Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Lehramte ist. Man bedingt, daß er mit dem Communhirten in einem Hause wohnen soll, es wird ihm der Reihtisch ange sonnen, .und er willigt ein, weil es ihm vielleicht schon längere Zeit an Obdach und an Nahrung fehlte; kurz es treten alle die Uebelstände, auf deren Veränderung und Abstellung es bei dem vorliegenden Gesetze abgesehen ist, wieder ein! er wird angese hen, wie der Viehhirte, er wird behandelt wie dieser, und wer einer solchen Unverträglichkeit das Wort reden kann, muß ent weder einen ganz andern Begriff von dem Zustande unseres Volkes haben, als die Erfahrung an die Hand giebt, öderer muß eine sehr geringe Vorstellung von dem Einflüsse haben, wel chen das Schulwesen auf die Wohlfahrt des Staates äußern kann. Zch kann mich damit nicht einverstehen. Noch eine Bemerkung fällt mir bei, welche über das Verhältniß der Kirche zur Schule gemacht wurde. Es ist zwar manches davon nicht neu, aber in dieser Versammlung noch nicht in der Maße aus gesprochen worden. Man hat von den Nachtheilen gesprochen, welche die Einwirkung der Kirche auf die Schulen gehabt, und es sind in dieser Beziehung die Nachtheile aufgeführt worden, welche die früheste christliche Kirche durch die Zerstörung heidni scher Bildungsanstalten und späterhin die Hierarchie im Mittel- alter durch ihr Festhalten an verjährten Jrrthümern der Bildung der Menschheit zugefügt habe. — Daß die christliche Kirche nicht dulden konnte, daß das Heidenthum fortlebe, wird wohl Niemand leugnen; aber einen Schluß von jenen Zeiten und von der Hierarchie und den Verhältnissen des Mittelalters auf unsere Zeit zu machen, ist doch wohl nicht statthaft. Wenn man aber die Nachtheile anfgeführt hat, so wundert es mich, wie man nicht auch die Vortheile aufzählen wollte, welche seit der Refor mation dem gesammten Schulwesen durch die Kirche und ihre Diener gewährt worden sind! — Ach weiß in der That nicht, ob ohne diese. Volksschulen ins Leben getreten sein würden? Denn es ist bekannt, daß aus der Kirche das Volksschulwesen hervorgegangen ist; und doch übersieht man diese Vortheile, stellt sie in den Hintergrund und zählt nur die Nachthelle auf. Es ist ferner gesagt worden, daß gelehrte Männer sich bemüht hätten, die Verschiedenheit der Confessionen zu beseitigen, dieß habe aber nur Früchte für das Publicum getragen, die Geist lichkeit aber sei taub geblieben. Ich weiß nicht, ob diese An klage ganz gegründet sein möchte, da das gänzliche Verschwin den der Confessionsunterschiede jedem braven Geistlichen nur wünschenswerth sein könnte. Denn daß der erhabene Stifter unserer Religion nicht gewollt hat, daß seine Bekenner sich in Secten theiltcn, ist gewiß, ob er aber gewünscht hat, daß ein gänzlicher Jndifferentismus in Absicht auf ihren religiösen Glau ben unter feinen Bekennern bestehe, ob er gewollt, daß seine himmlischen Lehren und Offenbarungen in bloßen reinen Deis mus, der ja auch im Islamismus sich findet, verkehrt werden sollten , das möchte ich wohl mit Recht bezweifeln. Daß Deis mus sich leicht in Pantheismus und dieser wieder in Polytheis mus verwandele, ist bekannt, und daher hat er auch ein festes System aufgestellt, das, richtig aufgefaßt, vor solchen groben Verirrungen seine Anhänger bewahrt. Millionen von Menschen haben sich zum Glauben an dieses Neligionssysteln vereinigt, und jetzt wieder zum Deismus zürückkehren zu wollen, wird nur Ein zelnen einfallen, die Mehrzahl wird stets der Bibel und den er habenen Wahrheiten des christlichen Glaubens, wiesle in den Bekenntnißschriften unserer evangelischen Kirche einfach aufge stellt sind, getreu bleiben. Ich kann also nicht fürchten, daß, wenn auch künftig die Geistlichen, welche die Förderer der Chri- stuslehre in den christlichen Staaten sein sollen, die christlichen Schulen beaufsichtigen, einjNachthcil daraus hervorgehen werde; ich finde im Gegentheil, daß darin ein natürlicher Zusammen hang statt finde, daß der Geistliche sehen muß, wie schon in früher Lugend die Keime des christlichen Lebens durch den Schulunterricht entwickelt werden, da er ja selbst berufen ist, diese Keime in den Herzen der Erwachsenen zu pflegen, und zu immer höherer Ausbildung derselben mitzuwirken. Wer eine andere Ansicht hat, den kann ich darum nicht beneiden, glaube aber nicht, daß er dadurch zum wahren Glück und Segen in einem christlichen Staate wirken werde. Abg. Sachße: Auch ich vermag mich nur für diejenigen zu erklären, welche daS Schulgesetz für eines der nothwrndig- sten und wichtigsten Gesetze halten, welche im Laufe des Land tags der Versammlung vorgelegt wurden. Es hat zwar der Abg. Häntzschel aufgestellt, cs würde durch das Schulgesetz nicht den Gebrechen abgeholfen, welche durch andere Falle her vorgerufen worden, und er hält dafür, es werde der Zweck des Schulgesetzes nicht erreicht werden. Er glaubt, die bestehende Gesetzgebung über die Volksschulen reiche aus, um den Bedürf nissen abzuhelfen, welche sich herausgestellt hätten; cs sei aber hauptsächlich die Demoralisation, welche durch den Mangel an guten Ehegesetzen hervorgehe, und gegen die Demoralisation müsse man ankämpfen. Ich halte aber dafür, daß auch da durch der Demoralisation, welche er mit lebhaften Farben ge schildert hat, keineswegs abgeholfen sein wird, wenn nicht der Schulunterricht sich besser gestaltet; denn bis jetzt ist unser Schulunterricht immer nur ein Stückwerk; einige Schulen sind vorzüglich, andere stehen wert nach, bei andern sind die besten Lehrer angestellt, sie vermögen aber bei der großen Zahl der KinderdenUnterricht nicht so wohlthätig zu machen, wie es wünschenswerth wäre. Der Abg. Runde hat in seiner Wohl- redenheit herausgestellt, daß das Gesetz keineswegs als noth- wendig sich zeige, und daß die seitherigen Bestimmungen voll kommen ausreichten, wie namentlich eine strenge Beaufsichti gung der Examen weit mehr zu dem Ziele führe, welches man durch das Schulgesetz zu erreichen suche, welches letztere aber so manche Uebelstande Hervorrufe, und er hat zugleich einen An trag darauf gestellt, cs möchten nur einzelne Theile des Gesetzes angenommen, das Gesetz selbst aber zurückbehalten, und der künftigen Ständeversammlung vorgelegt werden. Allein ich fürchte, daß dann die Zerstückelung unsers Schulwesens nue fortdauern, und die Uebelstande sich vergrößern würden. Sieht man auf das Schulgesetz, in seinen sechs Abschnitten selbst, so laßt sich nicht absehen, wie em einziger Abschnitt entbehrt wer den könne. Der erste Abschnitt enthalt allgemeine Bestimmung,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder