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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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3. Deputation über die Petition des Hrn. v. Miltitz, die sittliche Erziehung auf den sächsischen Landrsschulcn betr., vor, wir folgt: Der Hr. Antragsteller hatte früher schon die vorliegende Pe- Mon der ersten Kammer mit dem'Gesuche überreicht, seidige'an die zu Berichterstattung des Gesetzentwurfs über die Gelehrten schulen erwählte Deputation zur Begutachtung abzugeben, und dafern diese das gerügte Gebrechen als wirklich vorhanden, und die vorgefchlagnen Mittel, ihm abzuhelfen, für gnügend und ausführbar erkennen sollte, sich diese hochwichtige Angelegenheit vor allen empfohlen sein zu lassen und durch liberales Entgegen kommen und Eröffnung ausreichender Hilfsquellen Vahin wirken zu wollen, daß diese ehrwürdigen Institute dem bei ihrer Grün dung beabsichtigten, seitdem aber nicht immer mit gleichem Eifer verfolgten hohen Ziele mehr und Mehr zugeführc werden. —- Die gedachte außerordentliche Deputation hat indeß, unfehlbar ge- hindertdurch den Drang der Zeit, über die Petition sich gutacht lich nicht geäußert, sondern am Schlusseihres Berichtes, nur be merkt, wie die Petition zwar einen höchst beachtenswerthen Ge genstand zur Sprache bringe, sie, die Deputation, jedoch einer weitern Auslassung über selbige überhoben sei, da der Hr. Ver fasser die Berathün'g darüber in geheimer Sitzung zu beantragen sich vorgcnommen habe. — Nachdem nun durch das allerhöchste Decret vom 30. Juli 1834 die Zurücknahme des Gesetzentwurfes über Organisation der Gelehrtenschulen erfolgt, und die weitere Derathung über den fraglichen Gesetzentwurf abgebrochen, somit aber zugleich die Möglichkeit, den Gegenstand in der Kammer selbst Lei dieser Gelegenheit zur Discussiorr zu'bringm, akgeschnit- len worden war, gelangte dir Petition, aufandcrwriten Antrag -es Hrn. Verfassers, an die unterzeichnete Deputation, welche nach gepflogener Berathung und nach Vernehmung mit der ha. hen Staatsregierung ihren gutachtlichen Bericht dem Ermessen der hohen Kammer in Folgendem anheim zu geben sich gestattet. Ausgehend von der auch von unserer Staatsregierung festgehalte nen Ansicht, daß die sächsisch-n Landesschulen nicht bloß Lehran stalten, sondern zugleich Erziehungs-Institute seien, und die Zöglinge derselben nicht bloß für das höhere wissenschaftliche Le. Len, sondern auch zu einer sittlichen und religiösen Denkart her angebildet werden sollen, bemerkt der Hr. Antragsteller, daß für den letztem Zweck in den gedachten Anstalten bei weitem das nicht geleistet werde, was geleistet werden müsse, um sie als wahrhafte Erziehungs-Institute betrachten zu dürfen. — Seine Stimme M dieser Angelegenheit erscheint dabei, namentlich so weit sie die Aftanifche Landes schule betrifft, auf welche sich die Petition vor zugsweise bezieht, um so gewlchiigrr, als die frühem amtlichen Verhältnisse des Herrn Antragstellers ihm allerdings nicht nur Gelegenheit gegeben, sondern sogar zur Pflicht gemacht haben, Beobachtungen über einen Gegenstand anzustellen, der in älte rer und neuererZeit wiederholt die öffentliche Aufmerksamkeit eben so sehr als die Sorge der Staatsregierung in Anspruch genom men, und als sich seine Angaben, wie er versichert, theils auf die von ihm gemachten eigenen Erfahrungen, theils auf Mitthei- lungcn der bestunterrichtelen Personen gründen. — Der Herr Antragsteller sucht die von ihm gerügte Mangelhaftigkeit der Er- Ziehung in den Landesschulen eben so sehr in dem Ursprünge der selben und in der aus dem Klosterleben hervorgegangenen , vom Zwecke der Erziehung entfernten Einrichtung , als in derUnzu- reichenheit der in neuerer Zeit zu Beseitigung jener Mängel ergrif fenen Maßregeln. — Zu letzteren rechnet er insonderheit die im Lahre 1842 erfolgte Anstellung von Unterlehrern (Kollaborato ren) , denen man die specielle Aufsicht über das sittliche Verhalten der Schüler übertragen, und denen man, um sich dem Erzie- hungsgeschäft vollständig zu widmen, zur Pflicht gemacht habe, Mt den Schulern zusammen