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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 299. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Jnstitms noch weit mehr wird gesichert werden, wenn dem be reits von beiden Kammern gestellten Anträge an. Eine hohe Staats regierung : um Vorlegung eines Regulativs zu einer Pensions kaffe für Wittwen und Waisen von Staatsdiencrn, deferirt und in dessen Verfolg allgemein gesetzliche Vorschriften für das Pen sionswesen werden getroffen werden. Dieselbe Ansicht hat die 2. Kammer ausgesprochen, als ihr in der Sitzung, vom SO. Juni d. I. das desfallsige Gutachten ihrer 2. Deputation vor getragen wurde, und die Deputation der 1. Kammer kann ihrer verehrten Kammer nur empfehlen, dem dort gefaßten Beschlüsse bcizutreten: daß Einer hohen Staatsregierung diese Angele genheit bei künftiger Vorlegung eines allgemeinen Pensions-Re gulativs zu besonderer Berücksichtigung möge empfohlen wer den. Verkennen laßt sich inzwischen nicht, daß durch diese Beschlußfassung die Erfüllung des vorn Herrn Ephorie - Verwe ser Döhner der Standeversammlung vorgetragenen Wunsches noch auf einen mehrjährigen Zeitraum verschoben wird, und die Deputation glaubt daher den unmaßgeblichen Vorschlag ge rechtfertigt zu sehen, daß zu einstweiliger Unterstützung dieser Pensionskasse auf die laufende Finanzpcriode eine Summe von 900 Thlr. verwilligt werden möge." Mir scheint also nach die sem Inhalte unbezwcrfelt, daß die Herren, welche die Petition! angebracht haben, lediglich die Mitglieder dieser Anstalt im j Auge gehabt haben, und daher die Ansicht der Deputation wohl begründet ist. Wenn dagegen im Protokoll enthalten ist, daß die genannte Summe ein Disposüionsguantum sein soll, so laßt sich das noch immer machen, und ich muß dem Abg. Axt darin beistimmen, daß der Zustand der Hinterlassenen von Schullehrern allerdings äußerst traurig ist; denn es ist zur Zeit noch nicht für sie gesorgt. Abg. Secr. Richter: Ich will nur bemerken, daß der Antrag des Abg. Axt ganz von der Absicht abgeht, welche in der Petition liegt und auch von dem ersten Beschlüsse der Kammer, welcher auf Vorschlag des Cultministeriums geschehen ist, ab weicht. Eigentlich ist das, was die 1. Kammer beschlossen hat, eine neue Bewilligung. Das Präsidium fragt: Erklärt sich die Kammer mit der Deputation einverstanden- daß die Summe von 900 Lhlr., welche die I. Kammer als Disposikionsquantum hier bewilligt hat, nicht zu bewilligen sei? Man antwortet mit Ausschluß einer Stimme (Abg. Axt) mit Ja. Man gelangt nun zu den Differenzen, welche hinsichtlich der Anträge der 2. Kammer noch obwalten. Das Deputationsgutachten lautet hier in Bezug auf die Anträge unter 1. 2. und 3.: Antrag der 2. Kammer: I) Daß die Stelle eines zweiten welt lichen Beisitzers im katholischen Consistorium gänzlich aufgehoben und der damit verbunden gewesene Gehalt von 1,000 Thlr. erspart werden möge, Beschluß der 1. Kammer: Die 1,000 Thlr. Gehalt für einen zweiten weltlichen Beisitzer beim katholischen Consistorium einzuzie hen, der Staatsregierung aber, dafern sie die Anstellung eines zweiten Beisitzers für nothwendig erachte, anheim zu geben, diesem Beamten eine, in den für das Consistorium bewilligten 2,270 Thlr. nicht mit begriffene Gratifikation zu gewähren, und über die definitive Besol dung der nächsten Stande-Bersammlung Vorschläge zu eröffnen. Antrag der 2. Kammer: 2) Daß im Normaletat des katho lischen Consistoriums unter 4. 