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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 300. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Kcfugm'ß nicht gehabt, die Abstimmung deshalb zu verwei gern. Abg. v. Thielau: Ich bin aufgesordert worden, mich zu erklären, ob ich mich zufrieden stellen wolle, und ich hatte mich zufrieden gestellt, wenn der Hr. Präsident nicht so eben diese Aeußerung gethan hatte. Nun-rnehme ich aber nichts zurück, ich finde die Sache zu wichtig. . Beide Herren Präsidenten haben erklärt, daß sie einen Antrag, welchen sie für ordnungswidrig halten, nicht zur Abstimmung bringen. Wenn diese Ansicht! durchgeht, so weiß ich nicht, wohin das führen sollte; dann würde....' . ' Präsident: Ich habe deutlich zugesetzt: Sobald ich fest und klar überzeugt bin, und diese Worte haben Sie weggelassen. Abg. v. Thielau: Wenn auch das; die Ueberzeugung des Präsidenten bleibt immer individuell und ist für die Kammer nicht bindend. Der Präsident hat nur Eine Stimme, und keine j weiters, er ist Mitglied der Kammer wie jedes andere Mitglied, er leitet die Verhandlungen, daß sie mit Ordnung vor sich gehen, und hat das Recht, die Sitzung zu schließen. Ich habe auch nicht ein Wort gesagt, wie der stellvertretende Hr. Präsident die Sitzung geschlossen hat; aber keineswegs werde ich anerkennen, daß das Präsidium einen Antrag, der in der Kammer gestellt worden ist, nicht zur Abstimmung, nicht einmal zu der Frage firmgs, ob dis Kammer ihn unterstütze. Hat die Kammer einen, - seinem Dafürhalten nach ordnungswidrigen Antrag unterstützt, so kann er den Saal verlassen oder die Sitzung schließen, er kann aber nicht sagen: „ ich thue es nicht, daß ich ihn zur Abstimmung bringe." Der Präsident ist Mitglied der Kammer und hat sein Amt von der Kammer. Er hat auch darauf zu sehen, daß die -Freiheit der Kammer aufrecht erhalten werde. Gesetzt ein Mit glied der Kammer fühlt sich überzeugt, daß es eine Beschwerde gegen das Ministerium anbringen müsse, und derPräsident sagte: „ich bin fest überzeugt, daß dieser Antrag ordnungswidrig ist," glauben Sie, meine Herren, daß bei solchem Verfahren die Kam- mcrfm'htt't gesichert sei? Ich glaube es nicht. Jeder Antrag, welcher gestellt wird, muß zur Unterstützung gebracht werden, und wird er unterstützt, so hat der Präsident, wenn Zweifel dar über entsteht, ob er zur Abstimmung gelangen könne, die Kam mer zu fragen, ob über den Antrag abgestimmt werden solle. Ich Lin weit entfernt, die Sache auf mich zu beziehen, und ich habe erklärt, daß ich den Antrag zurücknehmen würde, wenn ich es freiwillig thun könnte und nicht dazu gezwungen würde. Man hat aber dieses Recht mir nicht eingeräumt, und ich verlange als ÄamMermitglied, daß die Kammer befragt werde, ob sie über meinen Antrag abstimmen wolle! Ich sage im Voraus, daß ich mich nun gegen meinen eigenen Antrag erklären werde, wofür ich die Gründe angegeben, aber es muß die Kammer befragt werden, ob sie über meinen Antrag abstimmen wolle. Abg. Roux: Ich muß bemerken, daß dem Antragsteller das Pwrocoll entgegen steht, wornach er seinen Antrag hat fal len lassen. Uebn'gens hin ich auch aufgestanden, um das freie Recht, die freie Discussion der Kammer in Schutz zu nehmen. Habe ich einen Antrag gestellt und ist er unterstützt worden, so raume ich dem Direktorium kein Recht ein, darüber