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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Denkübungen mit ihm angestellt werden müssen, um ihn als Staatsbürger heranbilden zu können. Freilich habe ich von Religionslehrbüchern, welche stark nach Mysticismus riechen, gehört, die beim Schulunterrichte gebraucht werden; allein der Mensch soll nicht in mystisches Dunkel geführt werden, sondern die wahre Religion lernen. Wie jetzt hier und da die Religions lehre gelehrt wird, besteht sie in nichts als in Auswendiglernen von biblischen Sprüchen, Versen und Sentenzen aus gewissen Büchern, die so dunkel sind, daß die Lernenden nichts davon verstehen. Wir wollen unfern lutherischen Katechismus selbst hernehmen; ich glaube nicht, daß er für unsere Kinder geeignet sei. Ich beziehe mich nur z. B. auf das darin enthaltene Amt -er Schlüssel. Es heißt da: Dieses sei die sonderbare Kirchen gewalt, ich frage, ob es für ein Kind möglich sei, das zu ver stehen. Allerdings giebt es eine Classe von gewissen Menschen, ich meine die Aristokraten, diese wünschen freilich nicht, daß der Mensch mehr thue, als Religionssprüchlein, ohne sie zu be greifen, auswendig zu lernen, die wollen nicht, daß der Mensch eine höhere Bildung und Denkfähigkeit erlange und lerne, was er als Staatsbürger zu fordern berechtigt sek, was er als solcher zu leisten habe. Diese Aristokraten wünschen nur, daß Jeder zu ihren Vortheilen in Nacht und Dunkelheit gehalten werde; ja, ich kenne Falle, daß solche Aristokraten selbst die Schulleh rer hinderten und anfeindeten, wenn sie ihrer Pflicht nachka men. Uebrigens kann ich mich mit der Idee nicht vereinbaren, daß der Landmann eine andere Bildung erhalten soll, als der Städter. Ich frage, ob das Kind des Landmanns nicht eben ^o gut Mensch ist, als das Kind des Städters, nicht eben so gut Staatsbürger werden will, wie, der Stadter? Braucht aber )er Städter gewisse Kenntnisse, um ein guter Staatsbürger zu verden, warum will man sie dem Landmann vorenthaltcn? Schon die Constitution fordert diese Gleichheit, und daher soll und muß auch auf dem Lande der nämliche Unterricht criheilt werden, wie in der Stadt. Uebrigens glaube ich, und stimme deshalb mit der Deputation nicht überein, daß die Salarirung des Lehrers nicht Sache der Gemeinde sei, sondern Staatssache. Geht man zurück auf den Begriff des Staats und auf des letz teren Zweck und fragt, welches ist dieser? so wird die Antwort sein: nichts anders als Sicherheit der Person, des Eigenthums und der Ehre zu gewähren. Wodurch können wir uns aber diese Güter am besten gewahren und bewahren, als wenn wir endlich sittlich gute Menschen herangebildct sehen, die im Vertrauen auf Gott und in stetem Bewußtsein aller der Regeln, welche die j Moral vorschreibt, sich hüten, ein Verbrechen zu begehen? Ich glaube daher, daß der Staat, welcher für die Sicherheit der N Person und des Eigenthums und der Ehre Garantie gewahren muß, nicht besser dafür sorgen könne, als wenn er den Volks-» unterricht auf die möglichst höchste Stufe bringe. Dieß zu er- j reichen, kann aber nicht der Einzelne angehalten werden, son-« dem der Staat muß hier eintreten; denn es ist Erfahrungssache, S daß gerade die ärmsten Leute die meisten Kinder haben, und in ärmsten Gemeinden sich die meisten Kinder vorsinden. Es ist« unmöglich, daß diese Leute das Schulgeld aufbringen können. Sagt man, daß diese Leute ja nichts zu geben brauchten, so antworte ich, daß sie in den ärmsten Gegenden zusammen Hau fen, unv also ganze Gemeinden bilden, und daher ein oder mehrere Personen, die sie übertragen, nicht vorhanden sind. Sollen diese Gemeinden das Schulgeld tragen, so stehen sie auch im Vcrhaltniß mit den Gemeinden, welche in reicheren, wohlhabenderen und fruchtbareren Gegenden sich befinden, nicht so viele arme Familien unter sich haben, im Nachtheil, und es sind auf diese Weise die armern Gegenden pragravirt. Daß es Staatssache sei, würde ich «berauch deshalb aussprechen, west der Staat weniger Aufwand an Police!, Gefängnissen und Militair zu machen hat, wenn man die Jugend zu bessern Men schen heranzieht. Schlüßlich habe ich mich noch conform mit der Ansicht zu erklären, daß es eines Lehrplans nicht bedürfe. Der Abg. Richter aus Zwickau hat dieß vollständig ausgeführt, -es bedarf daher einer näheren Ausführung nicht. Eben so halte ich auch für besser, wenn die Schulen von der Kirche emancipirt werden. Der hohe Stifter unserer Religion hat selbst eingese hen, daß dieses Verhältniß nicht tauge; er war selbst Refor mator und hat die damalige Kirche wegen ihrer unpassenden Ein richtung und Beziehung zu Schanden gemacht. Bedauern muß ich, daß der Schullehrer dem Geistlichen hinten nach gehen soll, indem ich doch glaube, daß zuerst der Schullehrer komme und dann der Geistliche. Man setze nur derssGeistlichen unter ein rohes Volk, z. B. unter die Nation der Hottentotten, und er soll bis an sein Lebensende lehren; er wird den Zweck nicht erreichen, wenn nicht die Menschen erst so gebildet sind, um ihn begreifen zu können. Abg. Axt: Es ist bereits so viel gegen den Gesetzentwurf gesprochen worden, daß ich zweifelhaft bin, gegen welche Aeuße- rung ich meine Erwiederung richten soll; und ich werde daher nur zwei besonders auffallende Bemerkungen eines geehrten Abg., der vor mir sprach, zu widerlegen suchen. Zuerst ist ausgesprochen worden, das Schulwesen sei nicht Sache des Staates, sondern der einzelnen Communen. Diese Aeuße- rung ist jedenfalls sehr bedenklich, und ich will in Bezug auf dieselbe nur auf die Folgen aufmerksam macken, welche daraus entstehen würden, wenn dieses wieder einträte, wie es auch schon früher gewesen ist. Ist die Schule Sache einzelner Ge meinden, ist ihnen alles überlassen, die Einrichtung der Schule, wie die Dotirung des Lehrers, so ist es ein reines Contracts- verhaltniß, welches zwischen der Gemeinde und dem Lehrer be steht. Der Lehrer tritt also in esne ganz abhängige Lage, in dem er seine Existenz als Lehrer einzig und allein der Gemeinde verdankt. Dadurch geht der Uebelstand hervor, daß jedes ein zelne Gcmeindeglicd am Ende zu ihm sagen könne: „Wir haben Sie erst zu unserm Lehrer gemacht, wie können Sie mit unfern Kindern so umgehen, wie Sie es thun?" Das ist dann eine herr liche Lage, in welcher der Lehrer sich befindet i Ferner wird man bei der Wahl eines Lehrers überlegen, wie man am wohlfeil sten einen solchen erlange, und da natürlich die Untauglichsten immer auch die Willigsten sind, so wird dann in den meisten Fällen der angenommen werden, welcher am unfähigsten zum
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