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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 326. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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dieser — was mir nicht denkbar ist — nun wirklich durch die Freizügigkeit der Gewerbe auf daö Land sich vermindern, so vermindert sich damit zugleich auch die Steuer und mithin giebt dieses Argument wenigstens keinen Anlaß, die Kammer fürAn- nahme des Gesetzentwurfs zu bestimmen. Stellt man aber da gegen alle die Bedenken, zu welchen dieser Gesetzentwurf Ver anlassung giebt, zusammen, so ist doch gewiß mehr wie zwei felhaft, ob es rärhlich sein dürfte, mit Fortsetzung der Bera- thung darüber eine Zeit zu versplittern, die wir in Betracht al les dessen, was in den wenigen Tagen dis zum Schluß dieses Landtags noch geschehen soll, so sehr einzuthcilen Ursache haben. Ich stimme daher sehr für die Meinung des Abg. v. Thielau, daß es angemessener sein dürfte, die Regierung zu bitten, diesen Gegenstand für jetzt auszusetzen und auf sich beruhen zu lassen. Dey dagegen gemachten Einwurf, daß es sich nicht mit derLand- tagsordnung vertrage, sofort über die Ergebnisse der allgemei nen Berathung abzustimmcn, kann ich nicht theilen. Wenn in letzterer allerdings gesagt ist, es soll nach der allgemeinen Be rathung sofort auf die specielle übergegangen werden, so ist doch auch keine Stelle in eben dieser Landtagsordnung aufzusinden, welche der Kammer verbietet, eine Frage über das endliche Re sultat einer solchen allgemeinen Berathung aufzustellen und die herrschende Meinung darüber durch eine Abstimmung aufzukla ren. Gilt nun aber hier, wie überall in freien Staaten, der Grundsatz, daß das, waS nicht verboten ist, als erlaubt zu betrachten sein darf, so sehe ich auch wirklich nicht ein, warum die Kammer sich abgehalten finden soll, ihre Meinung über die Prineipienfrage in diesem Gesetz offen durch Abstimmung an den Tag zu legen. Ich selbst erkläre, daß ich allerdings dem An träge des Abg. v. Thielau beistimmcn werde, weil ich die An nahme dieses Gesetzentwurfes in der Art, wie er unS jetzt vor liegt, mit den Interessen und den Anforderungen des Platten Landes für völlig unvereinbar halte, und es weit räthlicher finde, den jetzigen Zustand dieser Angelegenheit noch auf einige Lahre zu ertragen, als oon neuem auf gesetzlichem Wege Grund sätze zu sanctionircn, deren dereinstige Aufhebung weit schwieri ger , als jetzt ihre Annahme zu bewirken sein möchte. Gewiß wird die mächtige Lehrmeisterin, die Zeit, in wenigen Jahren auch die jetzt noch der Freiheit der Gewerbe entgegenstrebenden Meinungen versöhnen, und der Geist unserer Verfassung, der keine Art von Bannrechten durch neue Stützen verlängern will, fiinen wohlthätigen Einfluß in der Maße bethätigen, daß sich für ein dereinsiiges, in diesem Sinne entworfenes Gesetz auch eine günstigere Stimmung attmählig vorbcreiten dürfte. Abg. Z i sch e: Mein Nachbar (Abg. Runde) hat sich für den Antrag ausgesprochen, und ich finde mich veranlaßt, dagegen zu sprechen. Ich betrachte den Staat als aus zwei Theilen beste hend, aus Stadt und Land, und wenn ich mich nun frage, ob das Land in der Maße gewinnt, als die Städte verlieren, so glaube ich diese Frage mit Nein beantworten zu müssen. Schon jetzt giebt es viele Dörfer, wo die Bevölkerung so groß ist, daß die Bewohner dieser Dörfer schwer unterz»bringen sind, und was ist die Folge, wenn wir durch die Gewerbsfreiheit die Ueber- völkerung künstlich heranziehen? Wollen wir es etwa deswegen thun, um die Parccllcn der dismembrkrten Rittergüter gut weg zubringen , so kann ich dem nicht beistimmen. Das Gesetz sagt dem Lande die Handwerke zu, welche es bedarf, rmd im Lauft der Discussion werden gewiß noch mehrere hinzugesetzt werden, wie ich auch schon jetzt überzeugt bin, daß einzelne §Z. nicht so durchgehen werden, wie sie im Gesetze gestellt sind. Im Ganzen glaube ich nicht, daß durch die allgemeine Gewerbsfreiheit, wie sie der Thielausche Antrag will, etwas Gutes hervorgehe. Ich kenne die Verhältnisse, wie sie in Preußen sind, und man wünschte sie dort gern zurückrufen zu können, wenn es möglich wäre; denn dort reiben sich die Handwerke in den Städten und auf dem Lande selbst auf. Dich sind die Motiven, welche mich bei meiner Abstimmung leiten werden. Abg. v. Mayer: Was man gegen die Gewerbsfreiheit im Allgemeinen angeführt hat, läuft auf die Befürchtung der Uebersüllung des Landes mit städtischen Gewerben, und die da« durch hervorgehende Verarmung der Städte hinaus. Wenn irgend ein Grund ganz ohne alle dafür sprechende Erfahrung, ja der Erfahrung ganz entgegen ist, so ist cs dieser. Man sprach sich schon einmal bei einer andern Gelegenheit im Sinne dieser Befürchtung aus. Auch hier ist sie ganz leer. Es werden darum niemals weniger Schuhe, Knöpft, Röcke, Schlösser und andere Gegenstände der Gewerbsthatigkeit verbraucht wer den, wenn sie nicht mehr zünftig oder nicht mehr blos in den Städten werden gearbeitet werden? Es werden sich niemals mehr Personen zu einem Zweige der Gewerbsthätigkeit wenden, als sich davon nähren können. Dieß liegt auf der Hand. Jede Abweichung von den letzten Erfahrungssatzcn führt nach bekann ten Principien der Staatöwirthschaftslehre nach kurzer Zeit zur Regel zurück. Wenn man aber sogar sagt, die Gewerbsfrei- heit werde den Ruin der Städte zur Folge haben, diese würden von den Einwohnern verlassen werden, und der Gewerbsfreiheit nichts mehr als die leeren Mauern übrig lassen, so ist diese Be hauptung völlig aus der Lust gegriffen. Man zeige mir doch nur eine einzige Stadt, welche durch die Gewerbsfreiheit zu Grunde gegangen ist, man nenne mir das Land, wo deshalb nur Eine Stadt verlassen worden, oder deren Wohlstand ge sunken wäre. Dieß ist eine von den vielen Befürchtungen, welche man immer anführt, aber nie beweist, welche den Un kundigen blenden und den Furchtsamen erschrecken, aber noch nie zur Wahrheit geworden sind, es niemals werden können. Im Gegentheil, wo Gewerbsfreiheit ist, da vermehrt sich die Consumlion, da gewinnt die Production, der Wohlstand des Landes nimmt zu, und dieser zeigt sich äußerlich schon darin, daß der Luxus steigt. ES gesagt worden, man' möge doch ja nicht wünschen, daß es werden soll, wie in Parks. Nun da muß ich gestehen, wem eS in Paris nicht gefällt, der möge we nigstens den Grund davon nicht in der dort bestehenden Ge werbsfreiheit suchen, im Gegentheil es blühen dort alle Ge werbe, sie stehen auf einer sehr hohen Stuft der Vollkommenheit, und Niemand ist, der über Gewerbsfreiheit klagen möchte. Ich bin überzeugt, wenn einst auch bei uns die Fesseln des Zunft-
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