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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 326. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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braucht; je mehr bedingt diese Theilung der Arbeit, a^s eine «rgenthümliche Erscheinung der neuern Zeit, daS Zusammen/ wohnen der Handwerker. Je wesentlicher die meisten derselben zu ihrer Handthierung ganz besonderer Gebäude bedürfen, und je weniger stein dieser Beziehung Paffende Einrichtungen in den Dörfern finden, um so seltener werden sie in der Regel sich ver anlaßt finden, die Stadt zu verlassen und auf das Dorf zu zie hen. Der Unterschied, den früher die Accise zwischen Stadt und Land begründete, ist jetzt hinweggeraumt. Die gewöhn lichen Bedürfnisse des Lebens sind auf dem letztem nicht wohl feiler, als in der ersteren zu beziehen, und wenn gerade in die sem frühem Unterschied ein gewichtiger Grund lag, bisher die städtischen Gewerbe gegen die Concurrenz des Landes zu schüz- zcn, eben weil die Umstände auf beiden Seiten nicht gleich waren, so ist mit dem Wegfall jener Zollbarrieren zwischen Stadt und Land auch jeder beachtungswerther Grund zu den Vorrechten verschwunden, die man in dieser Beziehung und mit Rücksicht hierauf bisher den Städten zugestand. Man tausche sich doch nicht mit Besorgnissen, die die Erfahrung so schlagend widerlegt. Man gehe in die Länder, wo jener Unterschied, jene Beschränkung der Ausübung von Gewerben auf dem Lande schon längst aufgehoben worden ist und frage nach, ob denn wirklich die Städte von den Handwerkern verlassen wurden und diese sich auf dem Lande angesiedelt haben. Die Antwort wird verneinend ausfallen. Betrachtet man aber dagegen die Er gebnisse dieser größern Gewerbsfreiheit in anderer Beziehung und hält man sich als nächste Quelle an die bekannt gewordenen statistischen Notizen, und namentlich an die Zunahme der Er träge, welche z. B. m Preußen neuerlich dir Gcwerbssteuer und Classenstemr geliefert hat, so muß man bei diesen unläugbaren Zeugen für den Aufschwung der Gewerbe doch wohl zugestehcn, daß solche durch Gewerbsfreiheit keincswegs-unterdrückt werden und daß — wenn jene Klassen - und Gewerbssteucr wirklich be zahlt wird, auch unter den dortigen Bürgern die Mittel vor handen sein muffen, um sie bezahlen zu können.— Nur ein Umstand vertheuert das Leben in der Stadt, dessen Beseitigung aber glücklicherweise in dem freien Willen derer liegt, die sich nicht davon abhängig machen wollen. Es ist der größere Hang zu Zerstreuungen, es ist die bedenkliche Zunahme eines Luxus, der allerdings dort weit sichtbarer, als auf dem Lande wird, wo sich die Sitten im Allgemeinen noch einfacher erhalten haben, uud wo die Gasthäuser allerdings nicht an Werkeltagcn, so wie die Nathskeller in den Städten mit Leuten ungefüllt find, die vielleicht besser Lhätm, wenn sie wie der Bauer daheim bei der Werkstatt blieben. In diesem Unterschiede, in dieser Veran lassung zu einer Verkümmerung des Auskommens kann aber kein Grund liegen, dem Gewerbsmanne, der sich jenen Verhält nissen entziehen will und ein besseres Auskommen auf dem Lande zu finden glaubt, die Erlaubm'ß und den Dorfbewohnern An sprüche zu entziehen, die sie gleich wie alle andere Staatsbür ger mit der neuen Verfassung erlangten. Einem Jeden soll nach dieser Acte die freie Gebarung mit dem EigMhume gewährt, einem Jeden die Bahn zu einer nütz ¬ lichen Lhätigkeit eröffnet, niemand ferner in den Verhältnissen des Lebens durch neue Maßregeln beschränkt werden, welche das Gepräge des Zwanges und der Privilegien an sich tragen. Der Gesetzentwurf, welcher uns hier vorlicgt, entspricht dieser Vor aussetzung so wenig und enthält so viele neue Belästigungen und Beschränkungen für das Land, daß es schon deshalb höchst be denklich sein möchte, solche durch dessen Annahme von neuem zu sanctioniren. Wenn darin festgesetzt ist, daß nur kn Orten, welche 600 Einwohner zählen, rin Tischler, ein Krämer und dcrgl. geduldet werden soll; daß von den unentbehrlichsten Ge werben bei dem Ackerbau-Betriebe in kleinern Gemeinden nur einer, in größern höchstens zwei Meister sich seßhaft machen; daß solche dabei aber zum Theil keine Gesellen und durchgängig keine Lehrburschen halten, und eben so wenig ihre LLaare auf den Jahrmärkten auSlegen dürfen; — so gestalten sich offenbar die Verhältnisse für das Land weit drückender wie bisher, wo die Erlangung von Concessionen noch durch keine solche stricte Gr- fetzvorfchriften beschränkt war. Jedenfalls wird der Uebelstand, der in diesem Concrssionswesen lag, nicht durch den Wegfall von Gesuchen in dieser Beziehung beseitigt werden. Vielmehr läßt sich mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten, daß bei dem Widerspruch, in welchem der vorliegende Gesetzentwurf mit den Bedürfnissen der Dörfer stehet, diese Gesuche um Exemtionen sich weit mehr, wie bisher, häufen werden. Welche Härte liegt z. B. in der Bestimmung, daß der Landmann, der eine Glasscheibe zerbricht, erst ein Botenlohn, was deren Werth um das Doppelte übersteigt, aufwenden soll, um den Glaser aus der Stadt herbeizuschaffen. Mit welchem Rechte kann man dem Ackersmann zumuthen, seine Pferde Tage lang müssig ste hen zu lassen, weil die Ausbesserung ihres Geschirres nur von einem Riemer in der Stadt besorgt werden darf? Halt denn wohl die dagegen aufgeworfene Behauptung, daß die auf den Dörfern befindlichen Handwerker gewöhnlich verkümmern und der Armenkasse zur Last fallen, in der Erfahrung Stich ? Kei- ncsweges. Vielmehr befinden sich gerade solche Leute, die in der Arbeitszeit Lust haben, dem Landmanne mit zu helfen, die aber auch außer dieser Zeit durch andere Beschäftigung Gelegen heit zum Broderwerb haben, und deren Weiber, Kinder — wenn sie arbeiten wollen — immer durch Handarbeit Verdienst finden, in der Regel besser, als diejenigen Dorfbewohner, welche nur auf einen Nahrungszweig angewiesen sind. Alle Besorgnisse, die man in dieser Beziehung für die Dörfer selbst hat Herausstellen wollen, erledigen sich übrigens durch das neue Heimathsgefttz, welches die Gemeinden ermächtigt, die darin eingewandertcn Bewohner, welche verarmen und aus öfsinlliche Unterstützung Anspruch machen, cm ihren Geburtsort zu ver weisen. Hat dagegen ein anderer Abgeordneter in der künftigen Grundbesteuerung der Häuser Vorwand für die Fortdauer der bisherigen Beschränkung der Gewerbe zwischen Stadt und Land finden wollen, so begreife ich wirklich nicht, wie dieß eigmtlich gemeint ist. Nach den bisher approbirten Grundsätzen jener neuen Grundsteuer entrichten die Städte solche von ihren Hau sern nach Maßgabe desMiethSwerthes, den solche haben. Sollt?
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