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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 297. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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wir dürft« gar nicht so weit gehen, auch in dem Preußischen Staate finden wir, daß einer, der ein Patent sich gelöst-hat, 40 bis 50 Leute auf Taglohn hält. Das ist aber kein Zustand, der für unser Vaterland sehr zu wünschen wäre, .Es ist so viel schon über die Sache gesagt worden, aber ich halte es für eine hei lige Pflicht, nochmals darauf aufmerksam zu machen, daß man einer Theorie die Zufriedenheit des Vaterlandes opfern würde, damit man nicht einer schönen aber'chimärischen Idee huldige, und die Unzufriedenheit des Landes in zwei Fünftheilrn der Ein wohner Hervorrufe. ° . Abg. v. Thielau: Zur Widerlegung erbitte ich mir das Wort. Ich werde sehr kurz sein, denn über die Ansichten für die Gewcrbsfreiheit die verschiedenen Schriften und Schrift steller zu citiren, welche dafür sprechen, halte ich mich nicht ge- müssigt; ich aceeptire auch bestens und weiß es, was Notteck von der uneingeschränkten Gewerbsfreiheit gesprochen hat; aber -er Redner vor mir hat entweder nicht hören wollen, oder hat nicht gehört, was ich gesagt habe, und ich habe schon öfters dagegen protcstirt, meine Rede zu deuten und anders zu drehen, als ich sie gesagt habe. Ich habe nicht gesagt, daß die Negie rung eine uneingeschränkte GewerbLfreiheitproclamircn soll, son dern ich habe gesagt, daß dem Lande eine größere Gewerbsfrci- heit zugestandcn werden müsse. Dann hat der Abg. ein großes Geschrei über das Wort „Machtvollkommenheit" erhoben; ich muß aber gestehen, daß ich der Kammer zur Beürthcilung über lasse, wer für Machtvollkommenheiten mehr gesprochen hat, ich oder der Abg. Ich habe gesagt, die Negierung möge kraft ih rer Machtvollkommenheit, die sich bereits in ihren Händen be findet, Concrssionen ertheilen. Diese Machtvollkommenheit hat sie bisher gehabt, das wird Niemand leugne» ; nach dem Mandat von 1767 hat sie diese gehabt. Aber das umzudrehen, was ich gesagt, und cs anders zu stellen,-ist keine Widerlegung. Ich habe nicht gesagt, daß alle Schranken durchbrochen werden sollen, ich habe Nur gesagt, man hatte es anders machen kön nen , und ich habe geäußert, daß man schon große Vorschritte gethan haben würde, wenn man nur die Präsumtion für dieZrcft heit zugestünden hätte. Das ist kein Verlangen, gerichtet auf unein geschränkte Gcwerbsfteiheit, auf Umstürzung aller Schranken, kein Verlangen; gmchtxt auf eine allgemeine Revolution im Ge- werbswesm. Das liegt nicht in meinem Anträge; ich bin nicht der Meinung, die Unzufriedenheit von zwei Fünftheilen zu er regen, aber auch nicht muthwillig die Unzufriedenheit von drei Fünsiheilen der Bevölkerung hcrvorzuruftn. Uehrigens ist das gleich; denn in dem Gesagten scheint zug/gcben zu sei», daß, wenn man die Zufriedenheit von zwei Fünsiheilen erreicht, da durch die Unzufriedenheit von drei Fünftheilen erregt wird, und drei Zünfthcile find doch mehr- als zwei Fünftheilc, da ver gnüge man doch lieber die drei Fünftheile.. Man nehme auch nur Rücksicht aus die Verhältnisse d.cö Fabrikwesens. Zu un- tKsuchcn wäre die Frage, ob nicht der Verfall des Jnnungswe- sens durch Len größern Flor -rS Fabrik wesens entstanden ist. Kein Mensch wird leugnen, daß die Zünfte