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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 299. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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haben, entschädigt werden sollen, so möchte ich sehen, wo diese Summe zur Entschädigung Herkommen soll. Ich glaube, was dem einen recht, ist dem andern billig, und auch die katholische Geistlichkeit kann keineswegs Anspruch machen, von dem allge meinen Schicksal, das uns überhaupt in Europa so sehr betrifft, befreit zu werden. Zudem sind die Salare der katholischen Geist lichkeit keineswegs so, daß sie der etymologischen Bedeutung des Wortes entsprechen; sie sind vielmehr so, daß sic weit über Len Bedarf an Salz hinausgehcn, und ich bin daher wohl der Meinung, daß die Kammer nur gut thut, wenn sie bei ihrem frühern Beschlüsse bleibt. Abg. v. Thiel au: Ich kann die Meinung des Abg. nicht Iheilen. Ich bin zwar bei der Berathung des Wudjcts nicht zu gegen gewesen, ich kann aber der Ansicht nicht verstimmen, als ob der Staat von dem Gehalte, welchen er für Staatsdiener aus geworfen hat, noch etwas abzuziehen Habe, und ich kann über haupt nicht glauben, daß die Gehalte so hoch gestellt seien, daß ein Abzug zweckmäßig erscheine. Theile ich auch die Ansicht, daß man auf Ersparnisse zu sehen habe, so bin ich doch nicht der Mei nung, daß man damit anfange, die Staatsdiener schlecht zu stellen, sondern vielmehr damit, daß man wenige habe. Ich kann also nur der Deputation beistimmen. Vicepräsident: Ich schließe mich dieser Ansicht an und bemerke nur noch, daß aus dem Protokoll hervorgeht, daß wir diese Summe schon bewilligt haben. Üebrigens halte ich auch dafür, daß es ein Unterschied sei, ob Jemand von einer Abgabe frei gesprochen wird, oder ob sic ihm als pars salarü wieder er stattet wird. Üebrigens ist auch angenommen worden, dqß wir denen, welche angestellt sind, die Gehalte nicht verkürzen, und da diese Summe als pars satarü qnzusehen ist, so stimme ich der Deputation bei. Abg. Richter (aus Zwickau): Es scheint hier wohl ein Jrrthum vorzuliegen; denn ich begreife nicht, wie von einem Be schlüsse die Rede sein kann, da vielmehr nach einem früheren Be schlüsse die 260 Lhlr. wegfallen sollen. Vice Präsident: Diese 260 Thlr. sind transitorisch so lange bewilligt, als die Percipienten noch leben, und darauf geht auch nur der Antrag der ersten Kammer, und ich glaube wohl, daß wir uns dem anschließen können. Zeitpunkte bewilligt hätten, wo die neuen Gesetze ins Leben tre ten- Die erste Kammer hat aber gewollt, daß die Summe so lange fortgegeben werden soll, als die Percipienten Men; da aber für die protestantischen Geistlichen Niemand die Steuern ent richtet, so wäre ich allerdings dafür, daß die Kammer bck ihrem früheren Beschlüsse stehen bliebe. Abg.H außne r: Es dürfte wohl eine Erklärung vom Hrn- Staatsminister, gegeben werden, ob bei der Anstellung der Geist* lichcn diese Summe als pars salarü versprochen worden sei. Ware das, so müßte sic fortgewährt werden. Üebrigens bin ich mit dem Abg. Richter darin einverstanden, daß unser fetziges Prr- sonalsteucrgesctz kein solches sei, auf welches jene Befreiung ge baut werden könnte. Unsere Steuergesetzgebung hat eine andere Norm angenommen, und ich glaube auch nicht, daß man sich bei Veränderung dieser Gesetze auf frühere Gesetze berufen könne. Staatsminister v. Müller: Der Abg. hat eins Erk-ä- rung vom Ministerium verlangt, ob diese Personalsteuer-Uebsr- tragung als ein pars salmü anzuschen sei; und ich kann diese dahin abgeben, daß dieß allerdings der Fall ist. Es entsteht, was diese 260 Thlr. anlangt, die Dermuthung auch schon des halb dafür, daß der Präses im Consistorium als solcher nur mit 150 Thlr., so wie jeder der geistlichen Vicarimsralhe und jeder der geistlichen Consistorialbeisitzer nur mit 100 Thlr. jahrl. Re muneration betheiligt sind. Es würde demnach ganz außer Verhältnis sein, wenn diese Männer von diesen Remuneratio nen bezüglich jeder 00, 40 und 30 Thlr. Personensteuer entrich ten sollten. Eben so ist cs bei den katholischen Geistlichen, diese haben, wie ich früher bemerkt habe, in Vergleichung mit dm pro testantischen Geistlichen eine nicht im Vcrhältniß stehende Per sonen steuer zu geben. Denn so giebt bei uns rin Geistlicher auf dem Lande 2 Thlr. jährlich Pcrsonensteuer, hingegen ein katholischer Gastlicher in der Regel 16 Thlr., welche nur von den Superintendenten in den großem Ephorien, wie z. B. Dresden, Leipzig, Chemnitz rc., entrichtet werden. Es wird nun künftig darauf ankommen, mit welcher Abgabe das Ein kommen des katholischen Geistlichen belastet wird. Die 1. Kammer findet aber für angemessen, daß auch diese Einkommen steuer, so weit sie die jetz'ge Personensteuer nicht übersteigt, über tragen werde. Referent Abg.- Sachße: Der Herr Staatömmister hat schon das erläutert, was ich sagen wollte; was ober den Ein wand betrifft, als ob schon über das Beschluß gefaßt sei, was jetzt beschlossen werden soll, so bemerke ich, daß das nicht der Abg. Richter (aus Zwickau): Ich habe nur zu bemerken, daß ich dem nicht beitreten kann, was die erste Kammer beschlos sen bat. Auch dem, was ein Abg. neben mir bemerkt hat, kann ick nicht beistimmen, weil ich die Geistlichen durchaus nicht als Staatsdiener ansehen kann, auch nicht in der Beziehung, wie sie hier erscheinen, und ferner habe ich zu bemerken, daß die Ge halte der Staatsbeamten jedenfalls den Folgen, welche aus der allgemeinen Gesetzgebung hervorgehen, unterliegen müssen. Abg. Axt: Ich muß gestehen, daß ich durch das, was der Hr. Vicepräsident erklärt hat, in Ungewißheit darüber versetzt worden bin, ob nicht im Deputationsgutachten ein Jrrthum ent halten sei. Entweder haben wir diese Summe transitorisch be willigt , oder wir haben sie nicht bewilligt, oder es wäre nur noch der Fall möglich, daß wir diese Summe transitorisch bis zu dem Fall ist. . Das transitorisch ist nur so zu verstehen, als das jetzige Personenstcuergesetz gilt, auch erstreckt es sich nur auf das Leben der Personen, welche bereits angestellt sind; der Antrag der 2. Kammer hat jedoch zum Gegenstände, daß, wenn das neue Gefttz eingeführt wird, diese Personensteuerübertragung Wegfällen möge. Die I, Kammer hak di, -.s' nickt berücksichti gen wollen, weil sie dieses Geld alS einen Theil der Besoldung ansieht, und sie hat deswegen auch bestimmt, daß diese Jarivi- duen nur so viel wieder bekommen sollen, als sie künftig zu der Gewerb-und Personalsteuer geben.
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