500 Thlr. Gehalt des Secrerairs Wegfällen und der weltliche Beisitzer die Sekretariats-Arbeiten mit verrichten möge. Beschluß der 1. Kammer: Diesem nicht beizntreten, hinge gen wolle man darauf antragen, daß der Gehalt des Sekretairs, bei künftiger Personalveränderung, auf 400 Thlr. herabgesetzt wer den möge. Antrag der 2. Kammer: 3) Daß die Stelle des weltlichen M- cariatsraths aufgehoben, und dessen Gehalt von 900 Thlr. in Weg fall gebracht werden möge. Beschluß der 1. Kammer: ES wird der weltliche Vicariats- rath in der Folge nicht hinlänglich beschäftigt sein, also noch ein anderes Amt mit versehen und für einen geringem Gehalt als 900 Thlr. erlangt werden können. In dieser Hinsicht sotten auch die 900 Thlr. nur als transitorisch zugestanden angesehen werden. Die Deputation der 2. Kammer ist nach Vernehmung mit dem Hm. Minister des Cultus des Dafürhaltens, daß, da die Parität die Anstellung zweier katholischer weltlicher Räthe im Consistorium und eines im Vicariatsgericht erfordern dürfte, gleichwohl diese Stellen, wie die Vicariatsstellen das Jahr hindurch, schon jetzt äußerst wenig und künftig mit Uebergang der Gerichtsbarkeit der Geistlichen in deren persönlichen Angelegenheiten und der Streitigkeiten bei ge mischten Ehen an die iveittichen Gerichte noch weniger, ja schwerlich den dreißigsten Theil der gewöhnlichen Arbeitszeit beschäftigen, sie nur an solche Personen zu verleihen, welche anderes Einkommen zu ihrer Subsistenz haben, und sie deshalb nur mit niedrigen Gehalten und zwar höchstens 200 Thlr. für einen Consistorialrath, 200 Thlr. für den Secretair und 400 Thlr. für den Vicariatsrath auszustatten. — Die Deputation schlagt daher vor: von den in der l-XV. Po sition postulirten 3,270 Lhlr. für das katholische Consistorium, mit Wegfall von 1,000 Thlr. für den zweiten weltlichen Beisitzer zwar 2,270 Thlr. zu bewilligen, in der Schrift aber dem Ermessen der Regierung, dafern sie die Anstellung eines zweiten Beisitzers für noth wendig halte, die einstweilige Aussetzung einer in obiger Summe nicht mit begriffenen Gratifikation für diese Stelle zu überlassen, je doch gleich darauf anzutragen, daß bei künftigen Pcrsonalveränderun- gen für die Stellen der zwei katholischen weltlichen Beisitzer und des Secretairs des katholischen Consistorii sowohl des Bicariatsraths, nur den damit verbundenen Dienstleistungen angemessen, zusammen höchstens 1,000 Thlr. betragende Remunerationen ausgesetzt werden. Abg. Richter (aus Zwickau): Ich habe zu bedauern, daß die frühem Beschlüsse der 2. Kammer, welche auf eins wesent liche Ersparung bei den katholischen geistlichen Behörden abge sehen waren, in der 1. Kammer nicht Anklang gefunden haben. Es haben leiderganz klar in einem andern Saale diesesHaufts ganz andere Ansichten einen sehr bedeutenden Einfluß ausgcübt, und die Deputation hat sich deshalb bemüht, einen Versöhnungsweg ein zuschlagen. Ich sollte aber kaum glauben, daß der verehrten Deputation in dieser Angelegenheit beizutreten sei; vielmehr glaube ich, wird die Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse blei ben müssen, und mich dünkt, daß schon in dem heutigen Vor schläge der Deputation Gründe genug liegen, um die Kammer zu bestimmen, ihrem frühem Beschlüsse treu zu bleiben. In dem Gutachten wird gesagt, daß diese geistlichen Herren künf- s tig fast gar nichts zu thun haben würden; dennoch wird von der Deputation wieder eine Geldbewilligung beantragt, welche Gratifikation genannt und wodurch das Postulat von 3000 Thlr. erreicht wird. Nest-
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