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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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... ... ..... — Eine spatere strenge Revision der Z Landesschule zu Meißen^ im Jahre 1827 unter Zuziehung des Rector lVl. Weichert zu Grinmw, habe in ihren Nesuitaten den frühem Antrag der Schulinspection nur noch mehr unterstützt, und die höchste Behörde daher keinen weitern Anstand genom men, im Jahre 1828 die vier Adjunctenstcllen beider Landes- schule Meißen wieder einzuziehen, an deren Statt aber nach dem Gutachten der Commifsarien, die Anstellung zweier neuen ordent lichen Professoren zu genehmigen. Erwähnung verdiene es hier bei, daß man in Rücksicht des Instituts der Adjuncte in der Lan desschule Pforte dieselben nachtheiligen Erfahrungen gemacht habe, und daß dessen gänzliche Aufhebung rücksichtlich seiner dis- ciplinellen Tendenz auch dort von dem besten Erfolge gewesen s' s' - Was nun das Institut der sogenannten Inspekto ¬ ren anlange, so datire sich solches aus den ersten Zeiten der Stif tung unserer Landesschulen, indem den Lehrern einige der ober sten Und verständigsten Schüler, damals mspeviores suecentn- rlsti genannt, zu Handhabung der Aussicht über den Cötus, stets beigeordnet gewesen. Es habe sich diese unter der Autori tät der Behörde entstandene Einrichtung bis zum Jahre 1812 in ihrem ganzen Umfange erhalten, da aber habe inan bei Anstellung von vier Collaboratoren, denen die besondere disciplinelle Auf sicht über die Schüler übertragen gewesen, , die Wirksamkeit der Inspektoren beschranken zu müssen geglaubt, obwohl in der Hauptsache das Institut noch fortbestanden, indem die Bestim mung getroffen worden, daß von der Schulinspection halbjährig jedesmal vierzehn Inspektoren aus der ersten Classe, nach ihrer Würdigkeit gewählt und ihnen die nächste Aussicht über den Cöius in den Studirstuben, im Hause, Hofe und Garten bei eig ner Verantwortlichkeit, jedoch ohne Strafrecht übertragen wer- den sollen. Bald habe jedoch die Inspektion eben in der Ent ziehung dieses Strafrechtes einen vorzüglichen Grund der wieder überhandnehmendcn Jndisciplin gefunden, und deshalb wieder« holt eindringlich vorgeftelll: daß auf Fürstenschulen, bei einer An zahl jünger Leute von verschiedenartiger Bildung, bei dem ver wilderten Zustande, in welchem so viele Knaben in die Schule cintretcn, und dem wenigen Grade von Ehrgefühl, bis zu ivcl» chem sie in ihrer frühem Erziehung gelangt waren, nur durch eine bestimmte Absonderung der Oberen und Unteren, durch eine strenge Unterordnung der letzteren unter die ersteren, und durch eine 'bestimmte Stufenfolge von unten hinauf, eine gesi cherte Disciplin zu erreichen sei. Bei der obenerwähnten, mit Zuziehung des Rector Weichert im Jahre 1827 veranstalteten Revision der Landesschule Meißen, habe man daher auch das Verhaltniß der Inspektoren einer wiederholten sorgfältigen Er wägung unterworfen, dieses Institut aber für ein unentbehrli ches Mittel zu Handhabung der Disciplin erachtet, und eine er läuterte Instruction für die Unteraufseher und Decurionen ver faßt, wonach halbjährig jedesmal zwölf Primaner von besonderer Würdigkeit zu Inspektoren gewählt werden mit derBefugniß, leichtere genau gemessene Strafen zu dictircn. .Diese Instruction habe als eine dem Wesen entsprechende pädagogische Maßregel, die von dem Herrn Antragsteller angedcuteten Nachtheile in ihrer praktischen Ausführung nicht nur nicht gehabt, sondern wesent lich gute Früchte getragen, und es sei der obern Behörde kein Fall vorglkommen, daß Inspektoren ihre Autorität gemißbraucht, wohl aber, daß sie dieselbe nicht immer genug geltend gemacht hätten. Die Instruction selbst würde am besten barthun, daß sie auch in ihrem Principe zur Erhaltung des Pennalismus nicht beitrage, auch könne man die Versicherung hinzufügen, daß bei der Wahl der Inspektoren mit Gewissenhaftigkeit verfahren und lediglich nach persönlicher Würdigkeit gewählt werde. Die Deputation gedenkt hierbei, daß nach Inhalt dieser- i Instruction bei jeder Translocation zwölf der vorzüglichem Schü- ! ler der ersten Elaste zu Inspektoren