aus inniger Ueberzeugung bei. v. Carlo witz: Ich muß recht sehr wünschen , daß sich die Kammer wenigstens nicht durch Mißverständnisse irre leiten läßt. Zu einem solchen aber giebt die Aeußerung des Hrn. Bürgermeister Hübler Anlaß, indem er annimmt, die Depu tation gehe darauf aus, das Cultministerium öon der ihm durch die Verfassung ertheilten Macht zu entkleiden. Das lag aber keineswegs in der Absicht der Majorität, sie ist nicht auf den Vorschlag einer kollegialen Berathung im Ministers zurück ge kommen, sondern sie wünscht auch das von ihr vorgeschlagene Consistorium dem Ministerio untergeordnet zu sehen. Bürgermeister H üblere Nur zwei Worte zu meiner Ver- theidigung auf die gegen mich gerichtete Aeußerung des Herrn v. Carlowitz. Allerdings Hübe ich vorhin darauf hingedeutet, daß
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