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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 300. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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putatioü so lauten würde: ,-daß Sc. Königliche Majestät und des Prinzen Mjtrcgenten Königliche Hoheit geruhen möchten, nach Revision der in Beziehung auf die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Sachsen gegenwärtig beste henden gesetzlichen Vorschriften, der nächsten Standevrrsamm- lung zu zweckmäßiger und zeitgemäßer Verbesserung des bürger lichen Zustandes der im Königreiche Sachsen sich befindenden Israeliten einen Gesetzentwurf mit Bestimmung der Rechtsver hältnisse derselben vorzulegen." Man stimmt der Deputation allgemein bei. Zu d. ist die Deputation mit der Ausdehnung des bezügli chen Antrages auf alle Bergstädte Sachsens, obwohl, so weit ihr bekannt, jene lästige Einrichtung faktisch nur in Frcibergbe- stcht, einverstanden, und empfiehlt deren Annahme. Bürgermeister Reiche - Eifenstuck: Ich habe zwar schon früher erklärt, daß die Begleitung der Juden durch einen Poli- ceidiener meines Wissens nur in Freiberg, nicht in den andern Werastadten statt findet, und daß daher der Zusatz der 2. Kam mer eigentlich überflüssig ist. Die in Freiberg dießfalls., statt findende policeiliche Maßregel gründet sich wohl hauptsächlich auf die Verordnungen vom 14. Mai 1774 und 10. Juni 1782,. wornach den Juden überhaupt der Aufenthalt in den Bergstav- ten über Nachts untersagt ist. Letztere betrifft auch zugleich das Verbot des Silbem'nkaufs in den Wergstädten. Betrifft nun der Antrag eine Policeimaßregel, welche aus jenen Gesetzen her- vorgsgangm, so würde man sich auf jene Gesetze selbst, so'wie; auf die Bergordnung zugleich in dem Anträge zu beziehen ha-! ben, in sofern derselbe selbst seinem Zwecke genügen soll. Mein Antrag geht daher dahin: In der Fassung der 2. Kampier nach ! den Worten: „wo eins dergleichen Einrichtung" noch dieWorte aufzrmehmen: „nach Maßgabe des Befehls vom 14. Mai 1774 und des Mandats vom 10. Juni 1782." j Dieser Antrag findet jedoch keine hinreichende Unterstü tzung , hierauf aber wird der Antrag der Deputation, sich der Fassung der 2. Kammeranzuschlisßen, einstimmig geneh miget. Noch aber hat die jenseitige Deputation ihre Kammer auf einige Verhältnisse aufmerksam gemacht, mit der Bemerkung, daß deren ferneres Fortbestehen nicht nur den FortschMm der Cultur und der bürgerlichen Erziehung der Juden höchst nach-: thciiig, sondern auch zugleich so drückend, ungerecht Md-irraLio-- nell erscheine, daß eine sofortige Abhilfe interimistisch bis zu Erlassung eines Emancipationsgesetzes schlechterdings ntzthWM- dig sei- — Die 2. Kammer ist diesen Anträgen in der Hauptsache befetteten, und hat darauf folgende Beschlüsse gegründet:. e' Beschlüsse der 2. Kammer: !. Zn Gememschkst mit der 1. Kammer die hohe Staatsregiemng zu ersuchen, interimistisch und bis zur Erscheinung eines umfassenden EmancipMonsgesetzes die strackliche Handhabung des Reskripts vom 25. ZulilÄT, die Ercheilung der Erlaubniß für die hiesigen ifmelitischsn Kinder zu Erlernung zunstmäßiger Gewerbe betreffend, unverlangt , zu verfügen und die Abweisung der Innungen, mit ihren bsgegen erhobenen Widersprüchen gemeffenst anzub efthlLK. H. Zn Vereinigung mit der 1. Kammer die Staatsregie- rung zu ersuchen, daß sie die Abgabe, welche die Dresdner Zu- denschaft deim blusbruche eines Feuers in der. Stadt und deren Vorstädten mit Zchen Lhalern an die