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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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die Consistorialbehörde,. wie sie die Majorität unserer Deputa tion zu organisiren vorgeschlagen, mit den Bestimmungen der Verfassungsurkunde sich nicht vereinigen lasse. Meine Bemer kung gründet sich auf den Vorschlag der Deputation unter 3., wornach das Consistorium das Dorschlagsrecht zu allen Stellen König!. Patronats und den Decanen- und Superintendenten- Steüen der Erblande haben soll. Wer möchte cs leugnen, daß «in solches Vorschlagsrecht sich unvereinbar darstellt mit der Ver antwortlichkeit des konstitutionellen Ministers und in so fern mit -er Constitution selbst? Ich muß daher bei jener Behauptung stehen bleiben, und der Beurtheilung der hohen Kammer über lassen, ob nicht mein Vorwurf den Vorschlag der geehrten De putation mit vollem Rechte betroffen. Seer. v. Zedtwitz: In keiner der bisher berathenen An gelegenheiten ist es wohl so schwierig gewesen, zu einer festen Ueberzeugung zu gelangen, als in der eben vorliegenden. Hier -weichen nicht bloß die Vorschläge der hohen Slaatsregierung, und die unserer verehrten Deputation entschieden von einander ab, hier widersprechen sich nicht bloß die Ansichten und Meinun gen der Deputationen beider Kammern, und dieser letztem selbst auf das Bestimmteste, nein, — es stehen sich auch sogar die Ur iheile der Männer vom Fach, die wir in unsrer Mitte zu besitzen das Glück haben, allenthalben schroff entgegen. Wie der Schiffer ul offener See, wenn er Steuer und Compaß verloren, hat sich daher Jeder bei dieser Verhandlung nur auf eigne Kraft und eig- nes Nachdenken zu verlassen, will er anders den rechten Weg nicht verfehlen und das allein wünschenswerthe Ziel erreichen. Doppelt nöthig ist es also, daß er sich über die Gründe seiner Ab stimmung recht klar werde, und daß er sich und Andern offen dar über Rechenschaft ablege. Und'so möge es mir denn ebenfalls ver gönnt sein, dieß mit wenigen Worten zu thun, zugleich aber auch einige Wünsche auszusprechen, die sich mir bei dieser Gelegenheit -aufgedrungen haben. — Schon nachdem, was mir selbst von unserer dermaligen Consistorialverfassung bekannt ist, noch weit mehr aber nach den Mittheilungen, welche hierüber in den Schrif ten sachkundiger Manner, und namentlich des mit ihr so vertrau ten Geh.-Raths v. Weber, enthalten sind, glaube ich behaupten zu können, daß sie an gar vielen und großen Mangeln leidet. Diese Mangel sind auch in neuester Zeit so allgemein und laut ausgesprochen worden, daß sich die Regierung gewiß auf das dringendste veranlaßt fühlen mußte, schon jetzt eine Aenderung -dieser Verfassung vorzuschlagen. Die Consistorien sind mit einer Menge ihnen völlig fremdartiger Geschäfte überlastet, zu deren Bewältigung ihnen meist nicht einmal die nvthigen Mittel zur Hand sind, 'sie stehen nachstdem einem großen Theist der Kirchen und Schulen, deren Wohl ihnen anvertraut ist, in jcder.Hinsicht viel zu fern, als daß sie die Bedürfnisse derselben, und wie solchen am besten und leichtesten abzuhelfen ist, gehörig erforschen, oder gar aus eigner Anschauung bestimmen könnten, und endlich müs sen bei der Ueberhaufung mit andern Geschäften, welche den geist lichen Mitgliedern derselben aufliegen, die eigentlichen Consisto- rialsachen nicht selten nur als bloßes Nebenwerk von ihnen be trieben werden, kurz, es fehlt fürwahr gerade an solchen Behör