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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 327. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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stühere Vorschlag so beschrankt, daß er keinen Schaden bringen konnte und der Regierung alles frei gelassen wurde; wenn dage gen . die Kammer dem jetzt von der Deputation aufgestellten Grundsätze beipflichtet, daß es bedenklich sei, land- und forst- wirthschaftliche Grundstücke zu verkaufen, so sind der Regierung die Hände gebunden, und das würde mir höchst bedenklich er scheinen; denn wäre auch der frühere Antrag nicht beschlossen worden, so wäre es doch Sache der Regierung gewesen, bei ein tretendem Falle die Veräußerung statrsinden zu lassen. Uebri- gens, meine Herren, woher haben denn die Landschulen in Grim ma und Meißen ihre Fonds? Der Staat hat sie ihnen gegeben. Nun da finde ich nichts gerechter, als daß man dem Staate die Ermächtigung in die Hande legt, zum allgemeinen Wohle so wohl , als zum Westen dieser Institute selbst, den Verkauf eintre ten zu lassen. Es ist gesagt worden, es sei bedenklich, weil der Ertrag sich verringern könnte; aber nehmen Sie an, es reiche der Ertrag von diesen Grundstücken nicht mehr aus, so muß und wird der Staat zuschkeßen, und da kommt es denn auf dasselbe Linaus. Wenn gesagt worden ist, es sollten dann diese Capita- Ir'en ausgeliehen werden, so halte ich für besser, wenn der Staat selbst sie verzinset, da braucht man dann nicht ungewisse Hypo theken zu suchen. Der Grundsatz, daß Grundstücke festzuhalten seien für Kirchen und Schulen, widerspricht sowohl der Theorie als der Erfahrung; und ich würde also meinen, daß der frühere Beschluß der Kammer auf einem richtigem Grundsätze beru hen dürfte. Abg. v. Thielau: Ich würde mir nicht erlauben, meine Ansicht nochmals zu verteidigen, wenn nicht die Aufforderung dazu an mich ergangen wäre; ich werde aber sehr kurz dabei fein. Ich muß zuvörderst bemerken, daß ich die Ansicht gro- ßcntheils theile, daß der Staat für die Unterhaltung der Schu len sorgen müsse. Es ist eine sehr richtige Ansicht, daß der Staat sich nicht zu tiefeinlaffen dürfe für diese den Communen obliegenden Anstalten. Je mehr aber dieser Grundsatz zu recht fertigen ist, desto weniger läßt sich rechtfertigen, zum allgemei nen Staatsfonds die Güter cinziehen zu wollen, welche zur Un terhaltung der Schulen bestimmt sind. Insbesondere stelle ich aber gegen die Veräußerung ein allgemeines Argument auf. Wenn man den Grundsatz aufstellt, daß es nicht vortheilhast sei, Grundstücke in tobte Hand zu bringen, so stimme ich damit überein, daß cs nicht vortheilhast sei, mit dem Gelbe, welches durch Abgaben aufgebracht worden ist, Güter zu kaufen; aber seitdem die Staatsdomänen nicht mehr einen Anhalt für den Staatshaushalt geben, haben sich die Ausgaben in ungemeffener Weise vermehrt, weil sich eben kein Anhalt mehr für den Bedarf geben läßt. Früh« konnte man fragen: Wie viel hat man ? Das war das Princip der frühem Regierungen; sie waren darauf basirt, und daß die Domänen hauptsächlich für den Staatshaushalt bestimmt wa ren, veranlaßte, daß man ein wirkliches Einnahme-Budjct hatte. Letzt hat man aber keine Domänen mehr, man hat keine Einnahmen mehr, als die Kaffen der Steuerpflichtigen, und ms Blaue hinein stellt sich das Budjet. Der Staat sagt jetzt: Ich muß so viel Haben , und gerade dieses Plincip scheint mir hier anwendbar, indem diese Schulen sagen würden: Wir bedürfen so viel, und es werden neue Anforderungen an den Staat erwachsen. Das ist es, was ich über diesen Gegenstand zu sagen habe. Wenn die geehrte Deputation früher darauf angetragen hat, einzelne Gebäude zu veräußern, so ist das eine ganz andere Sache; es kann wohl kn einzelnen Fällen nothwen- dig werden, daß solche Domänen veräußert werden, aber alS ein Hauptprincip in der Staatsverwaltung möchte ich es nicht anerkennen. Abg. Axt: Ich habe mich schon bei der frühem Berathung für die Ansicht ausgesprochen, welche die Deputation jetzt geäu ßert hat; und ich wiederhole sie, da sie jetzt abermals große Gegner gefunden hat. Es ist immer Tadel gegen die Verwal tung geführt worden, welche von einer Corporation ausgeht; ist indessen dieser begründet, so läßt sich von der Regierung vor aussetzen, daß gemäß ihrer Aufsicht, ihr möglich wird, die Verwaltung zu verbessern. Ich habe mit Leuten gesprochen, welche diese Güter der Landschule von Grimma kennen, und sie haben mir versichert, daß diese Güter sich in gutem Zustande befinden , und cs läßt sich also erwarten, daß sie einen ergiebi gen Ertrag geben. Daß ist aber gewiß, daß Grund und Bo den ein sichereres Capital geben, als ein ausgelirhencs Capital, und 3 pCt. sicher sind mir lieber, als 5 pCt. ungewiß. Das ist rin allgemeiner Satz, und ich kann die Behauptung nicht zu geben, daß beim Eintritt vom Krieg und andern Unglücksfällen die Capitalien so sicher seien, als Grund und Boden.. Grund und Boden ist das, was das nächste Jahr wieder bebaut werden kann und Erndte gicbt, aber Capitalien können verloren gehen. Ja, es ist nicht ohne Grund die Ansicht aufgeworfen worden, daß eine künftige Ständeversammlung doch einen andern Sinn haben könnte, und mit Capitalien doch besser schalten und wal ten würde, als mit Grund und Boden. Daher bin ich mit voller Ucberzeugung der Ansicht der Deputation zugrthan. Abg.,Richter (aus Zwickau): ES sei mir vergönnt, mit einigen Worten die Ansicht zu verlheidigm, welche ich mir aus zusprechen erlaubte. Die Schule, von welcher es sich hier handelt, wurde zu einer Zeit gegründet, wo der Geldvcrkchr noch nicht so ausgebildet war, wie es jetzt der Fall ist. Wollte man eine öffentliche Anstalt gründen, so konnte man die Unter haltung der Anstalt und der Personen, die dabei anzustellm waren, nicht auf andere Weise sichern, als daß man sie in der damals gangbaren Münze, in Grund und Boden, dotirte. So geschah es auch, daß der Geistlichkeit Grund und Boden ange wiesen wurde, um ihnen Unterhalt zu geben, so geschah es in Gemeinden, und das ist auch mit der Entstehung der Staats güter oder Domainen der Fall. Aber in jetziger Zeit kann daS nicht mehr gelten, was damals für zweckmäßig erachtet wurde, und jetzt, wo ganz verschiedene Verhältnisse statt finden, noch darauf halten wollen, daß öffentliche Anstalten der Art mit Grund und Boden dotirt würden, ist den jetzigen Ansichten schlechterdings nicht mehr entbrechend. Ich erlaube mir zu fra gen': Würden Sie Ihre Einwilligung dazu geben, wenn ein Deputirter, z. B. von Leipzig darauf antragen wollte, daß
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