erwählt werden, welche der sittlichen Zustand beider Landesschulen und dje zu dessen Erhal-i schend gemacht habe, tung bestehenden zum Theil neuerlich getroffenen Vorkehrungen. ... - Das hohe Cultministerium spricht dabei die Ueberzeugung aus: es könne, soweit das Ergebniß der Erziehung überhaupt in der Hand der damit beschäftigten Personen siege, mit Grund erwartet werden, daß die fortgesetzten pflichlmaßigen Bemühun gen der gegenwärtigen Rectoren und Lehrer, verbunden mit der genauen Controle, die über ihre amtliche Thätigkeit geführt . werde, nicht ohne, den erwünschten Erfolg für die Beförderung der Religiosität und Sittlichkeit, unter den Zöglingen der Lan desschulen bleiben werde. Der vorliegende Gegenstand ist von zu hoher Bedeutung, als daß sich die Deputation nicht gestatten .sollte, in das Detail jener Mittheilung näher einzugehen, und — zu Begründung einer definitiven Beschlußnahme in dieser wichli- sein solle. — gen Angelegenheit, solche wenigstens in ihren Hauptzügen in ge- genwam'gen Bericht aufzunehmen. — Das.vormalige Institut der Collaboratoren, bemerkt das hohe Cultministerium, fei in Folge des seit dem Jahre 1805 fühlbaren Verfalls der Landes schule Meißen, auf den Vorschlag der, damaligen Schulinspection, zu welcher auch der Herr Antragsteller gehört habe, im Jahre 1812 eingeführt, und die Bestellung von vier Collaboratoren, mit einem jährlichen Gehalte von 150 Thalern und mit den in der Petition angegebenen Obliegenheiten, nach dem Vorbilde der gleichen in der Landesschule Pforta bestehenden Einrichtung er folgt. —, Das Institut habe sich jedoch im Laufe der Zeit nicht bewährt. Die Collaboratoren hatten nicht vermocht, ein mora- - sisches Uebergewicht über eine noch nicht ausgebildete. Jugend zu behaupten. Zu keiner Zeit seien daher mehr disciplinelle Vergehen unter den Zöglingen der Landesschule zu Meißen zu rügen gewesen, als wahrend der amtlichen Wirsamkcit der Collaboratoren, und tüch tige Subjecte zu diesen Stellen seien immer seltener worden. Mit Recht habe man den Grund davon in der Stellung der Col laboratoren gesucht, und die Behörde sich bewogen gefunden, auf Bericht der Schulinspection im Jahre 1821 den Collaboratoren unter Erhöhung ihres Gehalts auf 200 Thlr. eine größere Theil- nähme an den Schulangelegenheiten, neben den Professoren ein zuraumen,- ihr Strafrecht zu erweitern, und ihnen den Titel Ad juncte beizulegen. Jndeß hätten ihre Leistungen auch in diesem ausgedehnten Wirkungskreise den Erwartungen-keineswegs ent sprochen und alle Stimmen für. gänzliche Auffösung des Insti tuts sich erklärt. Zu mehrrrn Malen habe dir Schulivspectivn in dieser Hinsicht sich geäußert, und im Jahre 1826 den Antrag zur Beseitigung des Instituts dec Adjuncte dringend wiederholt, unter dem Anführen, daß aus ihrer Anstellung für die Landes schule Gebrechen erwachsen seien, welche die früheren, denen ab geholfen werden sollen, nicht nur aufwögen, sondern in ihren Folgen sogar, überwögen. — , Die Inspektion habe hierunter be sonders auf vier Puncte aufmerksam gemacht: Seit der Anstellung der Adjuncte sei ein Geist der Insubordination eingerissen, ,der vorher nicht stattgefunden, seinen Grund aber darin habe, daß jene Hilfslehrer bei den Schülern aller Autorität entbehrten, wodurch in der Schule ein anarchischer Zustand eingetreten, der selbst das Ansehen der Professoren gefährde. Ferner sei seit je ner Zeit eine früher ganz unbekannte Art von discipliriarischen Vergehungen entstanden, die öfteren Neckereien nämlich, welche die Adjuncte von den Schülern erdulden müßten, deren Muth- willen, Hohn und Schadenfreude sie beständig ausgesetzt waren. Eben so sei seit jener Zeit die Wocheninspcction bedeutungsloser, und von den Professoren darum schlaffer behandelt worden, und habe die Anstellung der Adjuncten endlich noch den Nachtheil ge habt, daß die Oberschüler aufgehört halten, gehörige Aufsicht über - die Unteren zu führen und dafür ein enges Zusammenhalten des ganzen Cötus zu ordnungswidrigen Handlungen und zu Ver heimlichung der Thater disciplineller Ungebührniffs sich oorherr-
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