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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 297. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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welche zweckmäßige Maßregeln etwa dabei zu ergreifen sein möch ten, wird diese Behörde ein praktisches Urthcil abzugeben sich wohl außer Stand sehn. Da nun die Vorschläge der Majorität der Deputation mehr mit meiner Ansicht von der Notbwendigkrit einer kräftigen Mirtelmstanz in kirchlichen Angelegenheiten übet^ einstimmen, so werde ich auch demgemäß abstimmen. Staatsminister v. Lindenem: Nur noch für wenige Mi nuten erlaube ich mir die Gedult der verehrten Kammer in An spruch zu nehmen» da ich, ohne auf die Einzelnheiten des Gegen standes irgend einzugehen, nur über dessen Allgemeinheit auch meine Ansicht darzulegen wünsche. Denn weiß ich auch zu den erschöpfend überzeugenden Gründen, womit gestern und heute, theils die königlichen Commiffarien, theilS mehrere der verehrten Abgeordneten, den Gesetzentwurf vertheidiget u. gerechtfertkget ha ben, irgend etwas wesentliches nicht hinzuzufügen, so fühle ich mich doch gedrungen, ja verpflichtet, meine Ueberzeugung in dieser ver ehrten Versammlung dahin auszusprechen, daß auch ich mir von dieser neuen Behörden-Organisation, . für das bessere Gedeihen unserer protestantischen Kirche, wahrhaft wohlthätiges verspreche, und deren Unterbleiben, als das Verharren in einem anerkannt mangelhaften Zustand, als ein Unterlassen des Guten und Bes sern lebhaft bedauern würde. Allerdings Habe auch ich, bei der hohen Wichtigkeit des Ge genstandes, lange zwischen den gegenkheiligen Meinungen ge schwankt, und die Grundsätze des vorliegenden Gesetz-Entwurfes erst dann zu den meinigen gemacht, ^als ich von deren Vorzüglich keit mir eine klare, gnügende, selbstständige Rechenschaft zu ge ben vermochte. > Die Begründung meiner Ueberzeugung ist sehr einfach; sie beruht theils auf dm staatsrechtlichen Begriffen vom Staat, Kirche und Skaatszweck, theils auf der Zusammensetzung der Behörden, denen nach dem vorliegenden Gesetz und der bestehen den Verfassung, die künftige Verwaltung und das Gedeihen der Kirche anvertraut werden soll: beiderlei Betrachtung gewahrten das Resultat, „daß, wenn der von-der Majorität der Deputation und Hrn. vi Großmann für die Consistorien in Anspruch genom mene Wirkungskreis- eine einschig-hierarchische Richtung unserer Kirchen-Verfassung und Verwaltung fürchten läßt- dagegen die von der Regierung v.orgeschlagene Behörden-Organisatkon, einen vielseitig verzweigten, gegenseitig wohlthätigen Einfluß auf Staat und-Kirche mit Wahrscheinlichkeit- ja mit Zuversicht, verspricht." — ' . Kann die Vereinigung der einzelnen Individuen zum Staat, und die damit verbundene Beschränkung,der natürlichen Freiheit aller Staatsglieder keinen andern Zweck chaben, als den,, durch. gemeinsames Bestreben die, höchste, Vervollkommnung des.Staa tes zu erreichen, während die Kirche als Vereinigung derselben Glaubensgenossen, für gemeinschaftliche Gotkesvcrchrung und sittlicheVeredlung, als des Staatsschutzes bedürftig, nur Theib des Staates und Mittel-zu dessen Zweck ist, so geht, auch daraus Recht und-Wicht des Staates, hervor, die Verfas sung und Verwaltung der Kirche stets mit dem Zweck und drr Verfassung des Staates, in genauem Einlaut zu erhalte». - Wenn die Majorität der Deputation und- Hm O.Glüß mann durch die gemachten Anträge die Selbstständigkeit der protestantischen Kirche gesichert wissen »vollen, so ist diese auch mir ein theureS Gut, zu dessen Erhaltung und Begründung ich nach Kräften beizutragen wünsche; allein sind wir über dm Zweck einverstanden, so sind wir es über die Mittel zum Zweck desto weniger. Nach jenen Anträgen soll diese Selbstständigkeit zunächst dadurch erreicht werden, daß die wichtigsten Angelegen heiten der Kirche in die Hände eines, der Mehrzahl nach aus Geistlichen bestehenden, vom Cultministerium ziemlich unabhän gigen, Consistoriums gelegt werden; allein ob cS das richtige Mittel ist, die Verwaltung der kirchlichen Ängclegenheiten vor zugsweise den Dienern der Kirche, also den Betheiligten, dm Richtern in eigner Sache zu überlassen, das möchte ich bezwei feln. Das Beispiel Englands ist nicht zur Nachahmung er munternd und noch weniger das der nordameukamschen Frei staaten; in diesen ist die Leitung der evangelischen Kirche fast einzig geistlicher Leitung überlassen ; sie ist frei, unabhängig, selbstständig wie nirgends; und was ist dieser unbeschränkte» Freiheit Folge?, daß dort ein unseliges, hundertköpfkges See len - und-Parteiwesen vorherrscht, daß das Unwesen des Pie tismus,,an vielen Punkten ein« furchtbare Höhe erreicht hat, daß bei den dortigen häufig unter der H?ckebeA Himmels «»gehaltenen Religionsübungen, Bü ßung und,Ausschweifung in widrigem Contrast hart an einan der grenzen und Auftritte herbeiführcn, vor denen der gütige Himmel unser beglücktes Sachsen bewahren möge. Nein, eine solche unbeschränkte, zügellose Freiheit kann weder der Kirche noch dem Staate zum Heile gereichen, und l tzterer wird viel« mehr die Einheit in jener bewahren müssen, wenn nicht anders die Kffche-seM in Zerwürfnisse gerathen und das Gemüth der Frommen, Gläubigen und Schwachen, in unselige Verirrun gen hingerissen werden soll. Ich »vünsche die Kraft, die Wohlfahrt, die Selbstständigkeit unstrer Kirche, durch deren feste und innige Vereinigung mit dem Staat und dadurch begründet zu sehen, daß die Kirche und hexen Diener allgemein geehrt, geachtet, geliebt werde, und daß jeder Staatsbürger im Geistlichen den Mann des Hinunelö er blicke, der ihm »m Augenblick Her Drangsal und des Zweifels, Trost und Rath zu gewähren vermag. Eben aber darum ist es mein lebhafter,Wunsch, daß der Geistliche fern von weltli chen Interessen und Verwaltung, nur seinem hohem geistigen Berufe lebend, frei von den Parteiungen und Entzipeiungm bleibe, dje in neuern Zeiten, mehr wie alles andere, die Ach tung der Geistlichkeit, das kirchliche Ansehen und den kirchlichen Sinn untergraben Haben. Der Geistliche soll bei den Angele genheiten der Kirche berathend, begutachtend, aber nicht ent scheidend cinwirkm, da düß Sache der Kirchengcmeinde, und somit Sache des Staats ist, unter dessm Schutz letztere lebt. Ob, nun, die. von der Regierung vorgeschlagent Behörden« Organisation die wahren Interessen der Kirche in dem so eben ausgesprochenen Sinne zu sichern vermag, das wöge noch mit wenig Worten erörtert werden. Bei Annahme des vorliegenden Planes wird die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten
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