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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Cötus ass Stellvertreter der Lehrer anzusehen hat. Von diesen . zwölfJnspectorM sind acht Untcraufschcr in der Schule, zwei be- kleiden das Amt als HauSaufschcr und zwei das der Gartenauf- seher; alle zwölf aber führen der Reihe nach eine Woche hindurch über den ganzen Cötus die Aufsicht. Ein Strafrecht ist ihnen in so weit eingeräumt, daß die Jnspcctoren Primaner und Ober- . Secundancr an ihre Pflicht, an Ruhe und Ordnung erinnern, den Schülern der übrigen Classe gebieten, den Mitteln und Unter- Secundanern,so wie auch den Ober-Tertianern auf kürzere oder längere Zeit de» Besuch des Hofes oder Zwingers, jedoch nicht vor dem Cötus oder im Beisein anderer Schüler untersagen, die Unter»Secundaner und die sammtlichen Tertianer außerdem mit der Aufgabe einer schriftlichen Arbeit, oder dem Auswendiglernen . eines Pensums, Vie untern Tertianer aber, und die sammtlichen Quartaner auch noch mit dem Treten an dic Thüre oder die Wand bestrafen können. Die einzelnen Vergehungen, und die deshalb dictirten und in seiner Gegenwart vollzogenen Strafe hat der Jnspector kn, das dazu bestimmte Buch einzutragen, und dieses dem Rector in der Synode vorzuleqen. Vollzogene, in dieses Buch aber nicht eingetragene Strafen involviren eine Uebcrschrei- tung der Autorität des Jnspectors, und werden gerügt. Grö ßere Vergehen müssen die Inspektoren unaufgefordert, entweder dem Hebdomadar oder dem Rector sogleich anzeigen. Die Mit- thcilungen des Cultministcriums gehen nun zu der Rüge wegen Mangel an Pflege der Religiosität unserer Landesschulen über, und bemerken zunächst über die äußern Mittel der religiösen Pflege der Landcsschulcn Folgendes: Nach der Verfassung der beiden Anstalten sei für den Unterricht kn der Religion und christlichen Moral ein besonderer Lehrer angestellt, welcher außer dem ge wöhnlichen Religionsunterrichte, jeden Sonntag Nachmittag dem versammelten Cötus eine moralisch-religiöse Betrachtung, zu Er weckung und Pflege des religiösen Sinnes vorzutragen habe. Die Beschäftigung der Schüler beginne an jedem Tage mit einer An dachtsübung unter der unmittelbaren Leitung des Hebdomadar und schließe sich eben so an jedem Abend. Vor und nach der Mit tags- und Abendmahlzeit begehe der gcsammte Cötus seine An dacht in Gebet und mit Gesang. Ällsonntagig und an jedem Feiertage wohnten die Schüler unter Aufsicht des Hebdvmadar in der zur Anstalt gehörigen Kirche, dem Gottesdienste bei und bildeten selbst den Chor,- endlich finde bei jeder der beiden Anstal ten des Jahres cine zweimalige Feier des heiligen Abendmahls, unter Theilnahme der fämmtsichen Lehrer in der Maße statt, daß Tags zuvor die Beichte und einederWichtigkeitderheiligenHand- lung entsprechende Vorbereitung gehalten werde. So viel aber die Mittel zur inner» religiösen Erziehung anlange, so könnten diese weder in besonderen Gesetzen, noch in speciellcn Einrichtun gen beruhen, weil die Religiosität eine freie, nur eine sorgfältige Anregung und Leitung zulassende Richtung des Characters sei. Hier komme daher alles auf die Subjeclivität der Lebrer, auf den Geist des ganzen Erziehungssystcms und auf die Empfäng lichkeit der Gemüther an, wenn man anders nicht bloße Schein heiligkeit, sondern wahre Religiosität im Auge habe. Die In stitutionen beiderLandessckulen trügen in demselben Grade, wie- jede ähnliche Anstalt, den Character einer kirchlichen und mora lisch-religiösen Erziehungsmaxime an sich, und den Lehrern an diesen Anstalten, namentlich dem Religionslchrcr könne das Zeug- niß nicht versagt werden, daß sie von den Gefühlen der Religiosi tät selbst durchdrungen, diese zum letzten Ziele ihres Erziehungs werkes machten. Wenn dessen ungeachtet der religiöse >smn bei r den Schülern der beiden Landesschulen sich nicht immer so entschie den ausgeprägt finde, wenn dem ohngeachtet zuweilen Unsitt- ? lichkeiten und Ausbrüche von Rohheit bemerkbar würden, und strengere Anordnungen nöthig machten, so sei dieß eines Theils l eben so wenig einer Vernachlässigung der religiösen