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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 298. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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»S619 auch ich den in der 2. Kammer ausgestellten'Mund', baß die Gegenstand abzusprechen, und finde unter allen von der geehrten Patrimonialgerichtsbarkeit einer künftigen möglichen Einführung Deputation angeführten Gründen nur den von dem Zweikam- bcr Oeffentlichkelt der Justizpflege und der Schwurgerichte ent- mecsysteme abgeleiteten noch am ansprechendsten für mich. Mein gegentrete, zu den sekundären rechnen, da-vor der Hand wenig- i Einen Punct, der gegen das Fortbestehen der Patrimomalge- stens die Frage über deren Einführung noch nicht vorliegt. Daß l richtsbarkeit spricht, finde ich doch gar nicht berührt, und hatte Hauptargumcnt für Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit mich daher für verpflichtet, die hohe Kammer darauf aufmcrk- wird immer ein rein praktisches Hleibep', das Argument: „daß sam zu machen. Die Patrimonialgerichtsbarkeil ist bekanntlich eine Frucht des Lehnwesens; letzteres ist nun aber durch die Ver- fassungsurkunde gefallen, und mehrere theils schon ins Leben getretene, theils schon von den Kammern genehmigte Gesetze bezwecken die allmahlig fortschreitende Auslösung der Lehnsver- fassung. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ist daher den konsti tutionellen Verhältnissen Nicht mehr angemessen und ohne Halt- die Patrimonialgetichte, wenn dieOrganisation der Justizver waltung in unterster Instanz eine vollkommene, eine gleichmä ßige, -eine dem Geiste der Verfüssmrg entsprechende werden soll, in ihrer gegenwärtigen Form nicht fortbcstehen können." Auch ich theile zwar die Ansicht, daß die Gerichtsbarkeit ein unveräu ßerliches Recht des Staates ist, die das Staatsoberhaupt in sich vereinigt, und daß der Staat, ohne gegen seine eigenen Zwecke zu handeln, die richterliche Gewalt zwar durch Andere auftrags weise verwalten lassen, aber nie aufgeben darf; ich glaube in- deß, daß der Streit, über diese theoretische Frage jetzt ebenso zwecklos sein wird, als die bisherige Discussion über vir Fra gen, ob die Patrimonialgerichtsbarkeit rin Recht sei oder eine Pflicht, ob sie ein wahrhaftes Eigenthumsrecht oder ein bloß politisches sei und ob daher ß. 31. der Lerfassungsurkunde, wel cher die Aufgabe von Eigcnthumsrechten nur gegen Entschädi-! gung gestattet, auf sie Anwendung leide oder nicht. Der Son nenplan ist allen diesen Fragen schon züvorgckommen, denn er sichert den Inhabern der Patrimonialgerichtsbarkeit, in so weit nur eine Schatzung der aufzugebendcnRechte überhaupt möglich ist, Entschädigung wirklich zu. Und cs scheint mir daher selbst, wenn man das Eigenthumsrecht der Patrimonialgerichtsinhabcr alS rrwiesenannchmen wollte, nur noch dieFrage übrig, ob ein durch Nothwendigkeitgebotcner Fall hier vorhanden, oder um mich der im Deputations-Berichte allcgirtcn Worte zu bedienen, - ob es klar fei, daß unter den vorwaltenden Umstanden der auf daS Wohl des Ganzen gerichtete Zweck nicht erreicht werden könne; wenn nicht der Einzelne einen Thal seiner Rechte aufopsertl Auch das läßt sich nicht bestreiten. Nach tz. 31. hat-die oberste Staatsbehörde die Fälle einer solchen dringenden Nothwrndig- keit zu bestimmen. Unsere Negierung hat dieß in der wiederhol ten Erklärung gethän , daß bei der Bearbeitung des Mondpla- nes sich hcrausgestellt habe, wie durch bloße Umgestaltung der Patrimonialgerr'chte cinrwollständige Organisation der Unterge richte, die Bildung völlig geschlossener Gerichts-Bezirke, die ausschließliche Ueberwcisung der Justizpflege an dieselben, die Wohkthat der kollegialen Berathung, die gänzliche Unabhän gigkeit des Richteramtcs, die Verwaltung der Eriminal-und Eivil- Gerichtsbarkeit in einer Hand und eine verbesserte Auf sicht Her Untergewichte sich nicht realisireu lasse.