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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 300. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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wenn auch vielleicht nicht nothwendig, -och gewiß unschädlich sei, man also doch in einer Angelegenheit, wo übrigens volles Einverständniß Herrsche, nicht erst wegen eines so unbedeuten den PuncteS eine Differenz veranlassen möge. ' Die Kammer tritt hierauf der Deputation und somit der 2. Kammer einstimmig bei, und gelangt man zu ll. dem zweiten Punkte, wobei ->) die zweite Kammer einem diesseits beliebten Zusatze beigetreten ist, b) dagegen rin diesseits beschlossener Zusatz keine Annahme gefunden hat, und c) von der 2. Kammer einige Worte des Gesetzentwurfs geändert wor den sind. Die Deputation halt es für angemessen, sich bei den Punk ten unter d. und e. der jenseitigen Ansicht anzuschließen, und erfolgt solches einstimmig. Sonach ist nunmehr auch dieser dritte Gegenstand -er heuti gen Tagesordnung beendigt, und da mit alleiniger Ausnahme -es auf-re Schrift keinen Einfluß äußernden Punktes unters. VI. keine Differenz mehr besteht, so kann nunmehr die Schrift entworfen werden, und ist dieses Protokoll an die 2. Kammer zu befördern. Die Sitzung endigt um 2 Uhr. Dreihundert und erste öffentliche Sitzung -er ersten Kammer, am 3. Oktober 1834. Berathung über die Differenzpuncte -ci dm Beschlüssen beider Kammern in Beziehung auf die ständische Petition, die Emancipation der Juden betr. — Berathung des Berichts der 3. Deputation über die Anträge der Eisenwerks und Mriochüttenbesitzer Lattermann, Grieshammer, Kohler u, Cons. Die Sitzung nimmt halb 12 Uhr ihren Anfang. Das Protokoll über die letzte Session wird verlesen, von der Kammer genehmiget und durch v. Lüttichau und v. H eynitz mit un terzeichnet. Auf der Registrande ist neu eingegangen: 1) Bericht der 2. Deputation, die Differenzpuncte in Be treff des neuen GrundsteuersystemS und der Aufhebung und Entschädigung der Realbestriungen betr.; zum Druck und auf die Tagesordnung. 2) Eingabe des Abgeordneten der 2. Kam mer, Pastor Axt, womit derselbe zwei Schriften über das Volks schulwesen übergiebt; an die 1. Deputation. 3) Protocollex- tract der 2. Kammer, die Differenzpuncte bei dem Personal- und Gewerbsteuergesetze; an die 2. Deputation. 4) Protocoll- extract der 2. Kammer, den Gesetzentwurf wegen Aufhebung ei niger Bestimmungen des Mandats wider die Selbstrach e betr.; an die 1. Deputation. 5) Protocollextract der 2. Kammer, das Gesuch der evangelischen Geistlichen Dresdens wegen Gleichstel lung der katholischen und protestantischen Kirche der Erblonde; an die 4. Deputation. 6) Bericht der 4. Deputation, die Be schwerde der Frauensteinschen Erben betr.; zum Druck und auf die Tagesordnung. 7) Bericht der 4. Deputation, die Eingabe N -es Pfarrers N. Weichert zu Papstdorf betr.; auf die Tages-! ordnung zu bringen. I Der Präsident zeigt an, daß er beim hohen Gesammt- ministerium darum nachgesucht habe, Dresden in Amtsgeschäf- k ten vom 6, Liß 11. Oktober verlassen zu dürfen, und, nachdem er noch hierauf dem 0. Crusius für den an die Mitglieder der Kammer vertheilten 4. Bericht deS Eisenbahncomitö gedankt hat, geht man zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Berathung über die Differenzpuncte bei Pen Beschlüssen beider Kammern in Beziehung auf die ständische Petition,. die Cman- cipation der Juden betreffend, befindet. (Die frühem Verhand lungen s. in Nr. 99. und 307 d. Bl.) j Referent Bürgermeister Hübler spricht hierauf einleitend folgende Worte: Noch einmal, meine Herren, bin ich genöthigl, wenn auch Nur für kurze Zeit, Ihre Aufmerksamkeit für einen Gegenstand in Anspruch zu nehmen, der früher schon die wärmste Theilnahme der Kammer gefunden hat, dessen freimüthige Be rathung in diesem Saale, bei dem intelligenteren Lheile der Nation laute Anerkennung erholtem Es ist dieß der von Ihnen zur ständischen Petition erhobene Antrag auf Emancipation der israelitischen Glaubensgenossen im Königreiche Sachsen. Die Petition ist auch in der 2. Kammer der gründlichsten Prüfung unterworfen worden und erfreulich ist eS, daß die 2. Kammer, wenn schon einzelne Stimmen sich dagegen erhoben, doch in ihrer großen Mehrheit den Ansichten der 1. Kammer in der Hauptsache beigetreten ist. Auch sie hat es für eine unabweis bare, von der allgemeinen Menschenliebe, der Gerechtigkeit und der Klugheit gebotene Pflicht anerkannt, den bürgerlichen Ver hältnissen der im Königreiche Sachsen einheimischen Juden, eine dem Geiste des Jahrhunderts, dem Geiste unserer Verfassung, dem eignen Interesse der Betheiligten, entsprechende Umgestal tung zu geben und so eine Schuld abzutragen, welche die In toleranz früherer Jahrhunderte auf das lebende Geschlecht der Bekenner der Christuslehre vererbt hat. Es sind daher, wie die hohe Kammer aus der vorliegenden Zusammenstellung erst, hen haben wird, nur wenige Punkte, welche eine getrennte An sicht beider Kammern darbieten, und eine Vereinigung darüber wird eben so leicht, als über die zweckmäßigen Anträge stattfm- den, welche die 2. Kammer dem Hauptantrage noch besonders beizufügcn, vorgeschlagen hat. Ehe ich jedoch zu dem Verlesen der Zusammenstellung selbst verschreit«, fordert meine Refererr- tenpflicht, die Hohe Kammer noch auf diejenigen, gegen die Emancipation der Juden gerichteten, Eingaben aufmerksam zu machen, welche erst nach der Berathung des Gegenstandes in der 1. Kammer bei der Standeversammlung eingegangen sind. Denn der 1. Kammer hat zur Zeit nur eine in diesem Sinne ab gefaßte Bittschrift aus der Stadt Leißnig und fünf benachbarten Städten vorgelegen. Von spätem Eingaben sind nicht weniger als sechs an die 2. Kammer, und eine siebente an die 1. Kam mer gelangt. Referent verliest hierauf aus der von der Deputation ab gefaßten Zusammenstellung den ersten Theil, wie folgt: Beschluß der 1. Kammer: Nach dem von der 1. Kammer genehmigten Hauptgutachtcn ihrer Deputation soll der Antrag an die Staatsregierung gerichtet werden: „ u)Daß Se. König!. Majestät und des Prinzen Mitregenten König!. Hoheit geruhen möchten, nach Revision der in Beziehung auf die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Sachsen gegenwärtig
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