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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 299. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 22. October 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und neun und neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 30. Sept. 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Bcrathung des anderweiten Berichts der I. Deputation, das Dccrct, die zweckmäßigere Organisation der Patrimonialgcrichte und die Criminalgerichtsbarkeit betreffend. v. Pofern: Gleich nach der ersten Berathung überden uns jetzt zum zwcitenmale vorliegenden, so hochwichtigen Ge genstand ging ich mit mir darüber zu Rache, ob die Ausgabe der Patrimonial-Gerichtsbarkeit für das Gesammtwohl denn wirklich so unerläßlich nochwendig sei, als man es von mehre ren Seiten zu schildern bemüht gewesen ist. Ich, meiner Seils, sprach mich schon früher für die Erhaltung der Patrimonial- Gmchlsbarkeit aus, und nichts hat mich seitdem in meiner Ue- berzeugnng wankend machen können; ich beziehe mich auf meine frühere Auslassung über diesen Gegenstand, und erwähne nur noch, daß ich die Patrimonial-Gerichte auch nach Erlassung der Verfaffungsmkunde für ein völlig begründetes und noch an erkanntes Recht halte, daß ich sie für zweckmäßig halte, für ein Institut halte, welches, wenn es nur zweckmäßig eingerichtet wird, dem Unterthan eine gute und zugleich wohlfeile Rechts pflege gewahren kann, für ein Institut, welches seinen Bedürf nissen entsprechend, seiner Wohlfahrt förderlich und seiner Frei heit mehr angemessen ist, als die Einthcilung des ganzen Landes und der Einwohner in größere königl. Bezirke, daß ich endlich die Beibehaltung der Patrimonialgerichte für not Hw en big halte, wenn man die Absicht hat, die politische Existenz eines Standes, der Ritterguts-Besitzerin Sachsen zu erhalten, und glaube, daß der Wegfall dieses wichtigsten politischen Rechtes der Ritterguts-Besitzer eine Veränderung ihrer Vertretung auf dem Landtage und in der Verfassung überhaupt nothwendiger- wcise herbeiführen muß. Es scheint mir für einen monarchi schen Staat von großer Wichtigkeit zu sein, daß daselbst gewisse selbstständige politische Berechtigungen bestehen, welche das Mittelglied zwischen Regenten und Volk bilden können; sie eig nen sich ganz besonders für eine 1. Kammer und in diesem Sinne setzte man die 1. sächsische Kammer auch wirklich zusammen. — Dieses politische für die Erhaltung des Bestehenden gewiß wich tige undssür das Allgemeine wohlthätige Band würde man auf immer zerreißen, wollte man die Patrimonial-Gerichte aufhe ben. Der Grundsatz: Skckus xublioa suproma lox 68to, so viel er auch Herrliches in sich vereinigt, so lange er in be stimmten Schranken sich verhält, kann, zu weit ausgedehnt, in seinen Folgen auch der verderblichste werden, kann unbändig losgelassen, die bestehenden Staaten und Throne Niederreißen; ich kann die alten engen Ordnungen gering nicht achten, der Weg der Ordnung, ging er auch durch Krümmen, er ist kein Umweg, woNeformnoch möglich, vermeide man den Umsturz, des Eigenthums heilige Grenzen ehrend, führt spater sie vielleicht, doch sicher zu dem Ziele. Was die öffentliche Meinung anlangt, so theile ich hierüber ganz die Ansichten des geehrten Hrn. Referenten. Ich habe Vieles hierüber nachgelesen und namentlich über das, was man hinsichtlich des Beschlusses der 1. Kammer geschrieben hat, allein ich habe fast überall hierin nichts anders als eine Gelegen heit für die Journalisten gefunden, ihre Blätter, denen es oft an hinlänglichem Stoff gebricht, auszufüllen. Auch die öf fentliche Meinung kann irre geleitet sich verirren, wir haben es zu Ende des letzten Jahrhunderts und im Jahre 1830 bis jetzt in diesem kurzen Zeitraum deutlich sehen können. Viele Völker träumten, nur in neuen oder wohl gar republikanischen Formen ihr Glück finden zu können, man frage die, welche es verlangten, ob ihnen dadurch derStern desGlücks aufging; man frage die, wo dem Umsturz durch weiseLenker des Schiffs vorgebeugt wurde, und ge wiß, man wird auch meine Meinung als bestätigt finden. Ich muß mich aber sehr wundern, von dem Hrn. Hofrath v. Zedtwitz gleichsam das Anathema über alle Inhaber von Patrimom'al- Gerichten ausgesprochen zu sehen, falls sic sich nicht zur Aufgabe verstehen würden. Erkennt der Hr. Hofrath die Patrimonial-- Gerichtsbarkeit für eine Landplage, so hätte er doch wohl am besten gethan, diese auf seinen Gütern zuerst abzuschaffen. Seer. v. Zedtwitz: Es thut mir sehr leid, so gänzlich miß verstanden worden zu sein. Ich habe bei der trüben Schilderung der Patrimonialjustiz nur die Worte berühmter Schriftstel ler angeführt, nicht selbst ein Urtheil gefällt. Hr. v. Posern hat es daher auch nur mit ihnen, nicht aber mit mir zu thun. — Das zus eminens habe ich übrigens so wenig aufgerufen, als es die Regierung gethan. Allein will die letztere auch hier ihre Schul digkeit thun, und das wird sie wollen, so muß sie endlich eine Ein richtung treffen, wobei allerdings nur noch ein Schatten des bis herigen Rechtes verbleiben wird. Sie wird dann darauf drin gen, auch die patrimom'ellen Gerichte eben so eingerichtet zu se hen, wie die Aemter, ja, sie wird diese selbst vorher erst noch voll ständig verbessern. v. Posernr Ich sollte doch meinen, daß, wer die Worts berühmter Schriftsteller als Beleg seiner Ansicht anführt, auch die Ansichten der Ersteren zu der seinigen gemacht hat. Bürgermeister Hü bl er: Ich trage billig Bedenken, in das Detail der Discussion heute nochmals einzugehen, die ge stern und heute so gründlich stattgesunden. Nur gegen ein Miß-
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