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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Beziehung genauer genommen wird. Was nun aber den Hauptgegenstand des Gesetzes, die Fixation der Schullehrer be kifft, so wird sie vielen Schwierigkeiten unterliegen. Zwar halten die Gemeinden auch das, was an Schulgeld nicht ein kam, zu vertreten, und aus der Almosenkaffe zu bezahlen. Al lein dadurch, daß nun die Gehalte erhöht werden, und daß die Gemeinde nun sich mit den Schulgelderresten befassen muß, er wächst ihnen eine größere Last. Die Fixa sollen nach dem Schulgelde regulirt werden. Allein das Schulgeld ist im Lande nicht gleich. Es werden nun oft Streitigkeiten über dessen We-! trag entstehen. Ist man mit dem Schullehrer zufrieden, so er hält er von Manchen in der Gemeinde mehr Schulgeld, als ihm gebührt. Dieses wird der Schullehrer nun mit in Rechnung bringen. Anlangcnd die Siirgumgänge,- so haben damals, als sie abgeschasst werden sollten, thcilweise die Schullehrer zu viel gefordert, und dadurch sind die Bemühungen der Behörden ge scheitert, sie abzustellen. Ungleich und unbestimmt ist ferner die Art und Weise, wie die Schullasten in der Gemeinde aufge- , bracht werden sollen. Man macht es an einem Orte so, an dem andern wieder anders. Und dann sind die Beiträge derer nicht bestimmt, die km Orte wohnen und nicht zum Commun- verbande gehören. Daher wäre ich der Meinung, daß die Be- ralhung des Lheils des Gesetzes, welcher von der Fixation und Schulbau handelt, ausgesetzt bleibe, .oder doch die Staatsre- gierung ersucht werde, bissen Lheil nicht eher zur Ausführung zu bringen, als bis das Gesetz wegen Ueberttagung der Paro- chiallastm und die Landgemeindeorbnung auf künftigem Land tage vollständig berathen sein wird. Abg. Haußner: Die Sprecher, töelche bereits anerkannt haben, wie wohlchatig sich der Gesetzentwurf im Lande äußern werde, haben sich darüber schon so ausgelassen, daß ich nur weni ges noch zu äußern habe. Ich für meine Person fühle mich glück lich, daß ich bei dem Landtage gegenwärtig war, wo dieses Ge setz gegeben wurde. Es ist der allgemeine Wunsch des Volkes und die Mitglieder unserer Kammer, als das Organ des Volkes, haben ihn bereits ausgesprochen, und nur wenige haben eine! Ausnahme davon gemacht. Woher entsteht aber dieser Wunsch?! Er entsteht aus der Gewißheit, daß unsere Schulen größtentheils noch an großen Mängeln bisher gelitten haben. Wenn daher auch im Deputationsberichte gesagt wurde, und ich hören mußte, daß unsere Schulen keineswegs hinter denen anderer Lander zu rückstünden, und daß wir uns nicht zu schämen hatten, so gebe ich zu, daß sie andern Landern nicht weit voran stehen werden; aber wir müssen von der ersten Anforderung an die Volksbildung aus gehn. Dabei werden wir sehen, daß unsere Schulen in Betracht der allgemeinen Volksbildung sehr weit zurückstehen. Nament lich ist das in den Dörfern bemerkbar, wo der Lehrer qn den noth- wendigsten Bedürfnissen Mangel leidet. Daß ein solcher Lehrer nicht vorzüglich befähigt sein kann, ist natürlich; denn ein Mann, der umfängliche pädagogische Kenntnisse besitzt, wird nicht für 50 Thlr. sein Leben kümmerlich fristen wollen. Ein Zweiter Grund der Schlechtheit der Schulen liegt in der weiten Entfer nung vieler Schulen von den Ortschaften, wo die Schulkinder wohnen. Wer in dem Gebirge lebt, und zu der Zeit gegmwärs tig ist, in