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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 327. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Untersuchungen den königl. Gerechten übergeben werden, so werd es auch wohl gerathemr sein, die übrigen in gleicher Maße zu behandeln. v. Heynitz: Ich habe gestern für Beibehaltung der Patri- nionialgcrichlsbarkeit gestimmt, und werde heute für Übertra gung der Criminalgerichtsbarkeit an den Staat mein Votum ab geben, aber aus ganz andern Beweggründen, als sie nach den Aeußerungen eines der geehrten Sprecher vor mir bei einer sol chen Abstimmung zu vermuthen sein würden. In seiner Aeu- ßerung schien nämlich die Präsumtion zu liegen, daß die Ge- richtsinhaber aus Rücksicht auf ihren eignen Vortheil den lukra tiven Theil ihrer Gerichtsbarkeit zu behalte», und den, welcher ih nen Kosten verursachen kann, an den Staat abzutreten wünschten. Gegen diese Vermuthung muß ich mich hiermit ernstlich verwah ren. — Ich bin mir wohl bewußt, mich eidlich verpflichtet zu haben, bei meinen Abstimmungen nur das allgemeine Beste des Vaterlandes vor Augen zu haben. — Aber eben die Rücksichten auf das allgemeine Beste haben mich gestern bei meiner Abstim mung geleitet und werden mich heute bestimmen. — Weil ich überzeugt bin, daß sich die Civilgerichtsbarkeit bei den Patrimo- Nlalgerlchtcn in sehr guten Händen befindet, habe ich für Beibe haltung der Patrimonialgerichtsbarkeit gestimmt, anderseits aber bin ich der Ueberzeugung, die Criminalgerichtsbarkeit werde nur vom Staat gut verwaltet werden können, und darum werde ich für deren Abtretung an den Staat stimmen. — Es ist ent gegnet worden, der Staat solle die Gerichtsinhaber zwingen, Cri- minalgcrichtsbarkeit gut zu verwalten, darauf muß ich jedoch er- wiedern: Nicht der Mangel an gutem Willen ist es, der die Ge- richtsinhabcr und Justitiare an gehöriger Verwaltung der Cri- minalgerichtsbarkeit verhindert, sondern ihre Verhältnisse sind es, namentlich die vielen kleinen, oft ihrer Lage nach gemischten Zu- risdiclionsbezirke, welche unendlich viel Requisitionen nöthig ma chen. — Es sind mir Fälle bekannt, wo durch solche Requisi tionen die Untersuchungen nicht nur außerordentlich verzögert, sondern auch ihrem Erfolg nach vereitelt wurden. 7— Man hat ferner die Abgabe der Criminaljurisdiction an den Staat als eine ungerechte Maßregel bezeichnen wollen, weil dadurch den Ge- richtsinhabern, welche bisher die Criminalkosten zu tragen ge habt, ein Vortheil erwachsen würde. Dagegen muß ich mir fol gende Bemerkung erlauben. — Eine gute Criminalrechtspflege ist einer der wichtigsten Staatszwecke, ein Staatszweck von sol cher Wichtigkeit, von so allgemeinem Interesse, daß es wohl na türlich wäre, wenn jedes Mitglied des Staates zu dessen Er reichung beitrüge. -- Statt dessen sind die erforderlichen Ko sten bis jetzt höchst ungleichmäßig, theils von den Gerichtsinha- bem, theils von Land- und Stadtcommttnen aufgebracht wor den. — Es scheint mir dieß ein ganz ähnlicher Fall zu sein, wie bei der ungleichen Grundbesteuerung, der die Einführung eines neuen gleichmäßigen Grundsteuersystems wünschenswert/) macht. Hier sind auch einzelne Steuerpflichtige unverhältnißmäßig hoch mit Steuern belegt. Durch Einführung eines neuen gleichmä ßigen Grundsteuersystems wird ihnen diese unverhaltnißmaßige Last abgenommen werden, aber