Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 327. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Verwaltung der Criminaljustiz durch Patrlmom'algerichte hat, sind unleugbar, und mit Ausnahme weniger Gerichte sehr allge mein. Sie liegen zum Theil in der Sache selbst, denn zu einer zweckmäßigen Verwaltung der CriminaljustiZ sind größere Be zirke durchaus erforderlich, damit man die Spuren der Verbrechen schnell und mit Nachdruck verfolgen kann, ferner ein tiefer Blick und Menschenkenntniß des Richters, was nur durch längere Ucbung erlangt wird. Nimmt man aber noch hinzu, daß hier vielleicht das eigne Interesse des Justitiars, weil er kn Untersu chungssachen ohne besondere Vergütung arbeiten muß, während er durch die Advocatenpraxis sich eine Einnahme verschaffen konnte, — dort die Rücksicht auf die Kammerei und Stadtkaffe, dort die mißliche Lage des Eerichtsherrn, oder vielleicht an andern Orten Schonung gegen die Unterthancn, welche die Kosten der Un tersuchung zu tragen haben, vielfache Veranlassung geben können, die Verbrechen gar nicht anzuzeigen, oder die Untersuchung abzu lehnen, oder Loch die Spuren der Verbrechen nicht mit der uner läßlich nothwendigen Ausdauer zu verfolgen, so darf man sich in der That nicht wundern, wenn so manches Verdrecken unentdeckt und unbestraft bleibt. Welche traurige Folgen dieß auf die Mo ralität des Volkes und auf die Zahl der Verbrechen äußern muß, sieht gewiß jeder ein. Es ist wahrhaft schauderhaft, wenn man hören muß, daß selbst Verbrecher gestehen, sie waren durch die Lauheit der Gerichte noch ruchloser worden, und wenn man er fährt, daß Jneulpaten, um der Competcnzstreitkgkeiten willen, ost Monate hindurch länger im Gefängnisse bleiben müssen. Sol chen Gebrechen durch Aufsicht und Controle vorzubeugen, ist, wie schon der Referent sehr richtig bemerkt, gerade bei der Crkminal- Iustiz nicht möglich. Man müßte bei jedem Gericht einen Con- trolcur anstelle». Waren übrigens die Verbrechen verzweigter, wurden sie von ganzen Banden ausgeübt, so war es schon jetzt nicht möglich, die Untersuchung den Patrimonialgcrichten zu über lassen. Es mußte den köm'gl. Aemtern Auftrag erthcilt werden. Ich bitte überhaupt, die Uebernahme der Criminalgerichlsbarkeit doch ja nur von der Seife zu betrachten, ob sie für den Staat nothwendig und wünschenswerth sei. Ist dieß der Fall, so kann darauf nichts ankommen, daß man einzelnen UnLerchanen, ein zelnen Comw.umn, einzelnen Gerichtsinhabern eine Last abnehme. Das Dpfer, was der Staat dadurch bringt, ist im Verhältniß zu dem Vortheil, den er erlangt, nicht in Anschlag zu bringen, und der Erfolg endlich doch nur der, daß eine sehr ungleich verteilte Last nunmehr durch die Uebernahme aus die Staatskasse gleich re partier wird. Aus einer Uebersicht geht ohnehin hervor, daß schon jetzt ungefähr die Halste der Untersuchungen in den Erblanden auf die königlichen Gerichte fallen. — Es be finden sich nämlich unter den in Waldheim in Einem- Jahre vetinirt gewesenen 802 Sträflingen 781 Sträflinge aus denErb landen und unter diesen sind 377 von königlichen Gerichten einge liefert worden. Von den übrigen kommen 108 auf das Stadt gericht zu Dresden und das vereinigte Criminalamt zu Leip zig; zü dem letzteren tragt aber die Staatskasse ebenfalls nach einem Quotal-Verhältnis bereits bei. Aufmerksam muß ich noch darauf machen, daß mir kaum ein Staat in Deutschland bekannt ist, wo die Criminaljustiz von Patrimonialgerichten aus geübt würde. - Wenn Se. Königs. Hoheit daran erinnerte, welche großen Schwierigkeiten der Trennung der Civil- und Criminalgerichts- barkeit entgegenstünden, so stelle ich zwar selbige keineswegs in Abrede, ja sie sind von mir selbst als Grund für die gänzliche Aufhebung der Patrimonialgerichte aufgeführt worden; allein diese Trennung ist gewiß immer ein kleineres Nebel, als das Fort bestehen der jetzigen Einrichtung. — Wenn ferner der geehne Hr. Sccr. v. Zedtwktz auf die Nothwendigkeit der Errichtung be sonderer Criminalämter hinweisi, so kann ich erstere nicht finden, und cs wird ausreichend sein, in den bereits vorhandenen Äm tern einen besondern Criminalrichter anzustellen. Daß durch die Errichtung einer besonder» Criminalkaffe manchem Nebel würde abgehvlfen werden können, ist wohl nicht zu bezweifeln, sie ist jedoch wegen der jetzt äußerst verschiedenen Art der Aufbringung der Criminalkosten ganz- unthunlich. — Was die vom geehrten Hrn. Bürgermeister Nittcrstädt gerügte Inkonsequenz anlangt, so ist sie allerdings vorhanden, allein— wie ich schon in letzter Sitzung bemerkte — der Begriff der Nothwendigkeit ist ein sehr relativer; hier aber liegt die allerdringendste Nothwendigkeit, und somit unbestreitbar die Zulässigkeit der Anwendung des zmü ewmentls vor. Mehrfache und ganz verschiedene Motiven könnten übrigens zu der Ablehnung Veranlassung geben. Darum hierüber noch ein Wort. Einige könnten der Ansicht sein, der Staat solle die CriminalgerichtsbarkeiL jetzt darum nicht übernehmen, weil er dann um so bestimmter auf die Abgabe der ganzen Patrimonial gerichtsbarkeit rechnen könne. Man möge jedoch nicht über dem Mittel den Hauptzweck vergessen. Andere könnten aus Besorg nis; vor Mißdeutungen, als wollten die Gerichts-Inhaber nur ! den lästigen Theil aufgeben, den gewinnreichern aber behalten, ! sich gegen den Vorschlag bestimmen lassen. Hierüber kann sich i aber ein jeder beruhigen, denn die Regierung betrachtet diese An- ! gelegenheit von einer ganz andern Seite, und ich erkläre cs offen, daß sie den Uebergang der Criminalgerichtsbarkeit geradezu für unerläßlich halt. — Noch andere könnten die ganze Angelegen heit bis zum nächsten Landtag ausgesetzt zu sehen wünschen. Es stellt sich nun zwar schon wegen der erfolgten FcststellungdesBud- jets als unmöglich dar, die beabsichtigte Einrichtung früher als nach dem nächsten Landtage ins Leben treten zu lassen, allein sehr ! wünschenswerth ist es immer, daß die Regierung schon aus die sem Landtag die Ansicht der Stände im Hauptwerk vernehme, i weil selbst viele administrative Maßregeln hiervon abhängig sind. ' (Beschluß folgt.) Druck und Pap'er von B- G, Teubner in Dresden. Verantwortliche Nedartkon r v. GrerscheU
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder