Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Noch zweifelhafter aber erscheint die Erhöhung der äußern Würde, welche man dem schon an sich achtbaren Lehrerpersonal durch die neuen Einrichtungen und durch den Wegfall mancher Gewohnheiten und Nebenbeschäftigungen zu verschaffen sucht. Wenn der Hr. Staatsminister gestern in dieser Beziehung auch den Wegfall der mit den Schulstellen auf dem Lande meistens verbundenen Stellen, als Kirchner, Glöckner u. dgl. auch des halb wünschenswerth findet, weil er glaubt, daß hierbei das Ansehen der Lehrer bei dem gemeinen Manne leide, so möchte ich dieser Ansicht doch auf das Bestimmteste widersprechen. Gewiß ist es irrig, wenn man sich einbildet, daß der Bauer einen Anstoß daran nimmt, seinen Schulmeister im Dienst der Kirche Lhätig zu sehen. Nur dann, wenn derselbe sich durch Vernachlässigung seines Amtes, durch Zankereien, schlechte Sitten und einen entehrenden Lebenswandel der Achtung verlu stig macht, die seine Stellung fordert; nur dann, wenn die Geistlichen ihre Verpflichtung zu einer speeiellen Aussicht, und ganz besonders die Superintendenten die ihnen übertragenen Schulrevisionen auf eine so oberflächliche und nur formelle Weise abhalten, wie dieß dem Vernehmen nach in manchen Ephoxien stattgefunden haben soll; nur dann, wenn man fortfahren wollte, Personen als Lehrer anzustellen, die wegen mangelnder Kenntnisse und aus Rücksichten guf ihre Gitten niemals eine solche Stelle hatten bekleiden sollen; nur wenn man ferner An stand nehmen sollte, ohne Ansehen der Person alle diejenigen von ihren Stellen zu entfernen, deren schlechte Aufführung no torisch, und deren Vernachlässigung ihres Berufes entschieden ist; nur so lange man überhaupt auch in dieser Branche den Grundsatz außer Augen laßt, daß kein Amt wegen des Man nes, sondern dieser nur wegen des Amtes da ist, nur dann wird eine Wiederholung so mancher betrübender Erscheinungen seltener und mit der bethätigten Verbesserung der Lehrer auch ihre äußere Beachtung eintreten. Ueberall, wo die Kunst ver fiel , ist sie durch die Künstler verfallen. Dieser Wahlspruch paßt nicht minder dort wie hier. Laßt uns besser werden, bald wird's besser sein! Laßt unsere Schullehrer leisten, was sie sol len, so werden die Klagen über Vernachlässigung des Schulbe suches, über Zänkereien zwischen Schullehrern und Gemeinden und über deren Abneigung zur Entrichtung ihrer Schulbeitrage bald verhallen. Darum finde ich auch in den Theisen unseres Gesetzentwurfes, welche dje Vorschriften über eine gehörige Prü fung und kräftige Controls der Amtsthätigkeit der Schullehrer enthalten, nächst dem Wegfall der Wandelschulen, eine weit sichrere Gewahr für die Verbesserung des Schulwesens , als durch jene zum Theil sehr harten Anordnungen, welche man über die Ge meinden verhängen will und zu denen ich jetzt übergehen werde. Jede Gemeinde, die einen bloßen .Katecheten hat und bei wel cher noch die Einrichtung einer Wandelschule und des Reihenti sches stastfindet, muß statt hexen künftig wenigstens 120 Thlr. als Unterhalt des Zehrers Ausbringen, ein Schulhaus und Woh nung für solchen beschaffen und für die rchthigen Schulutensilien sorgen. -Jede Gemeinde, dje mehr.wie 50 schulfähige Kipder Zählt, soll Wsgsschult uyd denftlbm Anforderungen wie jene unterworfen werden. Ueberall, wo das bisherige Schulgeld nicht hinreicht, soll die Gemeinde solidarisch die Ergänzung des Bedarfs zu allen Schulzwecken vertreten und aufbringen. Ueber- all, wo Naturalbeziehungen durch Umgänge stattfanden, sol len diese durch Geldäquivalente gedeckt werden. Der emeritirle Schullehrer erhält künftig keinen Antheil mehr von der Einnah me der Stelle, sondern muß bis an sein Ende von der Gemeinde versorgt werden. Ich unterscheide unter diesen Anforderungen zunächst die, welche nothwendig sind, von denen, welche bloß heilsam erscheinen. Zu den erstem rechne ich die Beschaffung aller der Gegenstände, welche der Wegfall der Wandelschulen und Reihentische, die Erhöhung des Einkommens der Stellen bis auf das gesetzliche Minimum und die Sicherung desselben erfor dert. — Gegen diese Bestimmungen laßt sich nichts sagen, weil es allerdings nothwendig erscheint, daß solche Mißverhältnisse aufhören. In den meisten Fällen wird rin Zusammentritt meh rerer solchen Orte, wovon schon gestern die Rede war, diese unerläßlichen Maßregeln den Gemeinden möglich machen; wo solche Umstände nicht vorwalten und die Ausführbarkeit ganz entschieden an der Armuth der Bewohner eines solchen DrteS scheitern müßte, darf demohnerachtet der höhere Staatszweck nicht aufgegeben werden. Daher billige ich auch unter solchen Verhältnissen den Zutritt des Staates und die Unterstützung aus Staatsmitteln. Allein wenn diese Anordnung auch da eintre ten soll, wo bloß eine Ausschulung aus dem Grunde beliebt wird, weil die Zahl der schulfähigen Kinder mehr wie 50 oder 80 ausrnacht; wo mithin die Maßregel nicht als nothwendig, sondern in manchen Fällen bloß als wünschenswerth erscheint; wo die nöthige Vergrößerung des Locales der Hauptschule leicht erzielt werden kann, und in dieser die Möglichkeit nicht benom men ist, daß der tüchtige Lehrer mit Fleiß, Anstrengung und mit Beistand seiner Gehilfen den Elementarunterricht gut ver sorgt — so artet diese Anordnung in einen Zwang aus, den ich in unfern Zeiten doch sehr bedenklich finde. Ich will hier nicht die Gelegenheit ergreifen, um von neuem eine Schilderung des jetzigen Zustandes der Landleute zu ent werfen; ich will gar nicht die unangenehmen Auftritte erwäh nen , zu welchen ein solches Ansinnen da führen wird, wo eine solche arme Gemeinde, ohne daß sie selbst die Nothwendigkeit der Maßregel begreift, so ohne weiteres alle jene Opfer bringen soll. Ich will blos erwähnen, daß ich am allerwenigsten be greife, wie in Ermangelung eines bestimmten Repartitionsfu- ßes für die Parochiallasten, die hierbei sich aufdringenden prak tischen Schwierigkeiten beschwichtigt werden sollen. Eine Un zahl von Streitigkeiten und Processen wird die Folge einer Maß regel sein, beider, so lange besonders durch eine neue Landge meindeordnung noch nicht eine angemessene Repräsentation ver fügt ist, nur sehr, sehr selten ein gütlicher Vergleich zu Stande kommen dürfte. Selbst bei Ergänzung der Schulbedürfniffe durch die Beiträge der sammtlichen Gemeinde wird sich schon dieser Widerspruch erheben; diejenigen, die ihre Kinder versorgt und ihr Schulgeld bestritten haben, werden sich auf das Hef tigste weigern, für dieselben Zwecke zu Gunsten Anderer noch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder