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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 300. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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jeden unterstützten Antrag in der Art der Kammer vorlegcn, daß es frage, ob die Kammer darüber abstimmcn wolle oder nicht. Das sind die 2 Falle, und die scheint die Kammer durch ihre Unterstützung bejaht zu haben; auf etwas anderes kann cs hier nicht an kommen. Vicepräsident: Ich halte allerdings dafür, daß über einen unterstützten Antrag abgestimmt werden muß, nur glaube ich, daß es der Ordnung nach geschehen müsse. Wir haben den Fall öfters gehabt, daß zuerst über das Dcputativnsgutach- ten und dann über die Anträge abgestimmt wurde. So wäre es auch hier zu halten gewesen. Abg? Secr. Bergmann: Die aufgestellten Fragen be weisen selbst, daß die ganze Unannehmlichkeit durch die Unbe stimmtheit der Landtagsordnung entstanden ist; denn die ganze Frage ist die, oh der Lhielausche Antrag zuerst zur Abstimmung zu bringen sei, oder das Deputationsgutachten; doch ich will darauf nicht weiter cingchcn ; allein was die aufgeworfenen Fra gen anlangt, so bin ich überzeugt, daß, wenn sie auch bejaht werden, dadurch doch nichts entschieden wird. Aber es scheint mir jedenfalls eine Interpretation der Landtagsordnung zu sein, und daher mit dem zusammen zu fallen, was von der Staats- Negierung erklärt wurde, daß nämlich darüber, ob nach derall- gemeinen Berathung über dis Abwerfung des Gesetzes abgestimmt werden könne, noch eine Bestimmung erfolgen müsse. Daher wäre ich dafür, daß diese Anträge der Deputation zugewiesen würden, welche über die Landtagsordnung zu berathen hat, da mit sich diese wenigstens über diese beiden Puncte in kurzer Zeit entscheide; denn ich glaube, daß das, was hier als Richtschnur angenommen werden sott, auch dann von der 1. Kammer ange nommen werden müßte, und die Sache also auch an diese zur Weschlußnahme zu gelangen hatte. Abg. Axt: Ich trete dieser Meinung vollständig bei, und erlaube mir nur noch, dieser Deputation eine dritte Frage zuzu weisen, nämlich die, ob das Präsidium befugt sei, die Sitzung mitten jn einer Discussion sofort zu schließen, ohne daß die in der Landtagsordnung §. 58. enthaltenen Ursachen vorhanden sind? Der Fall der Schließung jener Sitzung war allerdings so außerordentlicher Art, daß es wohl wichtig und nvthig ist, eine außerordentliche Bestimmung darüber zu treffen. Der Präsident: Ich Habe nur zu bemerken, daß ich den Antrag des Abg. v. Lhielau unterstützt habe, und werde auch dafür stimmen; aber das alterirt meine Ansicht nicht, daß, wenn mit klaren Worten und deutlich in der Landtagsordnung enthalten ist, daß etwas gegen die Landtagsordnung sei, ich gegen meine Pflicht handeln würde, wenn ich einen Antrag die ser Art zur Unterstützung brachte. Nachdem der Antrag des Abg. Axt hinlänglich unterstützt worden war, äußert Abg. Sachße: Dieser Antrag würde gegen §. 58. der Landtagsordnung gehen; denn dieser legt in solchen Fallen die Pflicht auf, die Sitzung zu schließen; aber im §. 9. ist dem Präsidenten die Befugniß zugetheilt, die Sitzungen zu bestim men, zu eröffnen und zu beschließen. Wenn man sagt, es müsse jeder Antrag zur Unterstützung kommen, so frage ich, ob, wenn ich den Antrag stellte, die Kammer solle sich eine Land tagsordnung nach ihrem Sinne schaffen, der Präsident diesen Antrag zur Unterstützung bringen müßte? Nach der ausge stellten Ansicht würde auch ein solcher Antrag zur Unterstützung kommen müssen, obwohl ich zweifle, daß er unterstützt werden würde. Abg. Secr. Bergmann: Ich habe den Vorschlag ge macht, daß die Anträge an die Deputation gelangen sollten, welche zur Berathung der Landtagsordnung niedergesetzt ist. Die Abgg. Winkler (aus Räcknitz) und Bocke stim men bei. Staatsminister v. Linden au: Das, was vom Secr. Bergmann und Abg. Axt geäußert, und von mehreren unter stützt worden ist, daß die wichtigen Principfragen, welche der Abg. v. Thielau aufgestellt hat, an eine Deput. übergeben wer den möchten, glaube auch ich unterstützen zu müssen, und glaube im Sinne des Antragstellers zu sprechen, wenn ich wünsche, daß eine sorgfältige Berathung darüber statlsinden möge; denn es möchte für Viele schwer sein, jetzt schon mit voller Ueberzeugung darüber abzusprcchen. Was den Antrag des Abg. Axt anlangt, so würde ich allerdings darüber zweifelhaft sein, weil hier nicht blos §.53. sondern auch §. 9. eingreift, welcher ausdrücklich überschrieben ist: „Befugnisse und Obliegenheiten der Präsiden ten" und im 5. Satze heißt: „er bestimmt, eröffnet und schließt die Sitzungen". Uebrigens gebe ich der geehrten Kammer an heim , ob man auch diesen Punct an die Deputation überwei sen wolle. Abg. Axt: Da zweifelhaft gemacht worden ist, ob mein Antrag zulässig sei, so muß ich allerdings bemerken, daß §. 9. die Regel und §. 58. die Ausnahme enthält. Letztere ist auf gewisse Bedingungen basirt; diese Bedingungen waren in der vorletzten Sitzung nicht erfüllt, und dennoch ist der Schluß der Sitzung erfolgt. Uebrigens scheint mir doch ein Unterschied zwischen dem Schluffe und dem sofortigen Schluffe zu fein. Die Zeit war zwar abgelaufen, aber die Discussion ihrem Ende nahe, die Anträge zur Abstimmung reif, und da wurde die Sitzung durch ein Machtwort geschloffen, was nicht zu leug nen ist. Viceprafident: Zur Widerlegung muß ich bemerken, daß es kein Machtwort war; d-nn das Schließen der Sitzun gen ist Sache des Präsioir unrecht ihm zu jeder Zeit zu. Ich frage auch,, wohin cs hatte führen sollen, wenn die Discussion noch weiter sortgeführt worden wäre. Abg. v. d. Pforte: Ich habe noch beizufügen, daß der wesentlichste Grund, warum ich mich für den Hrn. Vicepräsiden- ten nicht erklären könnte, der ist, weil er discutirte und zugleich prasidirte, und ohne die mindeste Pause im Sprechen zu machen, in der Mitte der Discussion selbst die Sitzung schloß. Viceprafident: Ich habe darauf nur zu bemerken, daß ich als Vorsitzender der Kammer den Grund angeben mußte, war um ich die Frage nicht stellte, und ich habe also nicht discutirt, sondern nur meine Meinung motivirt, und wie schon gesagt, es steht dem Präsidenten frei, auch zu debattiren.
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