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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 297. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Thlelau unterbrochen worden. Ich werde nur Weniges über den Antrag bemerken und dann auf das Materielle der all gemeinen BerathuNg übergehen. Mir schrillt allerdings, daß dieser Antrag formell unzulässig sei, weil im §. 70. der Landtags ordnung mit dürren Worten enthalten ist: „Ist die allgemeine Berathung geschlossen, so verschrcitet die Kammer so fo r t zu der Lesondern, über die einzelnen oder Artikel." Ich glaube nicht', daß von dieser Bestimmung der LandtagsordnüNg abgc- wichett werden könne, und das ist der Grund, warum ich den Antrag unzulässig halte. Es ist erwähnt worden, daß bei dem Dekrete über den Actrenverein die Kammer einen andern Beschluß gefaßt habe, und daß man dä auf die speciellc Berathung nicht übergegangen sei. Da muß ich aber erstens erwähnen, daß der Actiettvercin kein Gesetz war, sondern ein Plan, den die Regie rung vorlegte und worüber sie nur ein Gutachten von der Kam mer verlangte; ich muß zweitens bemerken, daß in jener Sitzung der Hr. Staatsministcr anwesend und mit dem Anträge einver standen war, und drittens, daß hier ganz etwas anderes vor liegt. Es liegt nämlich jetzt ein Gesetz vor, welches auf Antrag beider Kammern vorgclegt. worden ist. Da scheint cs mir nun höchst zweifelhaft, ob die Kammer, selbst mit Einverständm'ß der Staatsregierung, ohne Zügeständniß der I. Kammer darauf ringehen könne, das Gesetz zurückzunchmen. In fester Ueberzeu- gung, daß auf diesen Antrag aus formellen Gründen schon keine Rücksicht zu nehmen sei; erlaube ich mir noch einige Bemerkun gen über das Materielle. Ich halte den Antrag materiell unzu lässig, ja bedenklich; er widerspricht offenbar dem ständischen Anträge. Man hat verlangt, es solle die Negierung ihre Ansicht über einige Gcwerbverhältnisse mitthcilen, und nachdem sie dr'eß gethan, so soll es nun, weil es den Erwartungen einzelner Mit glieder nicht entspricht, zurückgenommen werden. Wenn das Gesetz zurückgenommen wird, so ist. das Sache der Staatsregie- rung, aber in allen Derfassungsurkunden finde ich nirgends eine Ermächtigung der Kammern / bei der Regierung zu beantragen, sie solle ein Gesetz zürücküehmen/. «Es scheint: auch'das nicht in der Stellung der Kammern zu liegen;' sie können das Gesetz bloß ablehnen, aber nimmermehr haben sie die Berechtigung, zu be antragen, die Staatsregierung solle es zurücknehmen. Gehe ich aber noch weiter und bemerke ich, — ich möchte sagen mit Stau nen,-—- wie man hier der Negierung eine Machtvollkommenheit, als Stellvertreter eines vorgelegten Gesetzes, beilegen will, so erkläre ich, daß dieß im unbedingtesten Widerspruche mit unserer Derfassungsurkunde steht. Machtvollkommenheit überhaupt ist gefährlich, aber sie in einem solchen Grade auszudehnen, wie der Antrag beabsichtigt, ist zweifach gefährlich. Wenn wir die Ge schichte der Landtagsvrrhandluugen seit 50 Jahren und langer ins Auge fassen, so finden wir jederzeit, daß die Stände bei der Regierung immer intcrcedirt haben, daß man - in Concessionen nicht so weit gehe. Nachdem nun die Stande von Landtag zu Landtag beantragt haben, man solle dieses nicht thun, so würde es doch ein Contrast sein, wenn die jetzigen Stände die Regie rung angingen, diese möchte ihre Machtvollkommenheit im höch sten Grade ausdxhnen, und was im Wege des Gesetzes besteht, auf