hiesige Kämmerei zu ent- richten hat, durch Verordnung an den Rath M Dresden abschaffe. HI. Mit der 1. Kammer bei der Regierung zu beantragen, daß sie das in Dresden und Leipzig für die Juden begehende Verbot, in den Vorstädten zu wohnen, durch VerordnüngcM die betreffenden Stadtrathe des baldigsten in WegM bringe- IV. Ich Einverstandniß mit der 1. Kammer einen Antrag an die Staatsregierung.gelangen zplqssen, daß,, dafern die jetzt nach Maßgabe der Judenordnung bestehenden Copcesflonserthcfl lungen, noch zur Zeit für nothwendig erachtet werden, einstwei len doch die Nothwendigkeit einer Cvnccssionauf di^ Fälle zur Verehelichung und zu Anstellung besonderer: Wkrthschast be schränkt, und übrigens bei der Landcsdirection und dep Stadt- rathen eine Einrichtung getryffen werde, , daß.man die Sporteln hjerbel aüfdke Wumgflnglkch. MWgm'.ermMiKe. s V. Im Verein mit der.1. Kammer die sofortige Unterstel lung des jüdischen Cultus und der jüdischen Schulen unter die Oberaufsicht des Ministerium des Cultus und öffentlichen Un» terrichts bei hoher Staatsregierung zu beantragem .. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Zu I. Die De putation kann diesen Antrag , der darauf berechnet ist, die jüdi sche Jugend dem Gewerbsfleiße zuzuführen und fo von'dem ver derblichen Geiste des Schachers zu entfernen, nur zur Annahme empfehlen,, und sie würde sich selbst gestattet haben, diesen und einige der folgenden Vorschläge an die hohe 1. Kammer zu rich ten,. wenn, sich zur Zeit ihrer BcrichtsrrstaLtung im Mai des vo rigen Jahres, so wie jetzt mit Gewißheit, hätte vöraussehen las sen, daß die Vorlegung.des Emancipationsgesetzes bei gegenwär tigem Landtage nicht erwartet werden dürfe. ' Zu Ü. Der Antrag hat sich erledigt, indem durch gemein schaftlichen Beschluß des Stadtrathes und. der ColNMunrepra- sentantschast zu Dresden, die fragliche Abgabe für die Zukunft in Wegfall kommen und an deren Stelle die Zuziehung der jüdi schen. Glaubensgenossen zum Feuerdienste gleich allen andern Staatsbürgern erfolgen soll. -- . Au M., IV. und V. cmpsiehlt die Deputation der 1. Kam-' mer aus dem Lei l. schon angegebenen Grunde der hohen Kam mer die Annahme dieser Anträge. Wer sämmtlichen L Punkten pflichtet man der Ansicht der 'Deputation einstimmig-Zel. - 's s-, Man geht nun zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung über, nämlich zum Bericht der 3. Deputation, über die Anträge der Eisenwerks- und Vitriol-Hütten-Besitzcr Lattsrmanp, Grieshammer, Köhler und o- Elter-, lein und Cönsorten. ch. 's ch". Bürgermcister H ü b ler ,- welchem auch hierüber das Refe rat obliegt, verliest nun den Bericht, da ; man dm Vortrag der Petitionen, auf welche derselbe Bezug nimmt, so wie der hier auf erfolgten Mittheilungcn der Negierung für unnöthig halt. . Der Antrag, der Depütatiop geht dahin, der 2, Hammer bsizuttetm, deren Beschluß nunmehr, und nachdem der Vor behalt, beim Budjet auf-diesen Gegenstand zurück zu kommen, sich erledigt hat, dahin .lautet: " - ' 1) Es vor der Hand bei den von der Staatsregiemng zu- - gesicherten 25 Rabbat bei den geringem Holzsorten bewenden zu lassen und 2) einen Antrag dahin zu stellen, daß die Aufsicht Seiten der Verwaltungsbehörde sich nicht weiter erstrecken möge, als der technische Betrieb der Werke es erfordere. Gecr. v. Zedtwrtz äußert das Bedenken, daß es nach der aus dem,Berichte refemtep Erklärung des Herrn Fmanzmi- ! nisters eines ausdrücklichen Antrags auf Erhöhung des bei den
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