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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 326. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5607 Vicepräfkdent: DkeRegierung muß sich zuersterklaren, kann! Mit diesen Worten erhebt sich der Vicepräsident von seinem Kammer vindicire ich ihr. Vicepräsident: Ich erkläre nochmals, daß ich, ohne daß rücknchmen will. Abg. v. Thielau: Die Auslegung der Landtagsordnung ist nicht Sache des Präsidenten, sondern der Kammer. Handelt es sich darum, daß der Präsident die Landtagsordnung auslegen will, so wäre die Kammer zuerst zu fragen, ob sie die Meinung desselben theilt, und dann wäre die Negierung darüber zu fragen. Das Präsidium ist nicht befugt, die Landlagsordnung auszule- nicht davon dispensiren, und würde also den Antrag nur dann brigens habe ich dem Abg. zu überlassen, ob er seinen Antrag zu- zur Abstimmung bringen können, wenn außer der Kammer die Regierung die Zustimmung dazu giebt und Uebereinstimmung beider vorhanden, daß den betreffenden §§. der Landtagsordnung eine andere Auslegung gegeben werde. Es sind hier zwei Stim men laut worden, von denen die eine sagt, es ist der Landtags ordnung gemäß, jetzt schon über den Antrag abstimmen zu lassen, die andere sagt, es ist dicß derselben zuwider. Die Kammer kann ich darüber nicht entscheiden lassen, was sonst bei verschie-i gen, und es hat dke Kammer zu fragen, ob sie über den Antrag denen Ansichten der Mitglieder geschieht, weil das Gesetz sich «abstimmen will, oder nicht. hier zu deutlich ausspricht, und als Gesetz haben wir für diesen Vicepräfldentr Die Negierung muß sich zuersterklaren, Landtag die Landtagsordnung angenommen. Uebrigens muß ob sie den Z. wirklich so verstehe, wie der geehrte Abgeordnete ihn ich nochmals bemerken, daß die Landtagsordnung dem Anträge auslegt, außerdem kann ich diese Frage nicht stellen, denn die Br auch noch in sofern entgegcnsteht, als rs Heißt, daß zur Abwer- s stkmmungen der Landtagsordn. binden uns durch Uebereinkunft fung des Gesetzentwurfs mindestens I erforderlich sind. Ich kann § mit der Regierung und wozu hilft die Frage an die Kammer, ob das Recht denen nicht vergeben, welche bei einer Abstimmung! sie über den Antrag abstkmmen wolle, wenn ich bei ermangelnder über den Antrag zwar die Minorität bilden, aber doch mehr i Zustimmung der Regierung, die Hauptfrage selbst jedenfalls nicht als H der Abstimmenden ausmachen dürften. Wenn von denen,! stellen darf. die der entgegengesetzten Meinung sind, die Frage ausgestellt wor-« Abg. und Secr.Nichter: Ich glaube, dieSache ist bereits den, wozu denn außerdem die allgemeine Bcrathung sei, wenn! erledigt. Der Hr. Staatsminister v. Kvnneritz hat erklärt, daß nicht nach ihr ein solcher Antrag zur Abstimmung kommen dürfe, allerdings die Kammer nach der allgemeinen Berathung auf die so antworte ich: die allgemeine Berathung ist nach meinem Da- specielle überzugehen habe. Darin lag die Erklärung, daß die ZZ. fürhaltm dazu da, daß man über die allgemeinen Principien des 70. und 90. der Landtagsordnung so auszulegen seien, wie angege- Gesetzentwurfs sich klar werde und verständige und dadurch, die S ben worden ist, daß also nach dem Schluffe der allgemeinen Be- spccielle Berathung in kürzerer Zeit, vorzüglich aber mit Conse- rathung auf die specielle überzugehen sei, und dann erst die An- guenz durchgeführt werde. Die specielle Berathung aber ist, wie nähme oder Verwerfung des Gesetzes erfolgen könne. Nebst dem mir es scheint, deßhalb angeordnet und unumgänglich nöthkg, hat der Abg. v. Thielau erklärt, daß er seinen Antrag zurückneh- damit die Regierung in Kenntniß gesetzt werde, was die Mehr- me, und wenn er das gesagt hat, so kann er ihn nicht wieder aus- heit der Kammer will. Bis jetzt kann die Regierung dieß aber i nehmen. nicht wissen. Vor der Hand habe ich mehr Stimmen für den! Abg. v. Thielau: Ich habe meinen Antrag nur zurückge- Gesetzentwurf gehört, als gegen denselben, und noch läßt sich i nommen, wenn das Zurücknehmen auf einem freien' Entschlüsse von einer Majorität der Kammer jetzt gar nicht sprechen. Dieß beruht, und nicht auf Zwang. Wenn aber der Hr. Präsident sich alles überzeugt mich, daß ich nicht zur Stellung der Frage schrei-1 gegen den Antrag erklärt, so appellire ich an die Kammer und vcr- ten kann, ob die Kammer über den Antrag jetzt absiimmen wolle, I lange, daß sie darüber abstimme. Die Kammer hat in ihrem eig- wenn nicht zuvor die Erklärung der Regierung darüber erfolgt, nen Locale das Recht darüber abzustimmen, und dieses Recht der daß sie damit einverstanden sei. Abg. v. Thielau: Sobald von einer Ermächtigung die Rede ist, habe,ich das Recht zu verlangen, daß über meinen An- die Regierung sich darüber erklärt hat, die Frage nicht stellen trag abgestimmt wird; denn 33 Mitglieder haben ihn unterstützt. Ueber meinen Antrag kann und muß abgestimmt werden, und dann hat der Hr- Präsident das Recht, unmittelbar auf die spe-! Sitze, und giebt mit dem Hammer das Zeichen zum Schluffe der cielle Berathung überzugehen. Ich gestehe, daß ich freiwillig, I! Sitzung. — Sofort trennt sich die Versammlung. — aber nicht gezwungen meinen Antrag zurücknehme; keineswegs« werde ich aber dem Hrn. Präsidenten das Recht zugestehen, diezZweihundert und acht und neunzigste öffentliche Abstimmung über meinen Antrag mir abzuschneiden. Vicepräside.nt: Ich muß dagegen bemerken, daß ich das Recht in Anspruch nehme, welches mir als Präsident nach Z. 9. der Landtagsordnung zusteht, und wenn auch 33 Mitglieder den Antrag unterstützt haben, so liegt darin noch nicht, daß diese 33 Mitglieder noch jetzt für denselben stimmen würden. Viele An- Sitzung der ersten Kammer, am 29. Sept. 1834. Berathung des auderweiten Berichts der 1. Deputation, das Decret, bis zweckmäßigere Organisation der Patrinionialgerichte und die Criminalge- richtsbarkcit betreffend. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Es wird das über die zuletzt abgehaltene Sitzung aufgenommene Protocoll verlesen, träge wurden seither' zahlreich unterstützt und gingen doch am von der Kammer genehmiget und durch v. Po lenz und V. Ende, als über deren.Annahme gestimmt wurde, nicht durch. Ue- ö C'r usius mit unterzeichnet.
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