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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Oberaufseher zu ungefähr Tausend Thaler und für jeden der Unteraufseher zu Zweihundert Lhalern zu berechnen sein, und zu dem wichtigen Zwecke, den man damit zu erreichen hoffe,! nicht im Mißverhältnis stehen. — Solle diese Einrichtung kei-! nen Beifall finden, so schlägt der Herr Antragsteller ferner vor, die bisherige Bestimmung unserer Landesschulen zu theilcn, und die «ine derselben lediglich zur Aufnähme der Ncuankommendcn, also der Knaben von 13 bis 15 Jahren, die andere zu Ausbil dung der Jünglinge bis zu rhreM Abgänge zu bestimmen. Es werde sich auf diese Weise die eine derselben vorzugsweise mit der sittlichen Erziehung, mit der Legung eines festen Grundes in Sprachen und Wissenschaften, kurz mit der Vorbereitung zum hohem Unterrichte, die andere mit Vollendung desselben zu be schäftigen haben. Die Einrichtung gewahre den Vortheil, daß man Vie Lehrer, je nachdem sie sich mehr zur Erz-ehung oder zum Lehrfache eignen, anstellen, eine strengere Controle beim Auf rücken statt finden lassen und durch Wegfall des Unterrichts in der hebräischen-Sprache, in der angewendeten Mathematik und Physik in der einen Schule, Ersparnisse im L-Hrer-Personale und in der Anschaffung und Unterhaltung der physikalischen und mathematischen Instrumente machen könne, zugleich aber sei diese Maßregel das sicherste Mittel, den Pennalismus und Vetcranis- muS auszurotten, weil sich dann in der einen Schule nur Untere, in ver ändern nur Oberebcsinven würden, und um zugleich dem Einwande zu begegnen , daß durch eine solche Trennung der bis her für notwendig erachtete Unterricht der jüngern Schüler durch dieälteren aufhören werde, findet der Hr. Antragsteller ein Aus- kunfrsmittel darin , daß man acht bis zehn der geeignetsten Schü ler aus der für die Obern bestimmten Schule in dem letzten hal ben Lahre ihres Sexeimü in die dem Unterrichte der Unteren gewidmete sende und ihnen die Forkhilfe der Schwächeren an vertraue. Ehe die Deputation auf die Sache selbst, und namentlich auf die jetzt in Beziehung auf die sittliche und religiöse Erziehung bestehende Einrichtung Unserer Landesschulen, und deren nähere Beleuchtung eingcht, gestaltet sie sich nur wenige Worte über die Vorschläge zu äußern, in denen der geehrte Antragsteller Beseiti gung der von ihm gerügten Mangel zu finden hofft. Er bezeich net diese Vorschläge nur als einen Versuch zu Lösung der Frage, was an die Stelle des jetzt Bestehenden zu setzen sei, und räumt selbst ein, wie sich die Frage leichter stellen als beantworten lasse. Die Deputation, so dankenswerth an sich der in jenen Vorschlä gen sich aussprechende warme Eifer für das sittliche Gedeihen der Jugend unserer Landesschulen ihr erschienen, ist denn doch im All gemeinen des Dafürhaltens, daß die Wahl und die Prüfung der Mittel zur Förderung dieses hochwichtigen Zweckes eigentlich in den Bereich der administrativen Wirksamkeit der Staatsregierung gehört, und daß man vertrauensvoll von ihr zu erwarten hat, sie werde nicht unterlassen, die geeignetsten Mittel zu Erreichung eines Zieles zu ergreifen, welches zugleich das Ziel aller menschli chen Bildung ist. Davon abgesehen sind der Deputation aber auch gegen dle Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit der Vorschläge des Hm. Antragstellers nicht unerhebliche Bedenken beigegangcn. Sie hält es, was den ersten jener Vorschläge betrifft, schon an sich für sehr schwer, einen Mann von. klassischer Bildung zu fur chen, der sich ausschließlich dem Geschäfte der Erziehung widmen sollte, und eben so schwer, seine Stellung zum Rector der Schule und.zu dem übrigen Lehrerpersvnalc zu begrenzen, ohne deren,! und namentlich des Rectors in dieserHinsicht so wesentliche Wirk samkeit zu beschranken, oder mindestens unangenehme Collisio- nen zwischen diesen Autoritäten herbei zu führen. Fände sich aber auch ein solcher, und würde nun in seine Hande ausschließlich die! jetzt unter das Lehrerpersonal gethcilte Sorge für die sittliche und religiöse Erziehung der Jugend gelegt, so hinge dann von seiner! Persönlichkeit allein das glückliche Gedeihen