zu entschei den , ob über den Antrag abzustimmen sei. Wir sind Abgeord nete des Landes, bilden einen Körper, und ich glaube, wir be- rathen darüber, ob das Direktorium das Haupt und die Mit glieder der Kammer die Glieder sind, ob die Kammer thun soll, was das Directorium für gut findet. Das Directorium hat nicht darüber zu entscheiden, ob ein Antrag zur Abstimmung zu brin gen sei. Die Kammer hat das Recht; dieses muß ich ihr vmdi- ciren, und das ist meine Ueberzeugung. Ucdrigens habe ich for mell dieses Bedenken ausgestellt. Abg. v. Thielau: Was die Zurücknahme meines Antrags betrifft, so ist die ganze Kammer Zeuge, daß ich zwei Bedingun gen gemacht habe: I) Haben 33 Mitglieder den Antrag unter stützt, und also ist er nicht mehr mein Eigenthüm. 2) Daß ich ihn zurücknchme, wenn es nicht als Recht gefordert wird. Dar auf trat der Hr. Vicepräsident dagegen auf und sagte, ich müsse , ihn zurücknehmen, weil er ordnungswidrig sei, und da sagte ich: ich fordere nun, daß über meinen Antrag abgestimmt wird. Viceprasident: Ich bestätige allerdings, daß dieses der factifcheHergang ist, und nicht ohne die Absicht, den wachsen den Cvnsiict zu beseitigen, schloß ich hierauf die Sitzung. Abg. v. Thielau: Es handelt sich jetzt bloß um das Recht der Kammer. Abg. v. d. Planitz: Ich kann allerdings auch nur die An sicht ausfprechen, daß an die Kammer die Frage zu stellen gewe sen wäre, ob über den Antrag des Abgeordneten v. Thielau abge stimmt werden soll. Ich mache darauf aufmerksam, daß in der Kammer, als über den Gesetzentwurf wegen Zusammenlegung der Grundstücke eine ähnliche Differenz stattfand, diese auf eine ähnliche Weise geschlichtet wurde. Es wurde die Frage an die Kammer gerichtet: Will die Kammer den Antrag des Abg. v. Thielau annehmen oder nicht? Diese Frage ist an die Kammer gestellt worden, und sie wurde verneint; die Kammer nahm den I Antrag nicht yn, sondern ging auf die specielle Berathung ein. Ich glaube, der Fall, welcher jetzt vorlicgt, ist ganz gleich mit jenem, und ich glaube, daß das Präsidium diesen Weg auch hier hatte gehen sollen, wcShalb ich der Ansicht bin, daß diese Differenz, welche uns noch beschäftigt, am besten durch eine solche Frage ausgeglichen würde. Der Präsident: Ich habe mich über den Antrag, ob er ordnungswidrig sei oder nicht, gar nicht ausgesprochen, sondern habe meine Meinung darüber geäußert, daß, wenn ich etwas als deutlich und bestimmt gegen die Landtagsordnung laufend er kenne, ich es nicht zur Unterstützung und Abstimmung bringen werde. Ich habe übrigens auch ausdrücklich geäußert, daß ich die ganze Landtagsordnung durchgegangen und keinen Z. gefuri- den habe, der hier im vorliegenden Falle so scharf bezeichnet wäre. Ich habe dann später gesagt, daß, wenn in anderer Beziehung von einem Abg. ein Antrag gemacht wird, worüber die Landtags ordnung sich genau und bestimmt ausdrückt, und sich sofort klar herausstellt, daß sie gegen den Antrag spricht, ich es für meine Pflicht als Präsident halte, einen solchen Antrag nicht zur Ab stimmung zu bringen, da ich nach §. 9. der Landtagsordnung darauf verpflichtet bin, und ich die treue Erfüllung meiner Pflich ten beschworen habe. Vi.ceprä sidcnt: Ich wollte nur noch erinnern, daß bei dem ZusammlegMgsg'esetz sich eben diese Frage herausgestellt hat,
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