- Und diese wich- punct in der Zeit. Sollte sie daher aüch für jetzt noch eine Zeitlang fortbestehen,' so bin ich dennoch fest überzeugt, daß sie über kurz oder lang doch aufhören, und ihrem gefallenen Prin cipe nachfallen muß. Sccr, v. Zedtwitzr Auch ich verkenne den großen Scharf sinn keineswegs, mit welchem unsere verehrte Deputation ihren Bericht ausgearbeitct hat, wenn ich schon seiner Tendenz durch aus nicht beizutrctru vermag. Denn mir geht cs Hier fürwahr gerade wie dem Seneca, als er sagte: wullum moZuorum vl- evruiü jullicio, altgmä et uaeo viullico. Die Gründe dieser meiner Ucberzeugmrg glaube ich schon früher genugsam rntwik- kelt zu haben und kayn mich daher wohl enthalten, sie jetzt nochmals zu wiederholen. Auch kommen sie größtenteils mit denen überein, die so eben erst von mehreren Seiten her für eine gleiche Ansicht vorgeöracht worden sind. Dagegen kann ich mir es allerdings nicht versagen, dem Berichte unsrer verehrli- chen Deputation in so weit vollkommen beizustimmen, als in demselben geäußert wird, daß mit der Annahme des Plans un ter L den Genchtsherren wohl wenig mehr übrig öleiben werde, als-die Wahl unter den pom Staate geprüften Candidaten und deren Präsentation bei Besitzung der erledigten Gerichtshalte- reicn. - Doch nicht dieß alleimist zu fürchten. Ein verantwort licher Minister wird ohne Zweifel auch die Patrünonialgcrichte eben so streng beaufsichtigen, als die königl. Gerichte, und um sich nirgends einer Verantwortung aüSzusetzen, vielmehr überall eine gleich gute, schnelle und möglichst wohlfeile Justizpflege herzustellm, gewiß sehr bald schön so manche Anordnungen tref fen , deren Ausführung mit nicht geringen fortdauernden Anstr engungen-für dsi Gmchtsherren .verknüpft sein „und noch übcrdieß auch denr-Dtaatr selbst gar viele solchenfalls nicht zu ersparende-Kosten verursachen wttd. Dcn-Gerkchtsherren wird also kn der Thal kaum« Mehr als erm Schatten ihres vorigen Rechts, wohl aber hie große Last der-Vertretung verbleiben. Und um eines sä unbedeutenden-,. ja man ckann wohl sagen, be- schwerlichen.Rccht.s willen./ sollte.man-die .Negierung an der Er reichung des wichtige»«Zwecks t-einer baldigen gänzlichen Umge staltung! aller Uütergerichte und der hiermit allein zu bewirken den bessern und wohlfeilern Justizpflege hindern wollen ? Selbst tigen Rücksichten für das Wohl des Ganzen, die in dem Er folge der Betathung des Mmidpluv.cs in unsirer Kammer den besten Verthcidiger gefunden haben, nürhigen Mich, auch heute, gegen die Majorität unstrerDepuiation zu stimmen und derAn- sichtdcr Minorität nochmals b.eizutrctcu. - - - ! ... v. Großmann: Kein großer Freunddes starren Centralifa-c die Deputation-muß es, ja anerkennen; daß der Plan unter D sMssyßems, wage ich es durchaus nicht, über-den vorliegenden E nur einen indirekten A'wMg enthalt, und,daß auch dessen Ergeb-
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