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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 298. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S618 Werth anerkenne und sie keineswegs ffür widtrlegt halten kann. Ich mache zunächst bemerklich^ .wie die Regierung selbst acht verschiedene Mangel der Patrimonialgerichtsbarkeit aufgezählt bat, welche nicht durch Verordnung, sondern nur durch Grfttzr und überhaupt anders nicht vollständig zu beseitigen sind, als durch gänzliche Aufgabe der Patrimonialjurisdiction, wie dieß die Regierung selbst aüsspricht. Niemand leugnet, daß . die Patrimomatgerichtsbarkrit an bedeutenden Mängeln leidet, und dre Hauptfrage ist die, ob ihnen auf dem Wege der Reform ab geholfen «reden kann. Die I. Kammer glaubt dieß bejahen zu können,indem sie den PlansubS verworfen und den Gesetz entwurf sud I angenommen hat, allein wie ich mich schon bei der ersten Abstimmung mit dieser Ansicht nicht habe befreunden können, so vermag ich dieß jetzt noch weniger, in Betracht der jenigen Modificationen, welche der Gesetzentwurf unter I durch die dicsseltigerr Beschlüsse erlitten hat. Die Gründe dieser Ucber- Plans sub (-) noch §fnen Lheil det hisherigen Rechte erhält, so wird derselbe in wenigen Jahren von selbst schwinden oder auf- Meben werden müssen. Mach will-den aus der Bildung der UaMmer hergenommeyenMflind nichdttesi lassen, allein fpvN ist wühl gewiß, daß nämesitsich der Gestaltung der st. Kammer die Idee eines patrimomelfen VcrhMMes yoxgeschwebthat. Mach der frühern Verfassung haben die Stände aus den nicht von der Regierung angestellttn Nvrr'gkeiteN des Landes bestanden.- Die I. Kammer ist mm ejewissewraßen ein Extract der frühernStänj de, der Depositar des historischen Princips, und das hört mit ter Aufgabe der Patrim.onialgcrichtshark.it auf. Bürgermeister Hüb ler: So s.hr auch ich den Scharfsinn anerkenne, mit dem der geehrte Referent in dem uns vorliegen den Berichte den Einwürfen zu begegnen bemüht gewesen ist, welche früher schon.in dieser Kammer und späterhin von der De putation der 2. Kammer und von dieser selbst gegen das Fortbe- zsugung anzugeöm übcrhebk mich der jenseitige DepUtationsbe- sichen der Patrimonialgerichtsbarkeit erhoben worden sind; so richt, und die von dem Hm. Justizmmisier in der 2. Kammer ge- haben doch die im Deputationsbcrichte entwickelten Gegengröndr gebens Erklärung, , daß der Plan snb H nur einige Mangel ab-«mich nicht zu überzeugen und meine schon früher ausgesprochen) stelle, also nur eine unvollständige Abhilfe leiste. Gnügt nun ? Ansicht fü r Aufhebung des jetzt bestehenden Jnstituts.der Patri- hierncch die Reform nicht, so tritt der Fall dringender Nothwen-^ monialgerichte und sonach für daS nähere Eingehen auf de« digkeit der Aufgabe der bezüglichen Eigmthumsrechte, also das i Sonncnplan nicht zu ändern vermocht. Ich übergehe nach den jus emiueus des Staats und §.31.dcr Verfassungsurkunde ein,! gründlichen Debatten , die in Beziehung auf diesen hochwichtl- und deshalb glaube ich, die Kammer ist nickt um chcfugt, son- f gen Gegenstand in der 2. Kammer stattgefunoen, alle die min dern auch verpflichtet, dem Beschlüsse der 2. Kammer bkizuttclen.! der wesentlichen, für und wider die Frage vvrgcbrachtenArgu- PrinzIohann: Man kann der Deputation vielleicht des-! mente. Ich zähle dahin namentlich die Discussivnen darüber, halb einen