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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 299. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Lanz Lkk Vskschklst der Verfassungsurkunde entsprochen Haben, denn nach ihr hat die hohe Staaiöregierung die Gesetzentwürfe an die Stände zu bringen, nicht aber die Stände den Inhalt der Gesetze vorher zu bezeichnen. Von dieser Ansicht wurde ich geleitet, als ich bei Gelegenheit der'Verhandlungen über die Abkürzung des Landtags beantragte, daß unter den fraglichen Gegenständen auch die Berathung über dieses Decret vom 23. Juli 1833 ausgesetzt, und Letzteres einstweilen von der hohen Staatsregierung zurückgenommen werden möge. Ich hoffte, Laß auf diese Art die Staatsregierung die nöthigc Zeit gewin nen werde, um der. nächsten Ständeversammlüng einen aus führlichem Gesetzentwurf über den fraglichen Gegenstand vorzu legen. Mein Antrag ging jedoch damals nicht durch. Man wird glauben, daß ich mich nach alle dem nunmehr gegen dir Ansicht der Mehrheit der Deputation aussprechcn muß. Allein, meine hochgeehrten Herren, die Sachen sind jetzt nicht mehr kn derselben Lage, wie sie damals waren.' Mit großem Eifer hat bereits die 2. Kammer diese Angelegenheit ergriffen, mit ent schiedener Majorität hat sie die Aufhebung aller Natrimonialge- richte beschlossen! Schroff und bestimmt ist dieses Urthel gefallt, und mit gleicher Bestimmtheit muß also nun auch in unsrer Kammer über diese Lebensfrage selbst entschieden werden. Da kann ich nun freilich nicht anders, als mich gegen eine solche Aufhebung zu erklären; ich kann nicht anders im Gefühl meiner Pflicht, und in Folge meiner individuellen Ucberzsugung, denn ich Halte mich nicht für ermächtigt, einem beträchlichen Lheri der Staatsbürger ihr unbestrittenes Eigenthumsrecht zu verge ben, und habe noch keineswegs die Ueberzeugung, daß hier der im 31. tz. der Berfassungsurkundr gedachte Fall einzetreten sei, und die Nothwendigkeit die Entziehung dieser Eigcnthumsrechte unbedingt erheische. Am allerwenigsten kann ich zugeben, daß ! es sich hier um ein Opfer handle, was man der öffentlichen Meinung bringen müsse. Was dieses letztere betrifft, so muß ! ich aufdieAeußerungen eines geehrten Abgeordneteninder gestri gen Kammer zurückkommen, als ganz bestimmt und unzwei-! felhast sprach er es aus, daß dir allgemeine Stimme gegen die Patrimonial-Gsrichtsbarkeit sei, daß das größte Mißtrauen ge gen selbige im Wolke herrsche. Hat der geehrte Abg. diese Urber- i zeugung aus dm Heften der Lagesschkiflsteller geschöpft, so! kann er dort diese Behauptung wohl gefunden haben, ich habe in meinem dienstlichen Wirkungskreise mit 3 königlichen Aemtern und mit 100 und einigen Patrimonial-Gerichtsstellen zu thun, und ich kann versichern, daß mir nicht mehr Beschwerden gegen diese als gegen jene vorgekommen sind, und daß ich von einem allgemeinen Mißtrauen, welches aus der Stellung der Patn- monialrichter gegen ihre Gerichtspatrone hervorginge, bei den ? Gerichtsbesohlenen nichts wahrgenommen habe. Ich kann mich schließlich nur dafür erklären, daß die Abgabe der Gsrichtöbar- i keit der freien Entschließung der Gmchtsinhaber überlassen! öleiöe, Laß die hohe Staatsregkerung dergleichen Abgaben s möglichst erleichtere, nicht aber bei der speciellen Ausführung ö des Planes die Bsibchsltung der Gerichtsbarkeit Ger- E