Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nicht entziehen könne, da auf tüchtigen Rectoren das Gedeihen der Anstalt vorzugsweise beruhe, und wie die Erfahrung gelehrt habe, alle Bemühungen der Schulinspectoren und hohem Be hörden dem Verfall der Schule nicht hatten Vorbeugen können, wenn das Haupt derselben zu einer kräftigen Leitung nicht stark genug gewesen. Den Schülern gegenüber aber werde seine Stellung schwierig sein, da bekanntlich in einer wissenschaftlichen Bildungsaystalt und vorzüglich in den obern Claffen nur der als Erzieher eine geltende und einwirkende Stimme führe, der durch sein wissenschaftliches Uebergewicbt nicht minder als durch seine moralische Ueberlegenheit auf Geist und Herz seiner Schüler zu gleich einzuwirken vermöge- Darum stehe die Erziehung, wel che von den Lehrern an einer Gelehrtenschule ausgehe, im natür lichen Einklänge ihrer Wirksamkeit als Unterrichtende, und finde bei dem Zöglinge, der seinen Erzieher auch als Gelehrten und Lehrer achte, einen freien und willigen Eingang. Ganz entge gengesetzt sei die Stellung, die ein Disciplina'aufscher einneh men werde. Die einseitige Richtung seiner Wirksamkeit, die nicht auf allgemeine Bildung abziele, der sich der den Wissen schaften widmende Züngling willig überlasse, mache ihn in den Augen des letztem verdächtig, er werde ihm bald als ein lästiger Aufpasser seiner Worte und Handlungen erscheinen, und anstatt Vertrauen zu erwecken, nur gefürchtet werden, ja es sei zu be sorgen, daß er, wenn er nur Gegenstände der Religion bald zum Unterrichte, valv zur Erziehung, bald zur ernstlichen Zurechtwei sung behandeln solle, von den jungen Leuten als nur für sein Fach gedungen weide angesehen, seine Weise zu lehren und zu han deln, mit besonderer Schärfe beurtheilt, und wenn die Erzie hung zur Zucht worden, mit dem Ncligionelehrer die Religion 'selbst der Jugend in einem gehässigen Lichte erscheinen werde. — Wie aber das Bild von der Landesschule'Meißen in der vor- - liegenve» Petition überhaupt zu schwarz entworfen, so sei auch "in der Auffassung der einzelnen Beispiele mit zu trüben Augen gesehen worden. Kur Ehre dieser Anstalt müsse mit Überzeu gung versichert werden, daß weder die Institutionen, noch die Lehrer, noch die Schüler die B-urtheilung verdienten, die sie er fahren hätten, Die Anstalt erfreue sich Lehrer, nicht allein von anerkanntem Ruse in der gelehrten Welt, sondern auch von be- 'währter Pflichttreue und pädagogischer Erfahrung. Nament lich erscheine es als Pflicht, von dxm Rector Baumgarten-Cm- -fius jeden falschen Schein zu entfernen, denn seitdem er das Di- recton'um übernommen, habe sich der biseiplinelle Zustand der Schule sichtlich gehoben. Die spccielle Aufsicht über die Schüler und das Eindringen ' in die Individualität eines Einzelnen solle nach gegenwärtiger Verfassung auf eine dreifache Weise erreicht werden. 1s Durch den Hebdomadar, der während seiner Jnspcctionswocke Tag und Nacht über im Schulgebäude unter den Schülern sich oufhalre, sie zujeder Zeit außer den Lehrstunden beobachte und am Schluffe -der Woche seine Wahrnehmungen dem Rector und dem Lehrercol- lcgio in der S'ynope mittheile. Diese wöchentlichen Lehrerconft- renzcn, welche zugleich dazu dienten, solche gesetzwidrige Vor gänge, die nicht sofort von dem Hebdomadar geahndet worden, nach gemeinschaftlicher Derathung zu bestrafen, bezweckten, in 'dem Erziehungsweftn Kraft und Einheit zu erhalten, ihre Pro- tocölle würden jährlich mit dem Hauptberichte an die oberoufse- chbnde Behörde eingesaudt, und lieferten dieser ein vollständiges 'Bild von dem diseiplinellen Zustande der Schule. Die Brschul- digung, daß die Mochenmsptttion von den Lehrern als ein opns DMrchvm behandelt werde, könne die dermallge Oberbehörde, -auf die Zeit ihrer Wirksamkeit, nicht bestätigen, und bedürfe sie 'näherer Nachweisung. Fcxner werde 2) eine stete Aufsicht neben -dem Hebdomadar-von dem Rector, und seit 1828 mit von dem -HauUeamten, der dafür einen besonder» Gehalt beziehe, ge- Ohrt, welche pmmigt die Schulinspection bildeten. In der Obliegenheit