jenes Bildungszwei ges der Anstalt ab, und der kleinste Mißgriff in der Wahl d«S Mannes wäre von nicht zu berechnenden Folgen für daS Jnsti- stitut. Die sittliche Erziehung auf Landesschulen möchte über haupt auch wohl nur dann gedeihen, wann sie Hand ln Hand geht mit der wissenschaftlichen, und das Ansehen der Disciplinar- lehrer jedenfalls der wichtigsten Stütze entbehren, welche der Leh rer in seiner wissenschaftlichen Ueberlegrnheit findet. — Die auS der Classe der Unterofsiciere oder Fouriere vorgeschlagenen vier Unteraufseher aber, dürften dem Geiste der Zeit, und dem gegen« ! wärtigen Stande der Bildung unserer Jugend kaum angemessen > erscheinen. Ihre Stellung der letztem gegenüber würde unter al len Umständen eine hockst schwierige sein und müßte die Lage die ser Manner nur höchst peinlich machen. Alle die Hindernisse, welche nach des Hm. Antragstellers eignem Anführen der Wirk samkeit der vormaligen Kollaboratoren sich entgegengestellt ha ben, würden zehnfach die Bemühungen dieser vier Unteraufsrher lahmen. Der zweite auf Trennung der übern und untern Classe, und Versetzung der erstem in die Schule L. und der letztem in die Schulest, gerichtete Vorschlag, abgesehen davon, daß er erschüt ternd in die Organisation unserer Fürstenschulen eingrcisen, das gegenwärtige Ziel ihres Wirkens theilweise verrücken, wohl auch mit der Fundamentalbestimmung derselben kaum vereinbar sein würde, dürfte auch den Zweck des Hm. Antragstellers, gänzliche Ausrottung des Pennalismus, noch immer nicht erreichen , da auch bei dieser Trennung auf jeder der beiden Schulen immer wieder niedere und höhere Classen sich bilden und so der Sitz des Nebels sich nicht ganz beseitigen lassen würde. — War inveß die Deputation auch außer Stande, der Ansicht des Hm. Antrag» > stellers über die Wahl und Zwcckmaßigkeir der Mittel sich anzu schließen, so schien ihr dock um so wichtiger die Erörterung der Hauptfrage: ob und in wie weit die jetzige Einrichtung unserer s Landesschulen in Bezug auf die Leitung der sittlich religiösen Er ziehung , eine wesentliche Veränderung überhaupt erheischen dürfte, und sie glaubte der Lösung dieser Frage ihr« ganze Auft merksamkeit um so gewissenhafter schenken zu müssen, als der Ruf, dessen sich beide LanveSinstitute zu erfreuen haben, und daS Ansehen der verdienten, an diesen Anstalten wirkenden Schulmän ner, unverkennbar hierbei in hohem Grade betheillgt ist. Grün dete sich übrigens die vorliegende Petition weniger auf fpecielle Thatsachen und mehr auf allgemeine und einer bereits vergange- i nen Zeit angehörende Wahrnehmungen des Hm. Antragstellers, so mußte sich ihr wieder zunächst die Frage aufdrangen, ob über haupt jene Mängel noch gegenwärtig und namentlich in dem ge schilderten Grave sich fühlbar machen, und was etwa in neuerer Zeit von Seiten der Staatsregierung zu deren Beseitigung ge- schehen. Von letzterer glaubte sich daher die Deputation zuvör derst die erforderlichen Aufschlüsse erbitten zu müssen, und es sind ihr in dieser Beziehung, wie sie mit dem lebhaftesten Danke er kennt, von Seiten des hohen Cültministeriums sehr erschöpfende Miltheilungen gemacht worden. Es verbreiten sich diese Mlt- theilungen, denen sich eine Instruction für die zu Jnfpectoren be stellten Schüler und eine tabellarische Uebersicht der in denJahren 1818 bis mit 1833 zur Bestrafung gekommenen gröbern Verge hungen der Alumnen in der Landesschule Meißen beigefügt findet, zunächst, um den gegen die Aufhebung des Instituts der Colla- boratoren, gegen das, einigen oberen Schülern übertragene Auf sichtsrecht und gegen die sittliche Erziehung auf unseren Fürsten schulen gerichteten Rügen des Herrn Antragstellers zu begegnen, über die Entstehung und die Notwendigkeit der spätem Aufhe bung des vormaligen Instituts der Collaboratoren, über das Institut der sogenannten Jnfpectoren, und dessen bewährte Zweckmäßigkeit, und über die äußeren und inneren Mittel der re ligiösen Pflege der sächsischen Landesschulen, dann aber auch über die Unzureichenheit der von dem Herrn Antragsteller zur Beförde rung dieser-PflegegemachtenVorschläge, über den gegenwärtige^
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