noch nie habe ich die Behauptung aufstellen hören, daß eine gleichmäßige Grundbesteuerung des ¬ halb eine Ungerechtigkeit sei, weil einzelnen jetzt unverhältnißma- ßsg hoch besteuerten Steuerpflichtigen daraus ein Vortheil er wachsen werde. Im Gegentheil führt man dieß mit Recht als einen wesentlichen Grund für Einführung einer gleichmäßigen Grundbesteuerung an. Seer. v. Zedrwitz: Es ist augenfällig, daß sich zwei der geehrten Sprecher auch gegen mich in ihren Reden gekehrt haben. Nun habe ich allerdings davon gesprochen, daß es meinen Ge sinnungen zuwider sei, bei einer Sache die Last abzugeben, und den Vortheil zu behalten, und gewiß wird es mir niemand ver argen, wenn ich es nicht wage, Andern andere Gesinnungen un terzulegen. Daß aber durch Uebernahme der Criminaljustiz dem Staate sehr bedeutender Aufwand erwachsen wird, unterliegt wohl keinem Zweifel. Vorhin schon habe ich gezeigt, wie er na mentlich eine Theilung der Aemter die Vermehrung des Amts personals ganz unausbleiblich herbeiführen muß, allein der Staat wird auch weder von den Gerichtsherrn, noch von den Untertha- nerr, wo solche die Criminalkosten zu übertragen hatten, irgend einen besonder» Beitrag hierzu fordern können, und zwar um so mehr, da die besondere Criminaljustiz jetzt in den Aemtern keines wegs vorzüglich verwaltet, ja solche im Gegentheil, wenigstens in Bezug auf die Assessur gerade bei den Patrimonialgerichten besser administrirt wird. Bürgermeister Ritterstädtr Ich habe mich gestern für die Abgabe der Patrimonialgerichte erklärt, meine Gründe aber nicht erst speciell angegeben, da solche bereits von andern Red nern erschöpfend dargelegt worden sind. Heute jedoch muß ich gegen die Abgabe der Criminalgerichtsbarkeit stimmen, und hebe für diese Ansicht außer den vielen bereits angeführten Momenten nur noch einen Grund heraus. Es scheint mir nämlich, als wenn die Kammer, falls sie heute der Minorität beitritt, meine große Inconstquenz verfallen würde. Die Crimmalgerichtsbar- keit ist nämlich eben so gut ein C'hrenrecht, als die Ckvilgcrichts- barkeit, wie dieß die vielen Streitigkeiten über die Oberg erich ts- barkeit zeigen, und wenn man Bedenken getragen hat, den §. 31. der Vcrsassungsurkunde bei der Patrimonialjurisdictkon über haupt zur Anwendung zu bringen, so muß dieß wohl auch hier der Fall sein. Was vom Ganzen gilt, muß auch auf das Ein zelne Anwendung leiden. Dabei kann ich zugleich nicht den Wunsch unterdrücken, daß die Kammer jeden falschen Schein von sich abwenden möge, der, wenn auch nur Schein, doch unangenehm sein würde. Staatsminister v. Könnerrtz: Habe ich kn den bisherigen Discussionen die Einziehung der Civilgerichtsbarkeit aus Inte resse für die Verbesserung als höchst wünschenswerth darzu stellengesucht, so kann ich nicht umhin, die Einziehung der Cri minaljurisdiction als ganz unerläßlich zu bezeichnen. Bei der Civiljustiz sind nur die Parteien interessirt; ganz anders bei der Criminaljustiz; hier ist der gesummte Staat, mit ihm die Sicher heit jedes Einzelnen unmittelbar und auf das innigste betheiligt, seine Wohlfahrt in Gefahr. Ich unterhalte die geehrte Kammer nicht gern von den Mängeln der Patrimonialgerichtsbarkeit, ich leugne auch nicht, daß die Patrimonialgerichte hinsichtlich der Assessur einige Vorzüge haben, die Mängel, welche andrerseits
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