beider Manner, namentlich des erstem, liege eS, sich immer in genauer Kenntniß von dem Betragen der Schüler, theils durch persönliche Gegenwart, theils durch den Hebdoma dar zu erhalten, und überall, wo es Noth thue, mit Ermah nung, Aufmunterung- Rüge und Strafe einzugreifen. Auch sei 3) das spccielle Einwirken auf die Individualität drS einzel nen Schülers noch überdieß eine vorzügliche Obliegenheit desjeni gen Lehrers, welcher die ökonomischen Angelegenheiten des Zög lings besorge. Dieser sogenannte Verleger trete zu den Schü lern , deren kleinen Haushalt er zu versehen habe, m ein väterli ches Vcrhältniß, er sei ihr Intor und das Organ zwischen dm Aeltcrn und den Sühnen. Zu jeder Zeit und so namentlich in der Gegenwart habe sich diese Einrichtung auf das vortheilhastcste be währt und nur einzelne Fälle, denen eine Mehrzahl sehr günsti ger Erfahrungen entgegengesetzt werden könnten, müßten Ursache gewesen sein, daß das auf die sittliche Erziehung der Schüler ganz eigentlich berechnete und dazu ganz geeignete Vcrhältniß in der M.iiion eine mmdcrgünstigr Beurthei'lung gefunden habe.— Was endlich den sittlichen und religiösen Zustand der Schüler selbst anlange, so habe man zurZeit keine Veranlassung gehabt, über eigentlichen Mangel an Religiosität zu klagen. Einzelne Ungezogenheiten und zum Theil gröbere Ungebührnisse, die sich aucb in der Lant esschule Meißen je zuweilen wiederholten, und auch in den dem neuesten Programm beigefügten Notizen dem Publicum offen vorgelegt seien, würden zu ernsthaft beurtheilt werden, wolle man sie dem Mangel an Religiosität zuschreiben, denn wo sei eine Familie, wo eine andere Erziehungs - und Bil- dungsanstalt, in der sich nicht Strafen nokhwendrg machten? Ihre Quelle sei mchrentheilS jugendlicher Leichtsinn und ein Drang nach Kraftäußerung, der gern die gesetzlichen Schranken durchbreche. Ju den selttnem Fallen aber, in welchen discipü- nelle Vergehungen einen gehässigeren Charakter an sich trügen, sei ihr Ursprung hauptsächlich in der häuslichen Erziehung zu suchen, die sich im allgemeinen verschlechtert habe, und in der Schwach- h it der Aeltcrn, die selbst ihre Söhne gegen die Strenge der Schulgesetze häufig in Schutz nehmen, indem sie ihnen durch heimliche Sendungen von Geld und von andern durch die Schul ordnung verbotenen Dingen zu Verletzung der Disciplin Veran lassung gäben. Ueber diese Quellen der hin und wieder vvrge- kommenen Vergehungen gegen die Schulgesetze werde von der Inspektion beider Landesschulen die häufigste Klage geführt, und die wiederholt gemachten Erfahrungen hätten sie nur zu begrün det erscheinen lassen. — Das hauptsächlichste Uebrl aber, wel ches die größte Aufmerksamkeit erfordere, sei der Pennalismus, der sich von Zeit zu Zelt zeige. Der Behauptung, daß noch jetzt bestimmte Gesetze über dieses Unwesen vorhanden seien, dürfe widersprochen werden, denn die in der Petnion abgedruckten Schülcrgesetze feien früher schon im Jahre 1827 und 1831 zur Kenntniß der Behörden gekommen. Auch sei anderer Seits nicht zu verkennen, daß dieses Uebel, wie es sich noch jetzt zuweilen in den angcmaßten Vorrechten der Obern gegen die Untern zeige, mit dem Pennalismus der früheren Zeit nicht verwechselt werden dürft, und bei seinem jetzigen Charakter eine nachsichtigere Bcur- theilung verdiene, wenn man bedenke, Laß in einer geschlossenen Mldungsonstalt, in,der militairische Maßregeln keinen Raum finden könnten, eine gegenseitige Unterordnung der Schüler nach Verschiedenheit derClassen sogar notwendig und heilsam sei, und daß die Unteren in den Obern zugleich ihre Lehrer zu achten hät ten, Die einzelnen Ausbrüche von Rohheit stünden oft in keinem Zusammenhangs mit dem, was man Pennalismus nenne, son dern es sei das Recht des Stärkern, welches sich hier zeige, und allenthalben unter der unreifem Jugend geltend gemacht werde. Endlich könne mgn nicht verschweigen, daß das Gerücht Ueber- treibungen liebe, und dem Kinde gern einen recht auffallenden Namm gehe. Die sorgfältigen Untersuchungen hätten bärge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder