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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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than, daß Uevertrelvungen aller Art den Vorgang schlimmer be zeichnet hätten, als er in der That gewesen, daß in der Regel beide Theile Schuld getragen, und daß derartige Falle selten an dere Knaben betroffen, als solche, die durch eine verweichlichte oder schiefe häusliche Erziehung entweder übermäßig reizbar ge wesen, oder vielfachen Stoff zu Neckereien gegeben. Dazu kom me, daß ein gewisser Pennalismus ein allen Schulen gemeinsames Nebel sei, was seinen Grund in der Trennung des Cötus in ver schiedene Klassen habe und mindestens nicht mit einem Male gc- hoben werden könne. DaS hohe Ministerium hegt die vollständige Ueberzeugung, in den derMaligen Vorstehern und übrigen Lehrern der beiden Landesschulen Männer zu besitzen, durch deren Zusammenwirken diese Anstalten immer mehr zum Bessern fvrtschreiten werden, drückt aber den Wunsch aus, daß diese Männer durch unbillige Beurtheilung ihrer Leistungen nicht cntmuthigt werden möchten. — Für eine strenge ununterbrochene Aufsicht der Schüler im Schulgebäude sei, wie gedacht, durch die Wochm-Jnspectiou und durch die Verpflichtung eines abwechselnd die Wache führenden Unterauffchers aus der Zahl dec Jnspectorcn, verbunden mir der dem Rector und den Unterbeamten obliegenden allgemeinen Auf sicht gesorgt. Zu Erhaltung der nöthigcn Ordnung und Auf sicht bei den Spaziergängen sei neuerdings die Einrichtung ge troffen worden, daß der CöruS unter jedesmaliger Begleitung des Hebdomadar oder des NectorS in einzelnen Abtheilungen gehe, deren jede von einem Inspector beaufsichtigt werde, und für welche derselbe verantwortlich sei. Die Zweckmäßigkeit des In stituts der Jnspectorcn und die Zuträglichkeit der diesen Unter aufsehern übertragenen Strafgewalt, sei vor kurzem wieder Ge genstand gewissenhafter Erwägung gewesen^ Da die bisherige Erfahrung jedoch nur ein günstiges Resultat gewahrt Härle, so habe man es zur Zeit bei der dermaligen Instruction bewenden lassen. Hiernachst seien zu allmaliger Ausrottung des Pcnna- lismus, so weit er nur strafbar erscheinen könne, wiederholt ge schärfte Maßregeln, und mit gutem Erfolge ergriffen, und theil- weisc zu dem Ende auch in jeder Elaste für solche Zöglinge, deren gesetzwidriges Betragen eine Absonderung von den übrigen nö- thig mache, eine Strafmasse errichtet worden. Zum Ruhme der Anstalt müsse jedoch hinzugefügt werben, daß zur Zeit noch kein Schüler in diese Elaste habe versetzt werden müssen. Als das vor züglichste Mittel zu Ausrottung des Pennalismus weide aber die Pflege der Religiosität und Humanität erachtet, und darauf das ganze ErzichungZwerk gerichtet. — Schlüßlich gedenkt noch das hohe Ministerium, daß die Verfassung beider Landesfchulcn zu Meißen und zu Grimma ganz dieselbe sei, auch beide einer gleichen Entstehung verdanken, und daß daher die Verhältnisse der einen Schule mit ihren Vorzügen und Unvollkommenheiten, auch auf der andern, der Hauptsache nach sich wiederfänden, und in sittlicher Hinsicht beide Anstalten sich die Wage hielten. Faßt die Deputation die Summe der vorliegenden Erörte rungen zusammen, so sind es folgende Resultate, zu denen sie gelangt ist, und deren Beurtheilung sie.dem Ermessen der hohen Kammer anheim zu geben hat. Im Allgemeinen scheinen der Deputation in der dermaligen Organisation unserer Landesschu len, wie sich selbige aus den ministeriellen Mittheilungen über sehen läßt, alle die äußern und inner» Elemente vorhanden, welche bei einem kräftigen Zusammenwirken dir einzelnen Organe für einen glücklichen Erfolg der sittlich-religiHn Erziehung der diesen Anstalten anvertrauten Jugend bürgen. -Die Deputation glaubt diese Bürgschaft nicht in einer wesentlichen Veränderung der der- maligen Organisation jener Schulen, nicht in der Erschaffung neuer Organe, sondern vorzugsweise indergewissenhaften Pflicht erfüllung der bereits vorhandenen suchen zu müssen; sie theilr mit der Regierung die Ueberzeugung, daß die