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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 297. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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zr^ME-gangen werven muß, also ist der Antrag schon deßhalü unzulaW; aber ich füA noch einen andern Grund hinzu, nam- jedoch bloß eine Beschränkung derselben gefunden. 2 ZZ. eingehen will, nicht abgewieftn werden kann. Was das Materielle des Antrags betrifft, so hat er zweierlei zum Gegen stände: Aufhebung der Innungen und freie Betreibung der Ge werbe auf dem Lande, natürliche Freiheit der Gewerbe. Es - sind schon vielfach die Nachtheile, welche für die Sradte und die Gewerbe dadurch entstehen würden, geschildert worden, sodaß es schwer ist, noch etwas darüber zu sagen. Allem mehrere von den Staaten, welche die Innungen bereits aufgehoben harren, haben sie wieder hergestellt, namentlich ist dieß in Neapel, Han nover, in der Schweiz, und ich glaube auch in Spanien der darauf bemerkt, daß das Fabrikwesen überhaupt die Bemieh- t«ng der Handwerke zur Folge hat; das stellt sich überall dar, und wollte man annkymen, daß solche Fabriken weniger Men schenhände brauchbar machten, so müßten wir alle Maschinen vernichten. Unsere Spinnmaschinen haben B. dem armem Lheile der Bevölkerung im Gebirge seine Nahrungsmittel ganz Arbeit zu verschaffen. Beide Thcile werden weder etwas pro- oder gar nicht abweicht, und dir Deputation vorhin sagte daß die Freiheit wünschenswcrth sek, in dem alten Gesetze aber der Zwang allenthalben enthalten ist, so kann ich mich mit einem solchen Grunde unmöglich eknverstehcn. Ferner hat sie gesagt, die Kammer habe selbst gewollt, daß dieses Gesetz m der Müße gegeben werde. Ich weiß nicht, woraus sie dieses geschlossen hat, indem sich damals viele Stimmen ausgesprochen haben, daß die allgemeine Gewerbsfreiheit gefördert werden mochte. -Diese würde aber am besten dadurch erreicht werden, wen» man die Präsumtion für die Freiheit gewahrt hätte. Sie bedarf . keines so großen Rechtssatzes, um darüber entscheiden zu kön- gewesen. Die Staatsrechtslehrer sind darüber sehr getheil- nen. Es wurde ferner bemerkt, daß unter dem Schutze der I Meinung; die, welche zugleich das Historische berücksichtigen, größere Freiheit der Gewerbe statt findet, eben so wenig die , Städte, wie die Dörfer gefährdet sind, und die Befürchtung, daß dir Dörfer verarmen würden, wenn sich Gewerbslmte da hin zögen, kann ich' nicht Milm, indem das Heimathsrecht be stimmen wird, in wie weit sich diese Leute ansässig machen kön- nm. Dörfer haben also das nicht zu fürchten, und die Städte zu Grunde gerichtet, aber deswegen wird kein Gesetz gegeben, t können sich nur gratuliren, indem ihnen Gelegenheit gegeben und könnte nicht gegeben werden, welches den Gebrauch der wird, solchen Leuten, welche überzählig sind, auf dem Lande Spinnmaschinen untersagte. Ucbrigens muß ich gestehen, daß ich dm Grund nicht zu-ß fitsten, noch etwas zu befürchten haben, Freiheit führt aber gestehen kann, den der Abg. v. Lhielau vorgebracht hat, daßz stets zu großem Glück. st drei Fünftheile mehr zu berücksichtigen seien, als zwei Fünf-s Abg. Sa chße: Ich werde mich zuerst mit dem FormeIe» lheile, da es nur darauf ankommt, ob auf dem Lande das Be- und dann mit dem Materiellen des Gegenstandes beschäftigen., dürfniß vorhanden ist. Dann ist auch nicht richtig, daß der Der Abg. Eifenstuck hat bereits schlagende Gründe aus der Land- Landmann, wenn er in die Stadt kommt, die Abgaben zu lei- tagsordnung angeführt, nach welcher, sobald die allgemeine,fe sten harte, da diese mit der Accise weggefallen sind. Das De-! rathung geschloffen ist, sofort auf die Berathung der einzelnen putationsgutachten hat an die Spitze gestellt, daß es zweckmä- ---ZL^Megangen werden muß, also ist der Antrag schon deßhalb ßig sei, lediglich successioe die Gewerbe einer großem Freiheit z unzulasM; aber ich füge noch einen andern Grund hinzu, nam- zuzufuhren. Also ist der Wunsch ausgesprochen, daß oie Ge- s ü'ch den, daß zuerst über das Deputatkonsgutachten abgestimmt werbe eine größere Freiheit genießen möchten. Wenn man aber is werden muß. Dieses Hat sich aber für den Entwurf des Gesetzes diesen Zweck erreichen will, so muß man auch etwas thun, wo-ausgesprochen, es kann jedoch nicht eher zur Abstimmung kom- durch sie befördert wird; in dem vorliegenden Gesetze habe iü>! rnm, als bis die einzelnen Z§. bcrathen sind; da es aber dem An- jedoch bloß eine Beschränkung derselben gefunden. Das ist trage eines Kammermitgliedes vorgeht, so folgt von selbst, daß wahr, daß in ihm Beschränkungen gegen die jetzigen Bestim- der Antrag nicht zur Abstimmung kommen kann, und ich hatte mungen der Gesetzgebung enthalten sind. Erkennt man ein- ij daher dafür, daß das Präsidium nicht einmal befugt ist, eine mal an, daß die Freiheit zum Ziele führe, so sehe ich nicht ein, !> A'ag- an die Kammer zu stellen, ob über den Antrag abgestimmt warum man sie nicht einführt; das Ziel sobald als möglich zu j werden soll, es müßte denn die Regierung die Zustimmung dazu erreichen, ist die Pflicht eines jeden Menschen. Dann hat die geben. Was einen dritten Grund betrifft, daß das Gesetz nicht Deputation als Grund angeführt, sie rathe der Kammer die auf diese Weise zumckgegeben we.de, so ist es der, daß die Kam- Zustimmung zu dem Gesetze darum an, weil cs sehr wenig von wer ein solches Gesetz in der Maße herausgehoben und beantragt dem Alten abweiche. Nun wenn das ist, daß es sehr wenig hat, und daß es also, ehe man in die Berathung der einzelnen .... ZZ. eknaeben will, nicbt abaewielen werden kann. Was das ZS89 . Handrverkömann sein dürfe, gleichfalls sagen, das Mandat Gesetze die Gewerbe geblüht hatten; das ist aber eine große" von 1767 habe auch diese Ordnung der Dinge verkannt, indem Frage, wo die Gewerbe durch unsere Gesetze oder durch die In- man Schneidern , Schuhmachern, Schmieden und dergl. Cow i dWeie der Gewerbslcute selbst gestiegen sind. Wo kein Zwang cession auf das Land gegeben hat. Hat man damals keine ! besteht, werden die Gewerbe besser ausgebildet werden, als Zerrüttung darin gefunden, so sehe ich auch nicht ein, wie sie j wo Zwang statt findet; der Beweis liegt in den nordamerikani- jctzt hervorgehen soll, wenn man erlaubt» Professionen auf dem j schen Staaten vor. Cs kann dort kein deutscher Handwerker mit Lande zu treiben. Es ist ferner gesagt worden, daß hierdurch s den Mügen Gewerbsleuten gleichen Schritt halten, und ein eine Art von Fabrikwesen entstehen würde, indem die reichen - Tischler aus Sachsen müßte dort noch als Zimmermann arbeiten. Leute die Handwerker zu ihrem Zweck benutzen, und sie auf Lag- Ja- tu te also dem bei, und' werde dafür stimmen , was der lohn annrhmen würden. Der Abg. v. Lhielau hat sehr richtig Aog. v. Lhielau beantragt hat. Ich glaube, daß, wenn eine
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