ihre Machtvollkommenheit Hin, im Wege -er Verordnung z weiter ausdehnen. Es ist im Anträge gesagt worden, die Re gierung möge rin Gesetz vorlegcn, wornach eine größere Freiheit zu erwarten sei. Ich glaube, der Antrag ist sehr generell, und cs wird die'RegicrUng kaum diesem Anträge genügen können; denn der eine findet die Gewerbssreiheit, der andere sie nicht für besser. Die Negierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, und darin hat sie ausgesprochen, in wie weit sie meint und glaubt, daß es sachgemäß sei, eine größere Freiheit im Betriebe der Ge werbe eintreten zu lassen. Wollte man aber unbedingt auf grö ßere Freiheit amragen, ohne zu sagen, worin sie bestehen soll, so würde ich den Antrag schon wegen seiner Generalität bedenk lich halten. Nun ist gesagt worden, der Antrag solle den Zweck haben, daß auf das Land mehrere Gewerbe kamen, als bisher. Da glaube ich aber, würden die Abgg. ihren Zweck erreichen, wenn sic bei den einzelnen §§. ihre Erinnerungen machen würden. Wenn übrigens ein geehrter Abg. — ich glaube, es war der 2., der über die Sache sprach — erwähnt hat, man würde im Lande sehr unzufrieden sein, wenn man sehe, daß keine größere Ge- werbsfrciheit auf dem Lande cingeführt werde, so muß ich er wähnen, daß ich doch auch besorgen muß, daß ein anderer Thcil der Bevölkerung des Landes nur die grüßte Unzufriedenheit und nicht ohne Grund darüber aussprcchcn würde, wenn man auf einmal alle Schranken überspringen, und, nachdem es seit Jahr hunderten so bestanden hat, daß ein Unterschikd zwischen Stadt und» Land in den Gewerben stattfand, nun solche Institutionen einer Theorie wegen untergehen lassen wollte. Ich glaube, diese Besorgniß ist eine solche, daß sie weder von der Staatsregierung, noch von der Kammer außer Augen gesetzt werden kann. Ich bin weit entfernt, und möchte kein Sklave der Volksmcinung fein,, auch nicht der städtischen Meinung; aber das liegt im Be rufe der Stände, nicht muthwrltig ein Vcrhältniß hcrvorzurufen, Lei welchem noch am Schluffe der Ständcversammlnng die allge meine Unzufriedenheit von Z der Nalion unvermeidlich ist. Ich gehe nun über, um über den Gesetzentwurf im Allge meinen etwas zu äußern. Ich glaube, daß das, was von den- Anfechtern des Gesetzentwurfs gesagt worden ist, kaum seinen Zweck erreicht. Ich gestehe, ich habe mir von dcmGcsetzcnt- wmfe, als er beantragt wurde, nicht viel mehr erwartet, als vorgelegt worben ist. Haben andere mehr erwartet, so weiß ich nicht, wie man cs mit Recht oder Unrecht erwartet hat; denn cs ist in den Verhandlungen der Kammer angedeutet, daß die zünf tigen Gewerbe künftig bestehen sollen; es war nicht angedeutet, daß dieAnsstht dahin gehe, alle Gewerbe ohne Unterschied auf dem Lande betreiben zU lassen, sondern es heißt nur: „wegen größe rer Ausdehnung.", Das spricht deutlich aus, daß die Absicht der Kammer nicht gewesen sei, ungebundene Gewerbsfreiheit eintrc- ten lassen zu wollen. Deswegen hat mich der Gesetzentwurf nicht in so großes Staunen versetzt, als in welches andere Abgg. ver setzt worden Md. Ich glaube, die Negierung konnte bloß einen Gesetzentwurf in der Naße, wie er vorliegt, den Kammern geben, weil die Regierung aus den Gründen, welche ich erwähnt habe, kaum den Weg der Revolution dem mildem Gange der Re formen vorziehen kann. Es ist eine Revolution, wenn man die Institute, welche seit Jahrhunderten bestanden haben
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