verfallen sind, ohr?» daß wir dis Gewerbssmheit haben. Woher kommt das? Ich.suche eg in etwas, was wir nicht erst begrün den wollen, . sondern was bereits da ist; wir haben den Grund dazu nur in dem Ueberhandnchmen der Fabriken zu suchen. Es ist natürlich, - daß die Zünfte neben den Fabriken nicht mehr be stehen können, indem sie sich schon jetzt mit dem Verkauf von schon verfertigten Fabrikwaaren begnügen müssen.. Ich sehe übrigens keinen Grund ein, warum man n priori auf den Nach, theil der Gewerbsfreiheit schließt, und der Zukunft Vie Gegen wart zur Last legt, und halte mich auf keine Weise widerlegt. Abg. H a u ß n e r: Ich bin städtischer Abgeordneter und in dieser Beziehung könnte ein großer'Theil der Versammlung glauben, daß ich gegen die Gewerbsfrciheit stimmen würden Dem ist aber nicht so. - Der Zustand unsers Staates ist jetzt, wo dir Constitution ins Leben treten soll, und theilwcife ins Le den getreten ist, ein ganz anderer, als der, welcher im Jahre 1482 bestand und bis zu dem Mandat von 1767 fortdamrte. Jene Verhältnisse Haben allerdings einen Unterschied zwischen Stadt uud Land begründet; die Städte waren die Orte, wo die Gewerbe in innungsmäßiger Verfassung betrieben wurden, das Land hingegen war der Ort, wo diejenigen wohnten, wel che sich blos mit dem Ackerbaus beschäftigten. Nachdem aber die Constitution Gleichheit herzustellcn sucht und sagt, daß die Rechte eines jeden unter gleicher Garantie des Sraatcs stehe», so frage ich, ob das natürliche Recht des Menschen, sich durch irgend ein Erwerbsmittel seine Nahrung zu sichern, nicht eben so dem Landmanne zustehe, wie dem Städter; und ob der Landmann nicht das Recht hat, darauf zu dringen, daß ihm auch in dieser Beziehung Erleichterung zu Theil werde? Wenn man fragt, worin sich der Landmann von dem Städter in Be zug auf die Erreichung des Staatszweckes unterscheide, so fin det man keinen; fragt man aber, was der Landmann bisher für Rechte gehabt hat, so kenne ich nur 2; einmal, daß zur C'rndtezeit kein Gerichtstag gehalten werden konnte, und dann, daß er nicht auf Wechsel arretirt werden konnte. Andere Rechte kenne ich nicht; denn Grundstücke hät der Stadter wie der Bauer, und' die' übrig'en Vorrechte warcn'.in Besitz der Ritter schaft und der'Utadter. Werin jetzt die Constrkutiön ins Leben tretest soll isinicht' da unser^'Pfli^ti' daß wir es dahin zu bringen inchen, daß er als Mensch und Staatsbürger, der ohnedieß stoch mehr Lasten, tragen muß ais die andern Stände, in etwas 'für das vergütet werde, was wir ihm schuldig sind/ und ihm erlauben, daß er auf dein Lande ein zunstmäßigeS' Gewerbe aufnehmen könne. Jch'tvürde dem widerstreiten und sagen, daß es nicht angehe, wenn der Landmann sich der Pflicht entziehen wolle, die er gegen den Stäat auf sich hat, und ich würde widersprechen, wenn ein Stand bevorzugt werden soll. Das ist aber hier nicht der Fall. Es ist zwar vieles eingehal- ten und,gesagt worden, man könne das Institut, welches seit Jahrhunderten bestanden habe, nicht auf einmal vernichten, ohne daß eine Zerrüttung kn den' StaafsverhÄtmssen hervorgehe. Wenn^dcm so wäre , so konnte man, nachdem irst Jahre 1482 in der Landcsördnüng ausdrücklich festgesetzt worden ist, daß ist einer Distanz von ss Meile um die Städte durchaus kein ' " '' " ' '" ' ''" ' Hand-
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