den, wie sie eben jetzt die Regierung einzurichten vorschlagt. Der vorgestgte Plan beseitigt aber unstreitig alle jene Mängel auf vollständige Werse, und will man wirklich noch zu der so nöti gen Verbcsserung unsers Volksschulwesens vorschreiten, so wird die Bildung solcher Behörden, wie die vorgeschlagenett Kirchen- und Schulcommissionen in den Kreisdirectionen sein sollen, gewiß am wenigsten entbehrt werden können, da die jetzigen Consistorien, den hier in Frage stehenden Geschäften vorzüstehen, schon wegen Mangels an Zeit außer Stand wären. — Was nun das zu bil dende Laudesconsistorium betrifft, so haben die Einwürfe, welche der Plan der Regierung in dieser Beziehung erfahren, bereits eine so vollständige Widerlegung gefunden, daß ich in der Thal nur einen Raub an der kostbaren Zeit begehen würde, wollte ich mehr thun, als mich im Allgemeinen auf die Gründe beziehen, die für dessen Annahme angeführt worden sind, und die ich ganz zu den meinigen mache. Ich kann also sogleich zu den vorhin von mir angedeuteten Wünschen übergehen, und thue dieß mit dem Be wußtsein, auch hierbei nur das Beste des Staats und der Kirche zu wollen. — Der erste hat zwar heute schon zum Theil Erfül lung gefunden; indeß genügt auch das mir noch nicht ganz, und deshalb erlaube ich mir jetzt darauf anzutragen, „daß eine hohe Staatsregierung den Ständen dasjenige Regulativ, wodurch die Ressortvcrhältnisse zwischen dem Gesammtministcrio und dem Ministerio des Cultus festgesetzt worden, vollständig mitcheilelt und es nach erfolgter Berathung, wo möglich, zum Gesetze erhe ben möge." — Mein Zweck bei, diesem Anträge ist kein anderer, als eben der, welchen der Hr. Cultusminister bei der heute erfolg ten Mrttheilung eines Auszugs ans jenem Regulative selbst ge habt hat, die Erlangung vollständigen Vertrauens des Volks zum Cultusministerio. Ohnehin hat die Kammer bei Berathung des §. 8. des Plans wegen Errichtung der Kreisdirectionen nicht so wohl einen Plan über die Organisation der kirchlichen Mittelbe hörden, als vielmehr eine vollständige Uebersicht der gesammten künftigen Gestaltung unsrer evangelischen Kirchcnverfassung ge wünscht. Diese scheint aber auch an sich um so nöthiger, als der zwischen den §§. 41. und 57. der Verfassungsurkunde mindestens scheinbar bestehende Widerspruch einer befriedigenden Lösung be darf. Die protestantische Kirche hat das weltliche Kirchenregi ment weggegeben, allein das geistliche Kirchenregiment kann und wird sie nie in eine Hand legen wollen, und eben hierüber wird die Veröffentlichung jenes Regulativs gewiß volle Beruhigung zu geben im Stande sein. — Mein zweiter Wunsch trifft mit dem des Hrn. Oberhofpredigers v. v. Ammon bereits ausgespro chenen überein, daß das Consistorium eine Stimme bei Besitzung der geistlichen Acmter im Lande erlangen möge. Wie dieß einzu richten, darüber erlaube ich mir kein näheresUrtheil, enthalte mich auch deshalb jedes bestimmten Antrags; allein glauben muß ich, daß es vielleicht nicht unpassend wäre, wenn die Bewerbung um die erledigten Stellen beim Consistorio erfolgte, und dieses so dann seine Vorschläge wegen deren Wiederbcsetzung an das Cul- tusministerium brachte. Der Antrag des Sprechers wird hinreichend unterstützt. Amtshauptmann v. Welck: Ich bin weit entfernt, in daS Materielle der Sache eingehm zu wollen; wenn leider die bei den Ersten Geistlichen des Landes so ganz getheilter Ansicht in der
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