Vorwurf machen, weil sie keinen vermutelnden Vor- r ob das im Lande sich ausgesprochene Mißtrauen gegen die Pa schlag zu eröffnen bemüht gewesen ist. Dieß ist indessen derltrimorrialgerichte ein gegründetes sei oder nicht, ob die Zurück- Lage der Sache nach nicht möglich gewesen, da sich die 2. Kam- nähme der Patrkmonialgen'chte die Stellung der gegenwärtig«» mer auf das Specielle des Gesetzrntwurfs sub 2 zur Zeit gar Inhaber derselben in der Kammer gefährde, ob das Beispiel in nicht eingelassen hat. An ihr ist es, sich zuvörderst hierüber zu erklären, und es handelt sich zur Zeit nur um die'Wörfrage, wo zwischen Reform oder gänzlicher Aufhebung zu wählen ist, und es ein drittes vermittelndes nicht giebt,. Herr v. Cru- sius nimmt cmm Lheil seiner Gründe aus den diesseitigen Beschlüssen zu dem Gesetzentwürfe I, allein diese Beschlüsse' stehen noch nicht fest, Für die Ansicht der Majorität sind Gründe des Rechts, der Politik und der Zweckmäßigkeit ange führt worden, und man hat namentlich letztere durch die Be- chauptlmg zu entkräften gesucht, daß die Mängel der Patrimo nialgerichtsbarkeit nur durch deren gänzliche Aufhebung zu besei tigen wären. Geht man aber diese Mängel, wie sie die Regie ändern Staaten entscheide oder nicht. Jenes Mißtrauen besteht im Allgemeinen, das ist faktisch'und laßt sich nicht leugnen und das schon ist ein schlimmes für die Regierung beachtungswcrthes Zeichen , wenn auck die Gründe dafür, .wie ich gern zugeben will, in einzelnen Fällen nicht haltbar sein mögen, das schlimmste aber bleibt, daß schon km Allgemeinen und abgesehen von jeder Persönlichkeit in der Stellung des Richters zu feinem Gerichts herm der Keim jenes Mißtrauens nicht ganz mit Unrecht gesucht werden muß. Auf die Stellung der Patrimonialgerichtsinha- ber in den Kammern hat die Frage meiner Ueberzeugung nach keinen Einfluß. Denn abgesehen', daß ihnen auch nach dem Sonnenplans ein Lheil der fraglichen Rechte bleibt und sie da ¬ her anderem großen Besitzthume gegenüber immer noch bevor zugt erscheinen werden, so.sind sie ja nicht als Inhaber der Pa trimonialgerichtsbarkeit , sondern als Inhaber größeren Grund besitzes, als die Repräsentanten präsumtiver höherer Intelligenz mng in der Decretsbeilage ausgestellt hat, durch, so wird man sich überzeugen, daß ihnen der Gesetzentwurf snb Z abhilft. Nm der Wünsch ganz geschlossener und regelmäßiger Bezirke wird freilich nicht ganz erfüllt, obwohl auch hier der Gescheut- wmf sub I schon eine große Verbesserung bewirkt. Viel ist der! in die Versammlung der Stände berufen und der historische Be vor? einem gewissen patnarchä'lischcn Verhältnisse hcrgenommene s griff ihrer Güter steht so fest, daß jene Bcsorgnkß wirklich mir Grund bespöttelt worden, allem besteht dieses Veehältniß auch H älS leeres 6s ürlm-o erscheint. Das Beispiel and«, nicht allenthalben, so ist es doch gewiß, daß es häufig vor- S rrr Staaten endlich, wenn es auch nickt als durchschlagendes kommt, und gewiß fühlt mir mir jedes Mitglied der Kammer,1 Argument gelten mag, verdient doch gewiß in einer Angelegen- welches Gerichtsbarkeit besitzt, die Pflicht, für feine Gm'chtsurlttt- L heit hohe Beachtung, wo der Erfahrung eine entscheidende gebens» zu sorgen. Dieß hört auf, und wenn auch Z. 13. des).Stimme nicht versagt werden kann. Dagegen möchte allerdings
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