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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 300. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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geringen Hölzern bewilligten Raööats bis auf 25 Procent zu bedürfen scheine. Referent, Bürgermeister Hübler, versichert, daß der unter 1. von der 2. Kammer gcfäßteBeschluß ja auch zurKennt- niß der Regierung gelänge, und sonach genüge. ' Staatsminister O. Mü ller: Ed ist im Bericht mit Recht auf eine von mir inder 2. Kammer gethane Zusicherung Bezug genommen wötdcn, daß nämlich ins Künftige auf der Univer sität Leipzig auch über das Bergrecht Vorlesungen von dem Pro fessor des deutschen Rechts gehalten werden sollten; es sind auch bereits dergleichen für das nächste Semester angekändigt worden. Es ist'zuglcich dafür gesorgt worden daß dem das Bergrecht vortragenden Professor bei'feinem etwaigen Aufenthalt in Frei berg jede von ihm gewünschte Auskunft ertheilt werden solle. Weiter bemerkt Niemand etwas und es wird nach dem Ab treten der königlichen Bevollmächtigten das Gutachten der De putation durch erfolgten Namensaufruf einstimmig ange nommen, hierauf aber gegen 1 Uhr dis öffentliche Si tzung wieder geschlossen und zu einer geheimen üdergegangen. Dreihundert und ächt und zwanzigste öffentliche Sitzung der zweiten Äammer, am 7. Oktober 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Bcrathung dcsMrichts der 1. Deputation, den Gesetzent wurf, einige Bestimmungen über das Gewerbßwcsen betreffend. — Bcra- thung über das Äusgabebudjet, 8. den Pcnsionsetat betr. Der 2. Gegenstand der heutigen Tagesordnung betrifft die fortgesetzte Bcrathung des Berichts der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, wegen einiger Bestimmungen über das Ge- werbswesen. Referent , Abg. Atenstädt, begiebt sich auf die Redner bühne und es eröffnet Staatsminister v. Carlowitz die Bcrathung mit folgen der Erklärung: Bei der allgemeinen Bcrathung über den Ge setzentwurf, welcher gegenwärtig der Kammer vorliegt, ist der Antrag gestellt worden: „Die Kammer möge die Regierung er suchen, daß sie den Gesetzentwurf zurücknchme, und einen an dern, mehr auf Gewerbsfreiheit. basirten, vorlege." Auf Ver anlassung dieses Antrags ist die Frage in Bcrathung gekommen, ob sofort über diesen Antrag in der Kammer abgestimmt werden könne. Da diese Frage wesentlich in die Landtagsverfassung einschlägt, so hat die Regierung zu erklären: „Daß, da die Landtagsordnung, namentlich deren 70. 90. und 113., obgleich Letzterer nur auf Deputationen Be zug nimmt, bestimmt, cs müsse einem definitiven Beschlüsse über einen Gefetzvorsch lag die Bcrathung der einzelnen Pa ragraphen oder Puncte vorhergehen, die Regierung sich mit einer Abstimmung über einen dieser Bestimmung ent- gegenstehenden Antrag nicht einverstehen könne. Soll ten übrigens der Kammer hier über die Auslegung der Land- tagS-Ordnung Zweifel beigehcn, so würden selbige zuvör derst verfassungsmäßig einer Deputation zur Begutachtung und Berichterstattung zu überweisen sein." Abg. v. Lhielau: Nach dieser Erklärung der königl. Re gierung dürfte es bloß eine Verlängerung der Diskussion sein, wenn ich auf dem Anträge, wie ich ihn gestellt habe, beharren wollte. Die Kammer ist Zeuge gewesen, wie ich mich bereit er klärt habe, meinen Antrag zurück nehmen zu wollen, sobald cs darauf ankommt, daß die Debatte nicht verlängert werde. Aber ich habe eine andre Sache an die Kammer zu bringen, indem ich einen Mißbrauch der Directorialgewalt inder Art erkannt habe, in welcher die öffentliche Sitzung der Stellvertreter des Präsiden ten geschlossen hat. Ich sage Mißbrauch, wohl wissend, was dieses Wort für eine Bedeutung hat. Dem Prasidio steht das Recht zu, die Sitzungen zu schließen, aber es unterscheidet sich doch die Art der Schließung jener Sitzung von der gewöhnlichen Schließung. Der Herr Präsident, der wirklich Präsident ist, hat anerkannt,'daß die allgemeine Bcrathung noch nicht geschloffen sei, und sie war es auch noch nicht; denn es verlangten noch meh rere geehrte Abgeordnete zu sprechen. Ich hatte erwartet, daß schon in der nächst drauf folgenden Sitzung das damalige Präsi dium nach Z. 58. der Landtagsordnung erklärt hätte, daß ich vor den Staatsgerichtshof zu stellen sei; denn nur, wenn ich mir persönliche Ausfälle gegen den Regenten, die königliche Familie, die Kammer oder einzelne Mitglieder der Kammer, oder Angriffe auf den deutschen Bund erlaubt hätte, und ungeachtet der Erin nerung des Präsidenten damit sortgefahren wäre, ist der Präsi dent berechtigt und verpflichtet, die Sitzung für diesen Tag auf der Stelle zu schließen, und in der folgenden Sitzung die Bestra fung des betreffenden Mitgliedes der Kammer zur Entscheidung anheim zu stellen. Ich habe diesen Vortrag vergebens erwartet, aber nach diesem Z. 58. lag ein Mißbrauch der Directorialgewalt darin, eine Sitzung auf eine Art aufzuhcbcn, als wenn Tumult und Unordnung in der Kammer ausgebrochen wäre. Es sind Fälle vorgekommen, wo das Präsidium andrer Ständcversamm- lungen sich gcnöthl'gt gesehen hat, wegen Tumults und Unord nung die Sitzung aufzuhcbcn, aber in der Geschichte der Land tage ist es noch nicht vorgekommen, daß das Präsidium deshalb die Sitzung aufgehoben, weil es nicht wußte, welcher Weg cin- zuschlagen sei, oder weil es der Kammer das Stimmenrecht ver sagen wollte. Sollte in der Art und Weise, wie die Sitzung geschlossen wurde, eine persönliche Beleidigung für mich enthalten sein, so bin ich geneigt, das zu verzeihen; aber öffentlich es zu rügen halte ich für meine Pflicht, weil das Recht der Kammer verletzt wurde, und um so mehr, als der Herr Stellvertreter des Präsidenten, der damals als Präsident fungirte, an der Diskus sion Tbeil genommen hat, und einer andern Ansicht war, und dennoch, weil seine Meinung nicht durchging, auf diese Art durch einen Act der Gewalt die Sitzung schloß. Das ist es, was ich Mißbrauch der Directorialgewalt nenne, und ich bitte die Kam mer zu entscheiden, ob das in ihrer Versammlung stattsinden soll, und ob ich nicht das Recht habe, - zu verlangen, daß die Kammer befragt werde. Ich habe nichts verlangt, als daß die Kammer gefragt werde, ob sie üücrmeinen Antrag abstimmen wolle; ich habe mich bereit erklärt, meiner: Antrag zurückzunehmen; ich habe aber verlangt, daß der Kammer ihr Recht erhalten werde. Setzen wir den Fall, die Kammer erkläre sich, daß sie über den
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