mäßig Aschwers, und ich bin der feste» AebsrMZMg, daß I auch aus diesem Wege eine große Zahl der Patrimonialgm'chte aufgegeben und mithin in nicht ällzulangerZeit die Bildung und zweckmäßige Arrondkung größerer -königlicher Gtüchwoczüke möglich werden wird. Graf v. Hohenthal: Dem, was der geehrte Sprecher vor mir bemerkte, schließe ich mich vollkommen an. Aus eigener Er fahrung kann ich es bestätigen, daß die Abneigung der Gerichts untergebenen gegen die Patn'mom'algerichte nicht, oder doch nicht in dem angegebenen Umfange vorhanden ist. Dagegen ist die Furcht vor der Unterordnung unter die Aemter weit größer, und sie hat schon zu mehrfachen Bitten um Erhaltung der Patrimoni- aljurisdiction Anlaß gegeben. Ich betrachte die Sache ganz un- partheiisch, aber unmöglich kann man über die Gerichtsbarkeit sofort den Stab brechen, ohne zu wissen, was mit den Untertha- nen wird. Denn durch die Verweisung an die Aemter können sie nur verlieren. Der gechrteHerrOberhofprediger empfiehlt die Aufgabe gegen Entschädigung. Da aber der Vortheil, wel chen die Gerichtsbarkeit bietet, mehr ein idealer ist, da das Recht in pecum'airer Hinsicht mehr Opfer fordert, als Nutzen bringt, so laßt sich die Entschädigung gar nicht berechnen. Endlich hat dis Negierung in Uebereinstimmung mit beiden Kammern bestimmt, baß die Consistorialgerechtsame mehrerer Herrschaften in der Oberlausitz fortdauern sollen. Dieß ist aber ohne Gerichtsbar keit rein unmöglich, und so würde hier doch eine Ausnahme von der allgemeinen Regel nicht zu umgehen sein, wenn man sich für die Aufhebung im Allgemeinen entscheiden wollte. Staatsminister v. Könneritz: Es sei mir erlaubt, zur Widerlegung der bis jetzt Seiten mehrerer geehrten Kammermit glieder geschehenen Aeußerungen Einiges zu bemerken: Was zu vörderst dir Befürchtung des Hrn. Grafen v. Hohenthal anlangt, so wird er sie nicht mehr hegen, wenn ich ihn auf den Plan oub (-)> verweise, nach welchem ausdrücklich Bezirksgerichts errichtet wer den sollen. Ich kann nicht wissen, ob dieß dem geehrten Spre cher angemessen erscheint, allein eine Ungewißheit über die Absicht der Regierung waltet wohl nirgends vor. Zn Betreff der Con- sistorialgerechtsame mehrerer Herrschaften der Obcrlausitz habe ich zu erinnern, daß sie mit bei den Patrimonialgerkchten verwal tet werden, und cs liegt in der Natur der Sache, daß sie mit letz teren auch selbst in Wegfall kommen werden, — Was die Aeuße rungen des Herrn Referenten anlangt, so habe ich die geehrte Deputation nicht tadeln wollen. Bebauern mußte ich es aller dings, daß in ihrem ersten Bericht der Gesichtspunkt der Negierung nicht richtig aufgestellt worden ist. Der Wunsch nach zweckmäßige rer Organisation der Untergerichte ist sowohl in als außerhalb der Kammern mehrmals laut ausgesprochen worden; die Regierung hatte sich daher zunächst die Frage zu stellen, wie denn wohl den an ersteren gerügten Mängeln am besten Abhilfe geschehen könne. Wie sie dieß zu erreichen hoffte, hat sie offen und frei darge legt, sich jedoch dabei nicht verschweigen können, daß ihr Plan zur Verbesserung, ohne gänzliche Aufhebung der Patrimvmalge« nchtsbarM, unausführbar sein werde. Diese Aufhebung sollte also nicht den eigentlichen Zweck, sondern nur das Mittel zum Zweck Mebm. Dadurch daß die geehrte Deputation
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