Erziehung zu-1 zuschreiben, als es andern Theils für eine den Landes schulen zum ' besonvem Vorwurf gereichende Erscheinung gelten könne. Der Mangel an wahrer Religiosität unserer Jugend, so weit er sich in ihr überhaupt bereits als Characterzug ausgebildet habe, sei all gemein, und liege weit tiefer, als in der bloßen Einrichtung der öffentlichen Bilvungsanstalten; er liege hauptsächlich kn dem Zeitgeiste und der von diesem durchdrungenen häuslichen Erzie hung, bei welcher die Sorge für Erweckung und Begründung des Sinnes für Frömmigkeit so sehr vernachlässigt werde. Dazu komme, daß überhaupt die Jugend, die Zeit der Entwickelung aller Kräfte, der physischen sowohl, als der psychischen und Kraftaußrrung nach allen Richtungen hin, ihr eigentlicher Cha racter sei. Es leuchte ein, wie schwer es an sich sein mässe, den Ent- wickelungsproccß einer solchen, durch beengende Schranken über all zum Widerstand und Gkgenstreben gedrängten Masse der he terogensten Kräfte, wie dieß in einer geschlossenen WkldungS- und Erziehungsanstalt der Fall sei, mit immer gleichem Erfolge zu beherrschen, cs werde aber auch zugleich jeder Erzieher An sehen, daß es hierzu wegen der Mannigfaltigkeit und Verschie denartigkeit der in diesem Entwickelungsprocesse befindlichen Gährungsstoffe und Kräfte durchaus kein Univcrsalmittel gebe. — Schon aus diesem Grunde, und abgesehen vondcr praktischen Ausführbarkeit, theilt das Cultininisterium die oben angedeute ten Bedenken der Deputation gegen die beiden Vorschläge des Herrn Antragstellers. Auch das hohe Cultnnmsterium findet den Vorschlag der Trennung der oberen und niederen Classi'.',, und deren Unterbringung in zwei verschiedene Schulen der Stif tung des Churfürst Moritz.vom Jahre 1544 zuwider, und macht noch auf den großen mit einer solchen Umgestaltung verknüpften Kostenaufwand, und besonders darauf aufmerksam, daß die Vereinigung einer so bedeutenden Anzahl erwachsener junger Leuie, in einer geschloffenen Anstalt, zu mancher Besorgiliß Raum gebe, daß bei einer solchen Lhcilung auch in wissenschaft licher Hinsicht große Nachtheile eintreten, der so nothwendige Zusammenhang des Unterrichts der Knaben und Jünglinge 'irt den Sprachen und Wissenschaften gänzlich gestört, und ein un- unterbrochcllcö planmäßiges Fortschreikcn auf den steigenden Dtufen der Schulbildung unausführbar gemacht werden, der so wichtige Wetteifer beider Anstalten ganz wegfallen, die eine Schule zu einem bloßen Progynmasium herabfinken, und die Lehrer an derselben, weil die Gelegenheit zur Fortbildung fehle, in der Regel auf einer Stufe minder wissenschaftlicher Bildung stehen bleiben würden. Nicht zu gedenken einer Menge anderer,, an cine dergleichen Lhcilung geknüpfter Schwierigkeiten, wie z. B. der Differenzen bei Bestimmung der Versetzungen aus der Schule H. in die Schule L., der Klagen der Lehrer der letztem über die sittliche oder wissenschaftliche Vernachlässigung der ihnen überwiesenen Zöglinge. — Dem zweiten auf Anstellung eines besondern Silcenlchrers gerichteten Vorschläge setzt das hohe Cultininisterium noch besonders entgegen, daß die Obliegenhei ten des anzustellenben Vorgesetzten, dem vor allen andern die Pflege der Religiosität und Sittlichkeit anvertraut werden solle, nach den Schulordnungen der fraglichen beiden Anstalten, jedem Lehrer, sobald er sich unter den Schülern befinde, in und außer der Schule aufgetragen sei, insbesondere aber auch dem Amte des Rectors, des Neligionslehrers und des jedenmaligen Hebdo madar zukomme. Mehr und öfter, als eine oder die andere die ser Personen, oder die Mehrzahl derselben, könne und werde auch der zur fpcciellen Aufsicht des sittlichen Betragens angestellte Schulbeamte nicht Gelegenheit zu Beobachtung des sittlichen und religiösen Zustandes der Schüler finden. Die Stellung eines solchen Disciplinarauffehers zu dem Rector und zu den Schülern selbst werde gleich schwierig sein. Wie solle seine Wirksamkeit neben der des Rectors begrenzt werden, dem man doch die oberste unmittelbare Leitung der Schule ohne Nachtheil
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