welcher die ungünstige Witterung eiutritt, der wird mir recht geben, daß Kinder von 8, 9 bis 10 Jahren diese Berge von Schnee nicht übersteigen, oder die Gewässer durchwaden können, welche sich ihnen als die größten Hindernisse des Fort kommens entgegen stellen. Es kann bei der- Ausschulung auf- dieseUmstände Rücksicht genommen werden. Ein fernerer Grund des niedrigen Standes der Volksschulen findet sich in der Unzahl der Schulkinder. WerjederartigeSchulen besuchthat, werjegeschn bat, daß ein Lehrer täglich 4 bis 5 Stunden 160 bis 180 Kinder zu-, gleich lehren soll, wird mir zugestehen, daß dieß rein unmöglich ist. Dividirt man die Stunden in die Zahl der Kinder, so wird man finden , daß in einem halben Jahre das Kind einmal zum Lesen kommen kann. Man sage mir nicht, daß die Kinder durch Aufmerksamkeit sich die Lehren aneignen könnten; die Natur der, Kinder ist nicht von der Art, daß sie durch Aufmerksamkeit allein lernen, und ich beklage unsere Kinder, daß sie so lange sitzen müssen, so daß sie fast alle an Körper, und mit diesem am Ende auch am Geiste verkrüppeln.' Die Unkcnntniß der Lehrer entsteht dadurch, daß man ihnen nicht genug Gehall gegeben hat; es haben sich daher Steinmetzer, Leinwebergesellen, Schuh macher rc. zu diesen Stetten gemeldet und sie erhalten. Ich habe selbst Leute gefunden, welche nichts schreiben konnten, als den eignen Namen, und diese sind Kinderlehrer. Man sage mir auch nicht, daß dieß bloß im Gebirge der Fall sei; nein, ich habe einem. Schullehrer in einem eine Stunde von Leipzig entfernten Dorfe zuzuhörcn Gelegenheit gehabt, dessen Qualität auf der niedrig sten Stufe stand. Ich befand mich in der Kirche, als er vor dem Altäre mehrere Kinder examinirkc und lehrte. Er fragte- die Kin der: was heißt arbeiten? Die Kinder wußten es nicht; er fragte nun jedes derselben nach den einzelnen Beschäst^nn^en vel vce Dekonomie, und jedes Kind nannte eine derselben. Als er nun hieraus die Kinder der Reihe nach fragte, was arbeiten heiße? so antwortete das eine: säen, das andere: rechen; ein drittes: mähen rc., und er bestätigte die erhaltenen Antworten als richtig. Ich sehe mich veranlaßt, dieses anzuführen, weil man gesagt hat, die Schulen seien unvergleichlich. Gegen alle diese gerüg ten Mangel hat das vorliegende Gesetz die Mittel vorgelegt, und somit wird der Wunsch des Volkes befriediget. In dem Zweck der Schule kann ich übrigens nichts anders finden, als die Aus bildung des Menschen zu seiner künftigen Bestimmung; der Mensch hat im Staatslebcn zweierlei Bestimmungen, einmal als Mensch überhaupt und dann als Staatsbürger. Als Mensch wird die Neligionslehre für ihn das Wichtigste sein; es kann indeß Jemand der religiöseste Mensch sein, er kann ganz von Religion durchdrungen die Pflichten, die solche ihm auflegt, erfüllen; aber er ist dann noch nicht zum Staats-, bürger hcrangebildet, er wird deshalb noch nicht seinen Beruf als Staatsbürger zu erfüllen im Stande sein; denn die Staats gesetze sind perfeeter, die Religionsgrundsätze imperfecter Natur. Niemand kann gezwungen werden, daß er nach imperfecten Ge setzen handele. Betrachtet man ihn also als Mensch, so wird die Religion das erste sein, betrachtet man ihn aber als Staats bürger, so werden noch andere Kenntnisse erfordert, es wird ihm Mathematik, Raturlehre, Vaterlandskunderc. gelehrt und
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