Manner, denen gegen wärtig die Erziehung auf beiden Schulen obliegt, eben so sehr die Befähigung als den Willen besitzen, durch ein gemeinschaftliches, sich gegenseitig unterstützendes Streben, die sittliche und reli giöse Ausbildung der Jugend, diese ewige Grundlage aller menschlichen Erziehung, einer immer höhern Vervollkommnung, und so jene Institute selbst, auch in dieser Beziehung, allmahlig dem Ideale entgegen zu führen, welches dem Herrn Antragsteller bei seiner Petition vorgeschwebt hat. — Was die speciellen, den Zweck einer sittlichen Erziehung verfolgenden Einrichtungen be trifft, so muß sich die Deputation zunächst für das Institut der Inspektoren aussprechen. Seine Zweckmäßigkeit hat sich be währt. Es scheint ein unentbehrliches Glied in der Kette der Schuldisciplin, ein Bindemittel zwischen den Lehrern und gro ßen Eötus ver «Schüler, welches keine andere Einrichtung so leicht ersetzen möchte. Freilich wird alles auf die Wahl der Subjecte ankommen, denen man diese Inspektion überträgt- Geht man abek gewissenhaft dabei zu Werke, und setzt man nur solche Schü ler zu Wächtern über die Sittlichkeit, die fclbst sich neben einer vorzüglichen wissenschaftlichen Bildung, durch sittliches Betra gen auözeichnen; so wird ihr Einfluß auf die Sitten ihrer Mit schüler nur ein segensreicher fei». Erkennt ja doch der Herr An tragsteller selbst den Einfluß an, den ein junges Gemüth auf das andere zu haben pflegt, und die großcn Vortheile der Nach eiferung, die durch gutes Beispiel in dem Gemüthe unverdorbe ner Knaben erweckt werden müssen. Gleich zweckmäßig, wie daö Institut, erscheint der Deputation die den Inspektoren angewie sene Strafgewalt. Sie ist, gehalten in den gemessenen Grenzen der oben mitgetheilten Instruction, ein unerläßliches Mittel, den Jnspectoren das für ihr Walten nöthige Ansehen zu sichern, und die Erfahrung hat auch hier die Nothwendigkcit dieses Mittels nachgewiesen. Wenn übrigens der Herr Antragsteller gegen das Institut der Jnspectorcn sich hauptsächlich deswegen erklärt, weil bei ih rer Wahl weniger auf Sittlichkeit, als darauf, daß sie der Elaste der Primaner angehöcen, Rücksicht genommen werde, so würde allerdings auch die Deputation in einer solchen Wahl den Erfolg des Institutes der Jnspectoren gefährdet und in ferne» Keimen er stickt sehen, indeß bürste wenigstens die Instruction jenen Vor wurf nicht rechtfertigen, indem sie in ihrem Eingänge wörtlich also lautet: „Zu Jnspectoren werden bei jeder Translocation zwölf der vorzüglichem Schüler aus der ersten Elaste gewählt, und zwar nicht der .Reihe nach, sondern nach dem Vertrauen, daö sie sich durch ihre Aufführung und durch Fleiß bei dem Schul- cvllegiuni envorven haben. Keiner kann zu diesem Amte ge langen, der nicht wenigstens von Ober-Secunde an ein gesetz- maßiges und gesittetes Leben geführt und durch Fleiß und- Ordnung sich ausgezeichnet hat. Jeder, der in beiderlei Hinsicht Unzufriedenheit oder gegründete» Verdacht gegen sich enegt hat, wird von diesem Äinte ausgeschlossen." Jedenfalls hat Vas Institut der Jnspectoren den Erwartun gen besser entsprochen, als das frühere Institut der Colleborator rcn, auf welches zurückzukommen, auch der Herr Antragsteller aus mehrfachen Gründen nicht für rathsam erachtet. Eben so wenig vermag die Deputation der Behauptung des Herrn An tragsstellers beizutreten, daß der Professor, welcher die Wochen- inspeclion zu führen hat, weder Zeit noch Gelegenheit finde, specielle Kenntmß von den Schülern zu erlangen. Die Deputa tion glaubt vielmehr, daß dem Mann, der die Verpflichtung auf sich hat, wahrend der Jnspectionswoche Tag und Nacht in der Schule sich aufzuhalten, bei dem Morgen- und Abendgebete, bei der Speisung, beim Besuch der Kirche, bei Spaziergängen, beim Schlafengehen der Schüler zugegen zu sein, jene,Gelegen Helt unmög lich fehlen könne, daß sein Wirken, vereint mit dem Wirken der Jnspectoren für die sittliche Erziehung derJugend nur gute Frucht tragen, und wenn dicß nicht der Fall ist, der Grund nicht in der
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