zu wohnen, zu speisen, auszuge- hen und zu schlafen. So trefflich das Institut der Collaborato- rcn an sich gewesen, habe man doch in zwei Puncten gefehlt, ein mal in der Wahl der Subjccte, und dann in der Behandlung, welche die CvUäboratorcn von den Lehrern selbst erfahren, die, .statt selbige zu sich heraufzuziehen und dadurch ihr, durch eine sübordinirte Stellung geschmälertes Ansehen bei den Schülern zu heben, sie den eigenen ost schwachen Kräften gänzlich überlassen hatten. — Im Jahre 1828 habe man die Collaboratorcn ent lassen und dafür zwei neue Profefforstellen errichtet. Sei man hier in der Wahl der Subjecte glücklicher gewesen, so sei doch das Häüptiniftel einer zweckmäßigen Erziehung, jene fortdauernde specielle Aufsicht über die Schüler, das so wichtige gemeinsame Wohnen, Speisen und Schlafen-der Kollaboratoren mit den Schülern nun weggefallen und MM grnöthigk gewesen, einen Theil der speciellen Aufsicht über die jünger», alteren Schülern anzuvcrlraüen. Hinsichtlich der Erziehung sei also durch diese Einrichtung nicht nur nichts gewonnen worden, sondern der große Nachtheil eingctreten, daß das Personal der Lehrer der nä hern Bekanntschaft mit den Schülern sich noch mehr entfremdet habe, und die ganze Unteraufsicht nach dem Abgänge der Colla- boratoren an die obern Schüler übergegangen sei, bei deren Wahl man weniger auf Reinheit der Sitte, als darauf Rücksicht ge nommen, daß sie der Elaste der Primaner angehüren müssen, wo durch denn der gute Erfolg , den diese Maßregel sonst äußern können, abermals geschmälert worden. Die Professoren seien aber auch außer Stande, der Erziehung der Schüler sich zu wid men, denn mit Ausnahme des Recrors, der im Schulgebäude wohne, finde man sie nur wahrend der Lehrstunden unter den Schülern. Der Wochen-Inspektor müsse sich zwar.während seiner Woche Tag und Nackt in der Schule aufhalten, bei der Speisung zugegen sein, die Schüler auf Spaziergängen beglei ten und die Schlafsäle revivircn, habe er dieses aber ost genug nur als ein oxus operstum vollbracht, dann ziehe er sich auf sein Jnspectionszimmer zurück, und werde daher nie im Stande sein, eine specielle Kenntniß von den Schülern zu erlangen. Und solle einer oder verändere derProftssorcn wirklich dieser pädagogischen Pflicht genügen, so werde immer das Haupterforderniß einer gu ten Erziehung, Einheit in der Ansicht und Ausführung, man geln. — Zum Beweise übrigens, daß, noch immer Gesetze und Gcwohnhmen unter den Schülern bestehen, die'der Vorschrift der Behörden und der guten Ordnung Trotz bieten, den Penna- lksmus und Veteranksmüs begünstigen und Widerstand gegen die Schulgesetze einscharfcn, bezieht sich der Heer Antragsteller auf die in der Beilage I), enthaltenen, durch Zufall in die Hände der Vorsteher gekommenen, Bruchstücke eines von Schülerrrentwor fenen Gesetzbuchs. — Der Hr. Amragsteller findet nun in Er wägung, daß es äus mehrfachen Rücksichten'Nickt rathsam sein möchte, auf die Anstellung der Cottaboratoren zucückzukommen, zwei Auswege;-.um dem von ihm gerügten Mangel in der Erzie hung zu begegnen, Er schlagt vor, dem Personal der Professo ren einen Mansi dcizugesellen, dem vor allen andern die Pflege der Religiosität und Sittlichkeit der Schüler anvertraut werde, .dessen stetes Geschäft es sei, die Schüler zu beobachten, zurecht- i zuweilen , sie amzckichten, auf das Herz des Einzelnen und auf das Verhalten Aller zu wieken,. und dem man neben dem Unter richte in der hebräischen Sprache ausschließlich die sonntägigen Erbaüungsstunden, den Religionsunterricht und die Vorberei tung der Consicmafloen übertragen könne. Zu Unteraufsehern würden neben demselben,'nach des Hrn. Antragstellers Vor schläge, vier Männer als nächste Vorgesetzte der Schüler zu wäh len und unter die Dmction des jedesmaligen Hebdomadars zu stellen, zu diesen Suhjecten aber verdiente Unterossici'cre und Foun'ere vorzüglich zu empfe»)len sein, in sofern nicht etwa die bereits angeflellren Schreib-, SincO und Tanzlehrer zu einer sol chen Unteraufficht sich eigneten. "Der Aufwand werde für den
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