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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 327. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Unter V. bemerkt die Deputation: v) Diel.Kammer stellte den Antrag: Daß auch die katho lischen Theologen einer öffentlichen Prüfung unterworfen wer den möchten. Der Beitritt hierzu ist wohl unbedenklich. Abg. v. Thiel au: Ich wollte mir die Frage erlauben, auf welche Art dieses eingerichtet werden soll; denn so viel ich weiß, besteht keine katholische Facultat auf der Universität und mir ist es nicht klar,- wie eine Prüfung veranstaltet werden soll. Refcr. Abg. Sachße: Wie das zu machen sei, hat die De putation allerdings nicht absehen können; sie hat das der Admini stration überlassen; allein sie hat geglaubt, daß bei einem Cle- rus, der so zahlreich sei, auch Manner vorhanden sein müßten, welche diese Prüfung übernehmen können. Staatsminister v. Müller: Es würde hier vielleicht eine ähnliche Einrichtung, wie bei den protestantischen Theologen getroffen'werden können, indessen wird dieff wohl lediglich den katholisch-geistlichen Behörden überlassen werden müssen, da sie dafür zu sorgen haben, daß die katholischen Gemeinden mit tüch tigen Geistlichen versorgt werden. Dazu gehört denn auch die Veranstaltung zu der Fortbildung der Theologen, welche von der Universität zurückkommen. Der Präsident stellt sodann die Frage: Erklärt sich die Kammer mit dem Anträge unter O. einverstanden? Sie wird einstimmig bejaht. Wei L. äußert die Deputation: L) Die I. Kammer beschloß: Man möge bei dem Ministe rs des Cultus alle unter Einer römischen Ziffer vorkommcn- den Posten als vereinigt arischen, außerdem auch noch in gleicher Maße die Positionen 1-M- I-XM. und 1.HV. verbinden. Die Positionen 1-XÜI. und I.XIV. eignen sich zur Verbin dung mit einander, die Position L-W. aber muß, da sie einen ganz andern Gegenstand betrifft, wohl für sich stehen bleiben; es scheint aber unbedenklich, deren Unterabtheilungen, so wie die der übrigen unter Einer römischen Ziffer vorkommenden Po sitionen, als vereinigt anzu seh en. Abg. v. Thielau: Ach muß mir auch Hier die Frage er lauben, wie das zu verstehen sei, ob Überschüsse von einer Position auf die andere bei dem Eultusministerkum herüberge- N0WMN werden dürfen? Referent, Abg. Sachße: Allerdings ist es so gemeint, und es ist dicß schon bei mehreren Positionen beschlossen worden. Der Präsident fragt: Ist die Kammer mit der Deputa tion einverstanden? Man antwortet mit Ausschluß einer Stim me (Mg. v. Thielau) mit Z a. (Fortsetzung folgt.) Drcihundertste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 1. Oktober 1834. Fortsetzung der Bcmthung des cmderweitm Berichts der I. Deputation, das Decret, die zweckmäßigere Organisation der Patrimomalgerichte und die Criminalgerichtsbarkcit betreffend. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Es wird das über die letzte Session ausgenommene Protocoll verlesen, von den anwe senden 31 Mitgliedern genehmiget und durch die Abgg. Mern- hold und v. Beust (auf Neufalza) mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist nichts emgegangen. Staatsminister v. Z eschau ergreift daS Wort: Ich habe die geehrte Kammer zu benachrichtigen, daß die Hindernisse, welche bis jetzt der Erlassung des Gesetzes über die Staatsschul denkasse entgegenstanden, nunmehr beseitigt sind. Es ist auch deshalb bereits an die 2. Kammer, wo die Berathung über die sen Gegenstand zuerst stattsindet, ein allerhöchstes Decret abge geben worden; indeß erwähne ich cs hier, weil man sich dabei recht baldigst über 2 Punkte zu entschließen haben wird. Die Staatsschuldendeputatiok soll aus 5 Mitgliedern bestehen, und man hat geglaubt, daß davon zuerst die Mehrzahl von 3 Personen in der 2. Kammer zu wählen sein werde, wogegen diese Mehrzahl bei der nächsten Wahl auf die 1. Kammer über gehen wird. Nun entstand aber die Frage, in welcher Kammer, der gegebenen Zusicherung nach, ein Mitglied ans der Oberlau sitz zu entnehmen sein dürfte, wo man sich ebenfalls für die 2. Kammer entschieden hat, weil dort für jetzt 3 Personen er nannt werden. Ferner erlaube ich mir, darauf aufmerksam zu machen, daß es der Regierung erwünscht erscheint, daß sich wenigstens Ein Mitglied der Staatsschuldendeputation in Dresden aufhalte, da es sich wohl zutragen kann, daß schleunige Communicätioncn und Verfügungen nothwendig werden. Es ist zwar eine der gleichen Bestimmung nicht in das Gesetz ausgenommen worden, allein die Kammern haben sich dahin erklärt, jenem Wunsche „so weit thunlich" nachzukommrn, und ist daher sehr wünschens- werth, daß sowohl Hierüber, als auch über den erst erwähnten Punkt die verehrten Präsidien beider Kammern zuvor eine Ver nehmung emlciten, damit sich nicht erst und vor erfolgender Wahl «ine zeitraubende Commumcation unter den Kammern nö- thig macht. Niemand entgegnet etwas hierauf, und der Präsident ersucht den Hrn. Finanzminister, die Berathung zwischen ihm selbst und dem Präsidenten der 2. Kammer veranstalten zu wollen. Man schreitet nunmehr zurTagesordnung, auf welcher sich als erster Gegenstand die Fortsetzung der Berathung über das allerhöchste Decret wegen der Patrimvnialgerichte und der Cn'mi- > nalgmchtsbarkeit befindet, und zwar hat man sich nur noch über die Frage wegen der Criminalgerichtsbarkeit auszu sprechen. ' Referent in der Sache istv. Carlow i tz, welcher einleitend Folgendes äußert: Die zweite Kammer hat sich gegen den diessei tigen Beschluß erklärt, weil sie die Abgabe der Criminaljuris- dictkon ohne die Civiljurisdictkon für verfassungswidrig, unzweck mäßig und unnöthig erkennen zu müssen glaubt. Was nun den ersten Punkt, die angebliche Verfaffungswidrigkeit anlangt, so kann hier wohl kaum von der Verfassung Sachsens nach der Ur kunde vom 4. Septbr. 1831 die Rede sein, denn nirgends ist nachgewiesen, welcher Z. hier entgegenstehen kann oder soll. Es muß also wohl von der Organisation der Patrimomalgmchtsbar-
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